Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen

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RR-E-ft:
@Schwalmthaler

M.E. gilt das für alle Kunden.

Wenn der Versorger mit den Umlage- Vorauszahlungen mehr vereinnahmt hat, als er nach Spitzabrechnung aufwenden musste, könnte er vor der schwierigen Frage stehen, was er mit den Mehrerlösen anfangen soll.

Möchte man einen Versorger vor diese schwierige Aufgabe stellen?

Es verhält sich doch nicht anders als mit Vorauszahlungen auf Mietnebenkosten und der notwendigen Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Es müsste nur endlich einmal ehrlich gesagt werden, dass es sich lediglich um Vorauszahlungen auf Prognosewerte handelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Prognosewerte und Istwerte übereinstimmen ist nicht anders als beim Strom- oder Wasserverbrauch.

Auch dieser wird vom Versorger prognostiziert und er verlangt Abschläge.

Dabei kann er sich noch auf Erfahrungswerte aus der Vergangenhit stützen.

Welche Erfahrungen gibt es wohl  zur Stetigkeit der Windkrafteinspeisung?


Kein Versorger kam bisher auf die Idee, die Zählerablesung und Jahresverbrauchsabrechnung seien überflüssig, weil man ja die Prognosewerte hatte.

Das Ergebnis wird dabei nicht unbedingt genauer, wenn man monatliche Prognosewerte aneinander kettet.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Schwalmtaler,

Die aufschläge gelten für Sondervertragskunden als auch für Tarifkunden.

Die SW KH haben nur bei dem Sondervertrag "Energieclub" diese Kosten extra ausweisen müssen, weil man die 10% Rabatt im Energieclub vor Steuern erhält.

Im Allgemeinen Tarif siond diese enthalten. Deshalb haben die SW KH das neue EnWG ausgetrickst, indem die Jahresrechnung 2005 (Abrechnungszeitraum 1.1.bis 31.12.) auf das Datum 14.12.2005 zurückdatiert wurde und nicht 31.12.2005. Sonst hätten sie diese Kosten für EEG und KWKG extra ausweisen müssen.

RR-E-ft:
@Cremer

Um es genau zu nehmen, müssen gem. § 42 Abs. 6 EnWG seit 15.12.2005 nur die  NNE in den Rechnungen an Endverbraucher gesondert ausgewiesen werden.

Konzessionsabgaben und KWK- Umlage- Vorauszahlungen sind Teil derselben.

Im Vertriebsanteil am Strompreis sind die EEG- Umlage-Vorauszahlungen und die Stromsteuer enthalten.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Christian Guhl:
Heute wurde mir von einem Mitglied ein Schreiben des BdE zu den EEG und KWKG-Abschlägen gezeigt.
Darin steht :
Inzwischen wird der Ausgleich zwischen den Netzbetreibern zeitnah vorgenommen.Die Höhe der Zuschläge sollte auch von den für Energie zuständigen Landesbehörden bei Stromentgeltgenehmigungen überprüft werden. Wahrscheinlich wird der EV die entsprechenden Abrechnungen liefern können.
Was bedeutet das konkret ? Ich habe bisher keine "Spitz"-Abrechnung meines EV bekommen, daher kürze ich die EEG-und KWKG-Abschläge.
Ist die Aussage so zu interpretieren, daß durch den zeitnahen Ausgleich zwischen den Netzbetreibern die Forderung aus dem Urteil in Münster nach einer "Spitz"-Abrechnung erfüllt ist ?
Die Höhe der Zuschläge "sollte" (kann,muß,darf)von den Landesbehörden überprüft werden. Wird sie es denn auch ?

RR-E-ft:
@Christian Guhl

Wer schon einmal einen K- Bogen zum Antrag auf Tarifgenehmigung gesehen hat, wird wissen, wie wenig relevant das Thema dabei ist, keine vertiefte Prüfung erfolgt.

Wenn es eine Spitzabrechnung geben sollte, so kann man diese auch nachvollziehbar und prüffähig nachweisen.

Von einer verursachungsgerechten, periodengenauen Abrechnung, wie sie die Bundesnetzagentur unter einer "Spitzabrechnung" versteht, kann im Tarifgenehmigungsverfahren keine Rede sein.

Mit der Tarifgenehmigung werden schließlich zukünftige Preise anhand einer prognostizierten Kosten- und Erlöslage aus ex-ante- Sicht geprüft und ggf. genehmigt, während eine "Spitzabrechnung" eine verursachungsgerechte und periodengenaue Abrechnung erst ex-post , mithin in die Vergangenheit gerichtet, ermöglicht.

Das eine schließt das andere mithin schon denknotwendig aus.

Schließlich kann man auch keine Betriebskostenabrechnung für das nächste Jahr im Voraus erteilen.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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