Energiepreis-Protest > swb

Stadtwerke Bremen SWB

<< < (7/16) > >>

Floryk:
swb will Gaskunden nichts versprechen

BREMEN. Eine verbindliche Zusage will die Bremer swb derzeit nicht machen: Sie lässt offen, ob sie bei einer endgültigen Niederlage im Gaspreis-Streit zu viel bezahltes Geld an alle 110 000 Gaskunden zurückerstatten wird. Das Landgericht Bremen hatte vergangene Woche die letzten Preiserhöhungen des Energieversorgers für unwirksam erklärt und damit der Klage von 58 Verbrauchern stattgegeben.
....
© www.weser-kurier.de

uwes:

--- Zitat von: \"Floryk\" ---
Der Kunde selbst hätte somit keinen Zeitdruck mehr. Konkret müssen die Verbraucher dazu ihre Einzugsermächtigung zurückziehen und stattdessen die gekürzten Beträge per Dauerauftrag an den Versorger überweisen. "Man darf aber auf keinen Fall zu viel kürzen, weil die swb sonst mit der Einstellung der Gasversorgung drohen darf", sagt Czarnecki. Rechnungsgrundlage sei der Preis vom 30. September 2004, als die Kilowattstunde noch 3,46 Cent kostete.

--- Ende Zitat ---


Wenn Frau Czarnecki das so gegenüber dem Weser-Kurier gesagt haben sollte, dann wäre diese Aussage fatal, weil so nicht richtig. Frau Czarnecki muss sich dann einmal durch die am Verfahren beteiligten Juristen die Rechtsfolgen erklären lassen, die sich aus dem Urteil des LG Bremen ergeben.

Die Berechnungsgrundlage für den Preis ist keines falls die Summe von 3,46 cent kw/h.
Es ist nur der Preis geschuldet, der ohne die (unwirksamen) Preiserhöhungen entweder ausdrücklich vereinbart oder aber mangels Vereinbarung bei Vertragsschluss billigem Ermessen entsprach. Das kann in Einzelfällen in Zeiträume der 60er Jahre zurückreichen.

Das ist doch das eigentlich spannende am Bremer Urteil.

RR-E-ft:
@uwes

Ihre Aussage ist richtig.

Zugleich ist aber die VZ in der Bredouille, eine griffige Formel zu finden, um wieviel die Kunden nun die Rechnungsbeträge kürzen sollen, um weitere Überzahlungen zu verhindern.

Eigentlich ist das immer eine Frage des Einzelfalls, den die VZ jedoch nicht jeden Fall gesondert erklären und erörtern kann.

Insoweit handelt es sich wohl um einen pragmatischen Ansatz.


Zudem sollte man die gekürzten Beträge gut anlegen, weil die endgültige Entscheidung noch nicht feststeht. Bis dahin kann es noch lange dauern.

Wer es ganz genau machen will, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
swb entspricht dem Richterspruch des Landgerichts:

swb hält Preise stabil
Bremen (energate) - Die Erdgaspreise in Bremen und Bremerhaven bleiben unverändert. "Zum 1. Juli werden wir die Preise nicht erhöhen", sagte Andreas Gonschor... 29.06.2006 - 17:47

Wie auch anders, ohne vertragliches Preiserhöhungsrecht?

RR-E-ft:
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/meldung.php3?id=29655

Neue Verträge für Gasverbraucher in Bremen und Bremerhaven
Montag, 7. August 2006, 16.32 Uhr

Sämtliche Gasverbraucher in Bremen und Bremerhaven bekommen in den nächsten Tagen neue Verträge zugesandt. Die swb reagiert damit auf ein Urteil des Bremer Landgerichts vom Mai, das die bisherigen Abmachungen zum Teil für unwirksam erklärte. ...


Ggf. sollte man auch diese Lösung im Auge behalten:

AG Pinneberg: E.ON Stromsperre infolge  § 315 BGB unzulässig

Die neuen, einseitig diktierten Preise in jedem Falle als unbillig rügen, so dass die Billigkeit der Gaspreise endlich mal nachgewiesen werden muss.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln