Energiepreis-Protest > swb

Stadtwerke Bremen SWB

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biene:
da hat aber die swb ihr "Versprechen" nicht gehalten...

lt. Zeitung: http://www.weser-kurier.de/btag/btag_1348.php?artid=2006080800698&

Gruß Biene
 :cry:

taxman:
Es bleibt doch noch zu prüfen, ob

1. die Kündigung der Altverträge durch die SWB vom Endverbraucher hingenommen werden muss,

2. die Altverträge nicht weiter gültig sein können, da eben nur ein Pasus \"Preiserhöhungsklausel\" nicht korrekt war,

3. bei den neuen Verträgen es sich wirklich um Neuverträge handelt. Die SWB kann nicht eine Zustimmung zu einem Standardvertrag erzwingen. Insbesondere dann, wenn die neuen Vertragsbestandteile für den Endverbraucher viel ungünstiger sein werden.

4. Aus den 15.000 Gaspreisrebellen nicht 140.000 werden können. :D

Also viel Glück und toi, toi, toi nach Bremen.

Bleibt standhaft.

taxman

RR-E-ft:
Quelle: http://syke.mzv.net/news/stories/bremen/?id=76976


Notbremse statt Transparenz

Neue Verträge für rund 140 000 swb-Kunden / Voraussichtlich Preiserhöhung im Herbst
 

Der Gaszähler in einem Bremer Wohnhaus. Die Gaspreise werden weiter steigen, soviel ist sicher. Die swb hält die nächste Preiserhöhung im Herbst für wahrscheinlich.Archivfoto: ap  
Von Ralf Sussek

...

[08.08.2006]

Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/08/a0225.1/text


swb kündigt 140.000 Kunden
Die swb-GaskundInnen bekommen zum 1. Oktober neue Verträge. Transparenter werden sie nicht, und ob sie vor Gericht stand halten, ist auch unklar. Sicher ist nur: Die Gaspreise steigen erneut
von Jan Zier
...
taz Nord vom 8.8.2006, S. 20, 117 Z. (TAZ-Bericht), Jan Zier

Siehe auch hier:

http://zfk.gipsprojekt.de/zfkGips/Gips?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=87


Das Thema beschäftigte gestern auch das NDR- Fernsehen mit Interviews mit der Geschäftsführerin der Bremer VZ und einem Vorstand der swb.


Man sollte bei den neuen Verträgen von Anfang an den Anfangspreis als unbillig rügen. Denn dieser wird ja mit dem bisherigen Preisstand der swb identisch sein und eben dieser wurde bereits in dem Verfahren vor dem LG Bremen als unbillig gerügt.

Wer diese Rüge unterlässt, muss ggf. zukünftig mit dem im Vertrag genannten Anfangspreis leben, auch wenn dieser überhöht ist.

RR-E-ft:
Offensichtlich braucht die swb dringend Geld.

Anders sind die Pläne zu einer drastischen Strompreiserhöhung wohl nicht erklärlich:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15744

Floryk:
Ich sehe da in Bremen ein Problem auf die Verbraucher zukommen, dass erneut gerichtlich geklärt werden sollte.

Die swb droht den Kunden, die den neuen Vertrag nicht widerspruchslos akzeptieren mit der Einstufung in einen teuereren Tarif.
Das dürfte wohl rechtlich problematisch sein, da die swb keinen geeigneten Grund anführen kann, Ihre Kunden insoweit ungleich zu behandeln.
Allein die Drohung wird bei vielen verunsicherten Kunden dazu führen, dass sie den Vertrag akzeptieren und damit wohl auch gleich einen (angebotenen) Preis. Hier liegt das eigentliche Ziel der swb und dem müsste jemand kollektiv im Rahmen einer Unterlassungsklage einen Riegel vorschieben. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist gerade in dieser Maßnahme erkennbar. Wer aber anders als die Verbraucherzentrale könnte als klagebefugter Verband einem solchen Vorhaben bereits jetzt entgegentreten?

Bremer wacht endlich auf.

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