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Autor Thema: Abrechnung/Abschlag  (Gelesen 3585 mal)

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Offline Maverick

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Abrechnung/Abschlag
« am: 10. März 2006, 22:06:41 »
@ Forum

1. Kann mir bitte jemand von den Rechtsexperten bitte kurz bestätigen, ob die \"Verordnung über allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden (AVB EltV) vom 21.06.1979\" noch gilt?

Da finden sich interessante Dinge, z.B.:

§25 (1) S.4 (unter der Überschrift \"Abschlagszahlungen\"): \"Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen\"

§25 (3): \"Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen.\"

==> da vom Kunden nicht erwartet werden kann, dass er dem EVU einen zinslosen Kredit gibt, leite ich hieraus ab, daß Abschläge auch während des Abrechnungszeitraums angepasst werden können.

2. In meinem Fall ist es so, daß sich nach den alten Preisen ein Guthaben im unteren zweistelligen Bereich ergeben hat.
Ich kann jetzt das EVU auffordern, mir diesen Betrag unverzüglich zu erstatten oder mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen (s.o.).
Wenn das EVU nicht mit dem nächsten Abschlag verrechnet, welche Möglichkeiten habe ich für wie lange, eine Verjährung meines Anspruches (auf das Guthaben im unteren zweistelligen Bereich) zu verhindern.? Bei dem Betrag lohnt Klagen ja erst einmal nicht...

Danke und Gruß,
Maverick
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Offline Cremer

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Abrechnung/Abschlag
« Antwort #1 am: 10. März 2006, 22:22:37 »
@Maverick,

noch gilt die Verordnung.

Man arbeitet aber an einer neuen. Die Entwürfe sind bereits bekannt.

- StromGVV
- GasGVV
- NAV

siehe hier:
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=339&subsubid=340&&org_search_str=stromgvv&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_4961

Da sind die Entwürfe downloadbar.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Maverick

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Abrechnung/Abschlag
« Antwort #2 am: 10. März 2006, 22:26:47 »
@Cremer

Vielen Dank für die schnelle Antwort. So lange sie gilt, kann man sich ja dann auch auf sie berufen....
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Maverick
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Offline wulfus

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Abrechnung/Abschlag
« Antwort #3 am: 20. März 2006, 17:43:10 »
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist dieser Meinung:

Zitat
...die Gasversorger haben in der Regel die Regelungen der AVBGasV wirksam in den Sonderkundenvertrag mit einbezogen, so dass sie dann auch im Verhältnis zu Sondervertragskunden Wirkung entfalten. Sie müssten daher gff. prüfen, ob Ihr Vertrag eine entsprechende Regelung enthält.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt dagegen trotz dieser Regelung, ein bestehendes Guthaben mit den nächsten Abschlagszahlungen zu verrechnen, was auch einige Verbraucher tun.  Bislang gibt es keine gerichtliche Stellungnahme zu dieser Frage, die hier richtungsweisend sein könnte. Die Entscheidung bleibt daher bei Ihnen. Unsere Empfehlung ist natürlich darauf gerichtet, das Risiko für den Verbraucher möglichst gering zu halten.


Ich hatte gefragt, ob die AVBGasV überhaupt greift, weil sie nur für \'Tarifkunden\' gilt und ich mich als solcher nicht betrachte.

wulfus

 

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