Wenn ein Unternehmen sich in einem Schlichtungsverfahren- und somit außerhalb eines ordentlichen Gerichtsverfahrens - bereit erklärt, nur gegen eine entsprechende Zusage der Vertraulichkeit unternehmensinterne Unterlagen zu übergeben, so ist die zugesagte Vertraulichkeit hinterher zu respektieren.
Schließlich hätte sich das Unternehmen sonst anders entschieden, d. h. ohne in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufgrund der Prozess- situation dazu gezwungen zu sein solche Unterlagen ggf. nicht herausgegeben.
Wenn es also eine entsprechende Vereinbarung im Schlichtungsverfahren gab, dann hat man sich an diese zu halten, will man denn als seriöser Verhandlungspartner noch weiter ernst genommen zu werden.
Es wäre sogar treuwidrig, Unterlagen, welche man nur gegen entsprechende Zusage erhalten hatte, Dritten zugänglich zu machen.
Schließlich werden ja auch sonst Unterlagen aus einem Prozess grundsätzlich nicht öffentlich gemacht, sondern stehen nur den Prozessparteien und dem Gericht gerade für den zu entscheidenden Fall zur Verfügung.
Tatsächlich leben wir nicht in einem Land, in dem ein Unternehmen ggf. Geschäftsgeheimnisse offenbaren müsste, um diese am nächsten Tag in der Presse nachzulesen oder an Litfass- Säulen plakatiert zu sehen.
Die unkontrollierte Weiterverbreitung ist damit vergleichbar.
Anders mag das sehen, wer seine Steuererklärungen und Steuerbescheide selbst gern ins Internet online gestellt sehen wollte.....
Das Unternehmen kann sich also auch in einem Prozess dazu entscheiden, Unterlagen nur gegen eine Verschwiegenheitsverpflichtung zugänglich zu machen oder aber bei Nichtabgabe einer solchen Erklärung prozessual die negativen Folgen hinzunehmen, die sich daraus ergeben können, dass es zu seiner Preiskalkulation nichts konkretes darlegt und ggf. beweist.
Das ist Teil der grundgesetzlich geschützten alllgemeinen Handlungsfreiheit, Art. 2 Grundgesetz.
Wenn jemand meint, er wäre mit der Verfahrensweise seines Anwalts nicht zufrieden, dann sollte er sich damit zu allererst an seinen Anwalt wenden. Das Mandatsverhältnis ist ein Vertrauensverhältnis undzwar gegenseitig. Ist das notwendige Vertrauen aus welchen Gründen auch immer - nicht vorhanden, sollte dieses Verhältnis beendet werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt