Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen

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RR-E-ft:
Die Meldung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13831

Bisher hatten wohl auch die Betreiber solcher KWK- Anlagen Strompreiserhöhungen vorwiegend mit gestiegenen Steuern und Abgaben wegen Stromsteuer, aber auch EEG und KWK- Förderung begründet.

Tatsächlich sind sie oft Nutznießer der KWK- Förderung. Wenn die sonst übliche Stromsteuer von 2,05 Cent/ kWh bei dem dort erzeugten Strom bisher gar nicht anfiel, stellt sich wohl schon die Frage, ob etwa gleichwohl entsprechende Beträge in die Strompreise einkalkuliert wurden.

Manche Versorger weisen die in Ansatz gebrachte Stromsteuer in den Rechnungen gesondert aus.

Wessen Versorger ein KWK- Kraftwerk betreibt und in allen Rechnungen die Stromsteuer mit 2,05 Cent/ kWh ausweist, hat ggf. Anlass, eine enstprechende schriftliche Klarstellung zu verlangen.

Dieser Strom aus KWK- Anlagen müsste wegen sinkender Kosten auch aus folgendem Grund billiger werden:

Von der Steuer befreit wird der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung. Es wird so mit immer schon unversteuerter Kohle und Kernbrennstoff (Uran) zur Stromerzeugung gleichgestellt.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Nachtrag:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-VKU-14210


Hier in Jena kommt der Strom aus der Steckdose:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Kraftwerksstandorte/Jena_Sued.htm

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/d0_strom/

Selbstverständlich findet sich auf jeder Rechnung für Verbraucher die Stromsteuer mit 2,05 Cent/ kWh.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Randy:
@RR-E-ft:

Laut Ihrem Zoll-link

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/d0_strom/

ist auch Strom, erzeugt aus erneuerbaren Energieträgern, von der Stromsteuer befreit.

Mein EVU liefert Strom mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von  14,1%, weist aber eine Stromsteuer von 2,05 ct/kWh aus. Wenn die Befreiung zuträfe, dürften es eigentlich nur 1,76 ct/kWh sein.

Oder gilt diese Befreiung tatsächlich nur, wenn der Strom, der aus der Dose des Endverbrauchers kommt, zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird?

RR-E-ft:
Wenn der Versorger auf jede verkaufte Kilowattstunde 2,05 Cent/ kWh Stromsteuer netto draufschlägt, obschon er nicht für alle erzeugten oder gehandelten Strommengen diese Steuer zu entrichten hat, dann würde da wohl ein Rest verbleiben, den er sich selbst in die Tasche steckt.

In dieser Tasche werden jedoch keine Steuern, sondern (gesondert zu versteuernde) Gewinne zusammengetragen (Erlöse, denen keine Kosten gegenüberstehen).

Wenn der Versorger jedoch in den Rechnungen teilweise Gewinne als Steuer ausweisen sollte, wäre das schon erheblich bedenklich.

Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat.

Hierzu kann man eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden in Aussicht stellen. Schlussendlich gibt es auch weitere Stellen, wie die Energiepreisaufsicht, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen sollten.

Sollte es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, läge darin nicht nur die kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung....

Bei Unregelmäßigkeiten könnte der Kunde ja auch zum Zwecke der Erzielung eines unberechtigten Zusatzgewinns absichtlich getäuscht worden sein, in dem zuviel Steuer berechnet und ausgewiesen wurde.

Man sollte der Frage also auf den Grund gehen.

Sollte es dabei eine Differenz geben, könnte man damit wohl viele Informations- Reisen bestreiten.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Randy,

deshalb habe ich die EEG und KWKG-Zuschläge die die SW KH verlangen, sie werden beim Energieclub glücklicherweise direkt ausgewiesen, bei der Jahresrechnung abgezogen.

basta!!

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