Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Bitte um Beurteilung dieses Tanks

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Ortriophis:
Hallo,

ich habe diesen Absatz:

Gasleitungen
Ab der Haupt-Absperreinrichtung ist der Hauseigentümer für die Gasleitungen und alle Gasgeräte im Haus verantwortlich. Entsprechend den technischen Anforderungen der Gasversorger, beispielsweise der Stadtwerke, muss der Installateur neue Gasleitungen vor der ersten Inbetriebnahme auf Dichtheit prüfen – sonst kann der Anschluss nicht freigegeben werden. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Prüfpflichten.

hier gefunden.


PS: was kostet so eine Prüfung der Leitung so ungefähr?

hollmoor:
Der Text betrifft die Erdgasleitung.Bis zum Zähler bzw.Hauptabsperrung ist der Versorger zuständig.

Bei dir muß ja irgendeiner die Leitung mal gelegt haben und zwar im Auftrag des Besitzers bzw.Betreibers der Anlage.Es gibt keine andere Stelle,die für die Verlegung dieser Leitung die Verantwortung trägt,als ausschließlich der Besitzer des Grundstückes!Es sein denn,es gibt noch einen Installateur,der diese Leitung gelegt hat und es gibt ihn auch noch,im wahrsten Sinne des Worte.Aber wieder Besitzersache,da der Auftrag von diesem gekommen sein mußte.(inwiefern dann noch Gewährleistung besteht,ist eine andere Frage)
Genauso verhält es sich zum Beispiel bei Abwasserrohrleitungen,die evt.defekt sein können.Auf dem Grundstück ist immer der Besitzer zuständig.(Übergabeschacht)
Nach deiner vermeintlichen Auffassung würde also im Moment niemand für diese Rohrleitung zuständig sein?(Lt.Aussage deines Vermieters)
So einfach ist es leider nicht.Wenn sich dein Vermieter diesem Problem nicht stellen möchte,würde ich kurzer Hand die Miete kürzen.Alles bitte schriftlich festhalten.

Übrigens stehen bei mir die Haare zu Berge,bei diesem Anblick und meinem Gatten auch,der zudem vom Fach ist.

Das Wort\"Schutzleitung\"hat scheinbar der damalige Verleger auch noch nicht gehört.

Ansonsten handeln,wie Laza beschrieben,zuständige Aufsicht zur Besichtigung auffordern!Es handelt sich hier scheinbar auch um ein öffentliches Sicherheitsproblem.

Jens P:
Hallo Ortriophis,
ich bin zwar nicht vom Fach, aber für mich sieht die Leitung aus wie eine stinknormale, an der Luft eben schwarz gewordene Kupferleitung mit Kunststoff-Ummantelung. Heißt im Handel meines Wissens WiCu-Rohr und wird für alle möglichen Installationen verwendet, auch und gerade für Gasleitungen. Und die dürfte mit dem Anschluss verlötet sein, weshalb man keine Schelle sieht. Bei meinem erdgedeckten Tank verschwindet die auch direkt in der Erde bzw. im Sandbett.
Das sieht zwar auf den Fotos oben alles ein bißchen gammelig aus, aber ich glaube nicht, dass hier die Ursache für erhöhten Gasverbrauch liegt. Ich würde auf jeden Fall mal im Baumarkt ein Lecksuchspray besorgen oder einen Flaschner um Überprüfung bitten, dann weißt Du zumindest, ob im Anschlussbereich alles dicht ist. Die paar Euro wär\'s mir wert.

Grüße aus dem Schwabenländle und halte uns auf dem Laufenden
Jens

Laza:
Hallo Jens!

Also ich hab mir das Bild auch genau angeschaut und dabei ist mir besonders der gebogene Verlauf der Leitung aufgefollen (Bild 1 - Leitung vor Tank richtung Boden). Normalerweise sind Kupferleitungen doch gerade bzw. bei notwendigen Richtungsänderungen ergibt sich meistens ein fast 90° Bogen oder? Aus diesem Grund denke ich dass es sich hier nicht um eine Kupferleitung handelt. Ist aber sehr schwer zu beurteilen.

Wie gesagt, könnte es auch eine spezielle biegsame flexleitung sein, aber die sieht meines erachtens anders aus (dicker).

Es ist sicherlich schwer dies aus der Ferne zu beurteilen, aber Thomas könnte sich das ja nochmals anschauen. Einfach mal Kurz schauen ob der Schlauch (grauer welcher Richtung Boden fällt) starr ist oder sich bewegen lässt.

Gruß Laza

titanius1996:
Hallo
damit hier nicht weiter ratlosigkeit herrscht folgender Kommentar zu der Gasleitung:

1. Das Material der Gasleitung besteht aus 15 x 1 mm WICU-Rohr
2. Der Fotoausschnitt gibt nicht viel her aber die Installation ist in Ordnung (Es kommt nicht auf Schönheit sondern auf Sicherheit an!!)
3. Der Betreiber (Vermieter und Benutzer) ist nach der Druckgeräterichtlinie für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Er muss alle 5 Jahre eine Abnahme der Rohrleitungen nach TRR 100 vornehmen lassen. Diese ist zu bescheinigen!
4. Grundsätzlich sollte diese Leitung bei Wechsel des Betreibers/Benutzers geprüft werden. Liegt keine Prüfung vor so besteht kein Versicherungsschutz über die Hausversicherung!! Die Versicherung der Gaslieferanten ob frei oder nicht zahlt nur für von Ihnen verursachte Schäden beim Befüllvorgang!!!!
5. Prüfung besteht aus zwei Teilen
a. Druckprüfung durch Handwerker Gasinstallateur
b. Abnahme durch eine befähigte Person nach Druckgeräterichtlinie
(in der Regel durch Personal des Gaslieferanten oder des TÜV (ist teurer!)
6. Eine Dokumentation über die Anlage muss vorliegen!!

Wenn alle diese Dinge vorliegen bzw. erledigt sind kann man von einer sicheren Anlage ausgehen, ansonsten nicht!!

mfg
titanius1996

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