Energiepreis-Protest > swb
Stadtwerke Bremen SWB
Cremer:
@Floryk,
sehe ich ebenso.
Könnte Signalwirkung für die anderen Versorger in Deutschland sein.
Hatte bereits 1992 ein solches Problem mit meinem Versorger und war schließlich gezungen, wegen sonst angedrohten Versorgung nach dem Kleinstabnehmertarif, auf die Bedingungen einzugehen.
RR-E-ft:
@Floryk
Falls Sie die Filme nicht gesehen haben sollten, können Sie sich an dieser Stelle umfassend über den letzten Stand informieren:
http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/index.html
http://www.radiobremen.de/stream/ondemand.php?file=/tv/bubi/video/070806.rm&media=rm&start=0,6,39,0&stop=0,13,53,0
uwes:
Die swb will die AVBGasV bzw. die gesetzlich beabsichtigten Nachfolgeregelungen 1 zu 1 umsetzen.
Wer die neuen Verträge bekommt und sie akzeptiert, soll damit auch den Preis akzeptieren. Das wird wohl die Intention sein. Damit ist in den laufenden - neuen - Verträgen möglicherweise kein Platz für den Billigkeitseinwand.
Kunden, die den neuen Vertrag nicht akzeptieren, sollen planmäßig diskriminiert werden durch Eindstufung in einen teureren Tarif. Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung? Zumal es einen sachlich gerechtfertigten Unterschied in der Kundenbehandlung wohl nicht geben wird.
Ich hoffe, dass die Verbraucherzentrale Ihre Ankündigung wahr macht und die swb darauf hinweist, dass dieses Verfahren so nicht hinnnehmbar ist.
Diejenigen Bremer, die genügend Mut und Durchhaltevermögen haben, sollten den neuen Verträgen in jedem Falle widersprechen. Denn ist Bremen ist ja bis heute und auch in nächster Zeit wohl nicht geklärt, welcher Preis denn jetzt überhaupt gilt.
Und da gibt es mehrere Varianten.
1. Die Erhöhung war rechtens. Es gilt der letzte Preis. (Kaum zu erwarten)
2. Es gilt der Preis vor der angegriffenen Erhöhung, da dieser bis jetzt nicht angezweifelt wurde.
3. Es gilt mangels anderer Anhaltspunkte der Anfangspreis, also derjenige, den der jeweilige Kunde zu Beginn seines Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt bekommen hatte (ob vorgegeben oder vereinbart bleibt erst einmal unerheblich)
4. Es gilt ein Preis so in etwa aus den sechziger Jahren, da man alle Kunden gleich behandeln muss (Diskriminierungsverbot) und die Altkunden sollen nicht besser gestellt werden, als die später Hinzugekommenen.
Tolle Aussichten in Bremen nicht?
Annny:
Hallo Ihr Lieben :D
So, nun kommen wohl bald die neuen Gas Abrechnungen und da mach ich mir wieder so meine Gedanken.
Ich habe vergangenen Jahres Mitte November Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung eingelegt. Dieser wurde von der swb schriftlich nicht anerkannt.
Nun erinnerte ich mich aber, daß dies wohl egal ist, denn ich hab ja nunmal Widerspruch eingelegt und gut.
Aber ist das wirklich so ? Ich meine, hätte ich da noch mal Widerspruch einlegen müssen...?
Ende September kommt wohl die neue Jahresabrechnung, diese wollte ich dann neu berechnen - die Einzugsermächtigung sollte ich nach neuestem Stand wohl auch entziehen (Ende letzten Jahres sagte man mir bei der Verbraucherzentrale - "die swb würde damit nicht klarkommen", wir haben beim Strom den Freizeittarif und der geht nur in Verbindung mit Lastschrift - und Strom und Gasabrechnung kommt bei uns ja in einem Abwasch. Da hätte ich die nach der diesjährigen Abrechnung nochmal angeschrieben, daß die eben nur den Betrag einziehen den ich berechnet habe).
Ich werd mir wohl noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale besorgen - ich hoffe nur, ich bekomm da bis Ende September noch einen...
Sorry, wenn ich etwas wirr schreibe - aber mir schwirrt der Kopf :? :oops:
War mein Widerspruch letztes Jahr nun umsonst oder nicht...?
Grüsslies
Annny
Wolfram:
Hallo,
von der Verbraucherzentral Bremen wurde geraten die neuen Gasversorgungsverträge
anzuerkennen. In diesen wird ein Gaspreis vorgegeben . Wenn ich unterschreibe erkenne ich den Gaspreis an?! Ist nach der Unterschrift trotzden noch Widerspruch möglich? Falls es vor Gericht geht, evtl. esrt wenn eine größere Forderung entstanden ist, dann beginnt das ganze vor dem Landgericht. Geht es dann durch 3 Instanzen, dürfte das für die meisten Verbraucher zu teuer werden. Was nützt dann aller Widerspruch oder die Nichtanerkennung der Verträge.
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