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Autor Thema: Einstufung in allgemeinen Tarif  (Gelesen 3002 mal)

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Anonymous

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Einstufung in allgemeinen Tarif
« am: 28. Februar 2006, 23:56:27 »
Hallo Forum,

mein EVU hat mir die Einstufung in den allgemeinen Tarif angedroht. Bin damit nicht einverstanden, habe auch dagegen bereits Widerspruch eingelegt.
Wie geht\'s dann aber weiter:
das EVU rechnet dann mir dann die Preise zum höheren allgemeinen Tarif vor - ich zahle aber weiterhin vorläufig nach den alten Preisen weiter?

muß ich dann nicht befürchten, in einem möglicherweise irgendwann anstehenden Gerichtsverfahren im allgemeinen Tarif (wenngleich ich widersprochen und gem. § 315 BGB die Unbilligkeit gerügt habe) schlechter dastehe als jemand, der zwar auch Widerspruch eingelegt hat, sich aber noch im billigeren Tarif befindet?

Oder besser dann doch Versorger wechseln, als möglicherweise im allgemein Tarif zu landen???


Die Frage ist für mich rechtlich noch nicht so ganz klar. Wäre daher für jegliche Hinweise dankbar.

Gruß,
Gast

Offline Cremer

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Einstufung in allgemeinen Tarif
« Antwort #1 am: 01. März 2006, 12:01:11 »
@Gast,

da wären einige nähere Angaben notwendig zur Beurteilung.
z.B. um welchen Versorger handelt es sich.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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