Hallo zusammen,
ich habe den Gaspreiserhöhungen meines Versorgers widersprochen, nun ziehe ich aber im Mai ein Stockwerk nach unten. Dort gibt es einen separaten Zähler, aber natürlich beim selben Versorger.
Ich vermute nun, daß die beiden Verträge für jede der beiden Wohnungen nichts miteinander zu tun haben, sprich, sobald ich in der neuen Wohnung auch nur ein Quentchen Gas verbrauche (was anderes bleibt mir ja auch nicht übrig), habe ich einen Neuvertrag, und in diesem kann mir der Gasversorger die Preise von vorneherein diktieren, da es ja keine Erhöhung vom alten Vertrag ist.
Ist diese Darstellung richtig, oder kann ich auch bei einem Neuvertrag Widerspruch gegen unbillig hohe Gebühren geltend machen (am besten gleich in Nachfolge zu meinem Altvertrag)?
Grüße