Energiepreis-Protest > swb
Stadtwerke Bremen SWB
RR-E-ft:
@hollmoor
Dann hätte die swb ihr Hauptziel erreicht,
die Kalkulation nicht offen legen zu müssen.
Überraschend für swb, dass die Preiserhöhungen aus anderen Gründen unwirksam sind, ohne dass es erst noch auf die Billigkeit ankommt.
Das wird auch andere Versorger überraschen, wenn sie etwa bisher an der falschen Baustelle werkelten.
Da werden die Verantwortlichen bei swb schwer ins Grübeln kommen, weil es wohl alle Kunden auch über den heutigen Tag hinaus betrifft, wenn man nicht schleunigst alle Verträge kündigt und neu abschließt.
Dann stelle man sich noch vor, kein Kunde fände sich bereit, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, weil er den bisherigen so gut findet.
Auf einem Bremer Richerstuhl soll stehen \"Scheve Niemand\":
http://www2.bremen.de/justizsenator/frames.html?Seite=/justizsenator/Kap7/Kap7_4.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
hollmoor:
@Fricke
Da stimme ich ihnen zu.Die Sprecherin der swb war deshalb auch so überrascht,weil es der Richterin scheinbar nur um die Preisanpassungsklausel ging und Diese für unwirksam erklärt hat.
Sie erklärte noch,man werde nun weitere Erklärungen dazu abgeben und weitermachen.
Schaun wir mal,wie es weiter geht u.endet.
@Uwes
Vielen Dank für die sofortige Information!
uwes:
--- Zitat von: \"hollmoor\" ---Eine Sprecherin der SWB erklärte,sie wären überrascht über die Erklärungen der Richterin.Diese erklärt die Preisanpassungsklauseln für nicht durchsetzbar und will keine Offenlegung der Preise ansich.
--- Ende Zitat ---
Nein, eine Offenlegung der Preiskalkulation bedarf es nicht, da man den swb die vertragliche und gesetzliche Möglichkeit abspricht, die Preise überhaupt zu erhöhen. Das ist ja gerade das Besondere an dieser Rechtsauffassung, die die 8. Kammer (mit zwei Vertretungsrichtern wegen der persönlichen Betroffenheit der Stammbesetzung) hier vertritt.
Fazit. Bleibt es auch im Urteil bei dieser Meinung, können alle Bremer Gaskunden die Entgelte, die nach Preisanhebungen gezahlt worden sind, zurückfordern.
Nebenbei. Aus Kreisen der bremischen Richterschaft verlautet auch, dass einige der hier nicht am Verfahren Beteiligten hinter vorgehaltener Hand das \"gutsherrenhafte\" Auftreten der Vertreter der swb offensichtlich missbilligen.
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Zunächst hat das LG Bremen dann wohl keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage als negative Feststellungsklage einerseits und als Sammelklage andererseits.
--- Ende Zitat ---
Nein, auf die Frage der Zulässigkeit ging das Gericht nicht einmal ein, da dies keine ernsthafte Prozessfrage darstellte. Das Gericht hielt die Klage als Feststellungsklage für zulässig, da es in die materiell- rechtliche Prüfung eingestiegen ist.
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Fraglich, ob man es dann konsequent bei dem Ergebnis lässt, dass die Preiserhöhungen der Rechtsgrundlage entbehren wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion, so etwa Arzt/ Fitzner oder ggf. über eine ergänzende Vertragsauslegung gleichwohl zu § 315 BGB gelangt.
--- Ende Zitat ---
Auch diese Frage hatte die Kammer geprüft; die Möglichkeit für die swb eine einseitige Preisbestimmung nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB vorzunehmen aber ausdrücklich verneint. Mit der Preisanpassungsklausel hätte sich die Beklagte soweit selbst gebunden, dass sie sich jetzt nicht mehr auf eine gesetzliche Bestimmung zurückziehen könne, die in den Rechtsfolgen wesentlich weiter ginge als die - für unwirksam gehaltene - Preisanpassungsklausel. Das widerspräche elementaren AGB- rechtlichen Grundsätzen
Am 19. Mai 2006 ist Urteilsverkündung.
RR-E-ft:
@uwes
Vielen herzlichen Dank für die umfassenden Infos.
Ein guter Tag für Bremer Gaskunden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Christian Guhl:
@uwes hatte geschrieben : Am 19.Mai ist Urteilsverkündung.
Weiß jemand etwas ?
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