Energiepreis-Protest > EVI Hildesheim

Offenlegung erfolgt, Wirtschaftsprüfer bestätigt Billigkeit

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Wusel:
Hallo,
ich habe bei meinem Versorger (EVI Hildesheim) allen Gaspreiserhöhungen seit 01.10.2004 widersprochen unter Berufung auf Unbilligkeit.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen, in dem ausführlich dargelegt wird, dass mein Versorger offensichtlich nur maximal die Einkaufspreissteigerungen weiter gegeben hat!
Dies wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WIKOM)  für den für mich geltenden Gastarif auf Grundlagen der Verträge/Gasbezugsrechnungen des Vorlieferantens bestätigt (Kopie der Bescheinigung liegt mir vor).

In dem umfangreichen Schreiben der EVI werden die Preiserhöhungen mit Zahlen inkl. der Preiserhöhungszahlen des Vorlieferanten (hier EON Avacon) ausführlich erläutert.
Zusammengefasst werden folgende Angaben gemacht:

Preissteigerung der Bezugspreise vom Vorlieferanten im Zeitraum 4.Quartal 2004 bis 1.Quartal 2006: 1,4172 ct/kWh
Weitergegeben an den Endkunden hat die EVI im gleichen Zeitraum eine Bezugsarbeitspreiserhöhung von nur 1,33 ct/kWh (inkl. der aktuellen Erhöhung vom 01.01.2006).

Der Brutto-Erdgaspreis setzt sich in 2005 wie folgt zusammen:
Bschaffungskosten: 2,582 ct/kWh
Netzentgelte/Netzkosten: 1,15 ct/kWh
Ökosteuer/Konzessionsabgabe/MwSt: 1,2762 ct/kWh
Rohmarge: 0,039 ct/kWh

Aufgrund dieser Offenlegung soll ich nun meine Außenstände und in Zukunft den neuen Gaspreis zahlen (unter Berufung auf die neuesten Urteile LG Heilbronn und AG Goslar).

Ehrlich gesagt - ich bin ziemlich unschlüssig, ob weiteres Verweigern Sinn macht, da die Angaben sehr plausibel zu sein scheinen.

Ich weiß, eine Billigkeit kann bekanntlich nur gerichtlich festgestellt werden. Aber gemäß den o.g. Zahlen erscheint mir die Chance darauf, dass die Preissteigerungen des Endversorgers tatsächlich unbillig sind, mittlerweile sehr gering (und gegen die Preispolitik des Vorlieferanten   kann ich doch eh nichts tun).

Oder habe ich beim o.g. Zahlenwerk irgendetwas übersehen?
Welche wichtigen Informationen fehlen evtl.?

Gruß
Wusel

Cremer:
@Wusel,

oh, hat man Sie vom Gegenteil mit diesem Schreiben überzeugen können?  :wink:  

Ich hoffe nein :!:

Deshalb, auch als Ausfluss aus dem Urteil des LG Heilbronn:

Legen Sie Widerspruch auch gegen die Preishöhe an sich ein.

Oh, die arme EVI Hildesheim. Ist sie so abhängig von dem Vorlieferanten Avacon (Tochter der E.ON), kann man richtig Mitleid haben. :wink:


Hallo Wusel, lesen Sie bitte die Threads der vergangenen 3 Wochen, ist sehr viel zugegebenermaßen, aber man lernt viel. Dieses Thema wurde da bereits mehrfach besprochen.

Auch die EVI kann gegen ihren Vorlieferanten den Unbilligkeitseinwand geltend machen. Aber die kleine Versorger sitzen gerne mit im Boot der großen und wollen ebenso die Kunden abschöpfen und die Gewinne maximieren.

Wusel:
Und was ist mit den angegebenen Zahlen?

Übersehe ich da etwas oder hat die EVI recht?

Gruß
Wusel

hollmoor:
@Wusel

Schreiben kann man vieles!Diese Daten können erst im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung überprüft werden,wenn die Offenlegung gefordert wird.Dann müßten auch die Einkaufspreise nachgewiesen werden.

Wusel:
Ja sicher, schreiben kann man viel.
Aber das ganze ist ja von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anhand der Verträge und Rechnungen vom Vorlieferanten überprüft worden. Die bestätigen, dass das tatsächlich alles so stimmt.
Die Kopie dieser Bescheinigung habe ich vorliegen.

Gruß
Wusel

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