Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen

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RR-E-ft:
@Cremer

Die ausgewiesene Stromsteuer hat mit den auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesenen EEG- und KWK- Vorauszahlungen nichts zu tun.

Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, geht es da für einzelne Stadtwerke bzw. Kommunen um zusätzliche Einnahmen von mehreren Hunderttausend Euro, welche man einzubüßen besorgte.

Mir will nur nicht einleuchten, warum man sich etwa über die Einbuße ggf. von Anfang an ungerechtfertigter Einnahmen beklagen wollte....

Da gehört schon einiges dazu.

Allein bezüglich einer einzelnen Stadt ist von 500.000 EUR/ jährlich  die Rede....

Schließlich ist eine Steuer grundsätzlich neutral, durchlaufender Posten, verschafft dem Unternehmen deshalb also weder zusätzliche Einnahmen, noch Einbußen.

Deshalb mutet das Ganze etwas verwunderlich an.

Fraglich ist, ob die Steuerbefreiung entsprechend der ZfK- Meldung jetzt tatsächlich auch alle Großanlagen betreffen soll.

Dann wäre über erteilte Tarifgenehmigungen nochmals nachzudenken:


http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Kraftwerksstandorte/index.htm

Bei wesentlichen Änderungen - um solche würde es sich wohl handeln - ist das Verfahren wieder aufzugreifen. Dafür gibt es einen Widerrufsvorbehalt.


 
Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Randy:
@RR-E-ft

Vielen Dank für die schnelle Reaktion.

--- Zitat ---Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat
--- Ende Zitat ---

Dies werde ich machen und

@Cremer

gleichzeitig nach den EEG- und KWK- Vorauszahlungen fragen, die auf meiner Rechnung nicht ausgewiesen sind.

Randy:
@RR-E-ft
@Cremer

Nochmal kurz zum Hintergrund:

In meiner JVA 2005 für Strom stehen die aus meiner Sicht zumindest mißverständlichen Angaben:

Arbeitspreis enthält: 2,05 ct/kWh Stromsteuer sowie die Belastungen aus dem EEG und dem KWKG

In diesem Strompreis ist das Entgelt für die Netznutzung in Höhe von 5.01 ct /kWh zzgl. Umsatzsteuer für die in Anspruch genommene Arbeit enthalten. Zusätzlich fallen jährliche Grundkosten in Höhe von 45,79 EUR/Jahr zzgl. Umsatzsteuer für die Netznutzung an

Im Flyer „Kundeninformation 2006“ wird der Stromanteil aus erneuerbaren Energieträgern mit 14,1% angegeben und die Belastungen nach EEG seit dem 01.07.2005 mit 0,651 ct/kWh sowie nach KWKG seit dem 01.01.2006 mit 0,341 ct/kWh.

Zumindest mißverständlich weil (wie ich in diesem Forum gelernt habe)

1. Stromsteuer und EEG-abgaben für den aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten Stromanteil nicht anfallen
2. KWKG-abgaben bereits in den Netznutzungskosten enthalten sind
Zusätzlich sind die EEG- und KWKG-abgaben (-vorrauszahlungen) ohne Spitzabrechnung nicht fällig.

Ist mein Verständnis soweit richtig?

Auf Anregung von @RR-E-ft

--- Zitat ---Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat.

Hierzu kann man eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden in Aussicht stellen. Schlussendlich gibt es auch weitere Stellen, wie die Energiepreisaufsicht, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen sollten.

Sollte es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, läge darin nicht nur die kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung....

Bei Unregelmäßigkeiten könnte der Kunde ja auch zum Zwecke der Erzielung eines unberechtigten Zusatzgewinns absichtlich getäuscht worden sein, in dem zuviel Steuer berechnet und ausgewiesen wurde.

Man sollte der Frage also auf den Grund gehen.

--- Ende Zitat ---


habe ich entsprechende kritische Fragen an das EVU gestellt aber lediglich wortreiche Auskünfte in dem Tenor erhalten
„Wir können Ihnen versichern, dass sämtliche von Ihnen genannten Abgaben ……………von uns absolut korrekt behandelt werden“

Die Wiederholung meiner Fragen mit dem Hinweis auf eine mögliche Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden oder Einschaltung der Energiepreisaufsicht wurde zunächst nicht beantwortet.

Es folgte mein Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB gegen die Strompreise. (Gegen Gaspreise schon lange vorher seit 01.01.2005, gegen Strom bisher nicht, da die letzte Preiserhöhung am 01.01.2003 war). Gleichzeitig der Hinweis, daß ich, wie angekündigt, die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW in Düsseldorf eingeschaltet habe.

Prompt kam 1 Tag später per Kurier ein neues Schreiben (7 Tage zurückdatiert):

Nochmals möchten wir betonen, daß uns hinsichtlich der Einbehaltung und Abführung von Stromsteuern und Abgaben für das EEG und KWKG Testate vorliegen. Wir versichern, daß diesbezüglich alles ordnungsgemäß durch Dritte geprüft und nicht beanstandet wurde. Dieses bezieht sich auch auf die von Ihnen angesprochene Spitzabrechnung.

Im übrigen weisen wir die Vorwürfe der absichtlichen Täuschung von Kunden energisch zurück und lassen es Ihnen unbenommen, den Finanzbehörden eine Mitteilung zukommen zu lassen.

Der Vorwurf der absichtlichen Täuschung wurde selbstredend nicht erhoben, sondern im Konjunktiv auf die Möglichkeit hingewiesen, wenn in der Rechnung teilweise Gewinne als Steuern ausgewiesen worden wären. Werde darauf entsprechend antworten.

Mit solchen Erklärungen werden natürlich Preisgestaltung und Rechnung nicht transparenter. Aber was ist von den Testaten insbesondere zur Spitzabrechnung EEG/KWKG zu halten? Wieder nur Testate von angeblich neutralen Wirtschaftsprüfern?

Können Spitzabrechnungen zu EEG/KWKG tatsächlich vorliegen und damit auch (wertlose) Testate?

Gibt es weitere Vorschläge, wie man der Sache auf den Grund gehen könnte?

Im übrigen werde ich zunächst mal die Reaktion der Energieaufsichtsbehörde abwarten. Weiter beabsichtige ich den aktuellen Strompreis von 12,38 ct/kWh + Mwst. um 2,5 ct/kWh + Mwst zu kürzen.

RR-E-ft:
@Randy

Was soll man von Testaten halten, von denen bisher lediglich die Behauptung im Raume steht, dass solche existent wären.

Entscheidend ist doch, dass man die EEG- und KWK-Umlagen wohl Ihnen gegenüber spitz abrechnen muss, ähnlich wie bei der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Schließlich stellt man Ihnen doch seit Jahr und Tag enstprechende Umlagen in Form von Vorauszahlungen mit den Preisen  in Rechnung, wohl  ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um Vorauszahlungen handelt, welche noch einer Spitzabrechnung am Periodenende bedürfen.


Merkwürdig mutet die Aussage an:

Wir versichern, daß diesbezüglich alles ordnungsgemäß durch Dritte geprüft und nicht beanstandet wurde. Dieses bezieht sich auch auf die von Ihnen angesprochene Spitzabrechnung.

Denn es kommt ja nicht auf die ordnungsgemäße Prüfung durch Dritte an.

Die geübte Praxis muss dem Unternehmen selbst hinlänglich bekannt sein, so dass es abschließend eigene Aussagen dazu treffen kann, wie sich seine eigene Praxis gestaltet.

Wenn das EVU schon Entgelte in Rechnung stellt, sollte es diese auch nachweisen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Randy,

Sie sollten nachfassen und darauf bestehen, dass der Versorger Ihnen die EEG Abgaben in Cent/kwh und die KWKG Abgaben in Cent/Kwh expliziet nennt.

Nur dann können Sie diese vom Gesamtpreis Cent/kwh abziehen.

Er hat Ihnen die Gesamtbelastung aus Stromsteur, EEG und KWKG genannt.

An einer Zahlung der Stromsteuer ist nicht zu zweifeln.

Aber die EEG und KWKG Zuschläge sind nach dem LG Münster vom 9.2.2005 zunäcxhst nicht fällig, da diese bisher nicht spitz zwischen dem Energieerzeuger und Energieverteiler abgerechnet wurden.

Sollte der Versorger die Angaben verweigern, kündigen Sie ihm eine Kürzung des kWh - Satzes eben um den gesamten genannten Betrag von 2,05 Cent/kWh an.

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