Energiebezug > Strom (Allgemein)
Darf der Netzbetreiber meinen Wechsel verweigern?
Hoto13:
Hi, ich danke euch für Eure schnellen Antworten. Nun bin ich schon Mitglied im Bund der Energieverbraucher und die Anwälte erzählen trotzdem was falsches! Das hilft nicht wirklich weiter! :cry:
RR-E-ft:
@Hoto13
Das sehen Sie leider falsch.
Ein Jurist hat oftmals allein schon zwei Meinungen parat.
Auch in der Mathematik gibt es oftmals mehrere Lösungen, die zutreffen.
Ich habe Ihnen meine Auffassung dargelegt. Ein Kollege mag nach bestem Wissen und Gewissen eine andere Auffassung haben, meine anzweifeln und Sie aber auf den aus seiner Sicht sichersten Weg verwiesen haben.... Das ist die Pflicht des Anwalts.
Recht ist auch nicht statisch, sondern dynamisch.
Die Antworten ändern sich, weshalb es auch nicht darauf ankommt, solche auswendig zu lernen. Vielmehr ist es wichtig, die richtigen Fragen zu stellen.
Eine heutige Mindermeinung, kann morgen schon herrschende Meinung sein. Ich denke da etwa an die Entwicklung der Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen, welche wir gerade gemeinsam - zum Beispiel vor dem Landgericht Hamburg weitergestalten und verfestigen. :D
Noch vor zwei Jahren dachte wohl die überwiegende Zahl der Juristen, der Verbraucher habe keine Chance.
Das lag allein an der immer wieder reproduzierten Meinung der Kollegen aus der Energiewirtschaft, denen kaum andere Meinungen entgegengestellt wurden. Nicht anders hatte es sich mit der Billigkeitskontrolle der Stromnetzentgelte verhalten.
Mögen auch alle anderer Meinung sein, so muss diese Meinung ja nicht richtig sein. Die besseren Argumente setzen sich am Ende durch.
Sehen Sie bloß, wie sich die Rechtsprechung der Gerichte zur Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen allein innerhalb des letzten Jahres entwickelt hat in der klaren Tendenz zugunsten der Verbraucher.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Randy:
@RR-E-ft
Ihre Darlegung ist sehr anschaulich und überzeugend. Allerdings für Nichtjuristen gewöhnugsbedürftig. Habe auch längere Zeit gebraucht.
Bezüglich der Mathematik muß ich allerdings heftig widersprechen. Hier gibt es zwar häufiger mehrere Lösungswege, aber nur eine zutreffende Lösung (bei gleichen Randbedingungen).
Hoto13:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Hoto13
Das sehen Sie leider falsch.
Ein Jurist hat oftmals allein schon zwei Meinungen parat.
Auch in der Mathematik gibt es oftmals mehrere Lösungen, die zutreffen.
Ich habe Ihnen meine Auffassung dargelegt. Ein Kollege mag nach bestem Wissen und Gewissen eine andere Auffassung haben, meine anzweifeln und Sie aber auf den aus seiner Sicht sichersten Weg verwiesen haben.... Das ist die Pflicht des Anwalts.
Recht ist auch nicht statisch, sondern dynamisch.
Die Antworten ändern sich, weshalb es auch nicht darauf ankommt, solche auswendig zu lernen. Vielmehr ist es wichtig, die richtigen Fragen zu stellen.
Eine heutige Mindermeinung, kann morgen schon herrschende Meinung sein. Ich denke da etwa an die Entwicklung der Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen, welche wir gerade gemeinsam - zum Beispiel vor dem Landgericht Hamburg weitergestalten und verfestigen. :D
Noch vor zwei Jahren dachte wohl die überwiegende Zahl der Juristen, der Verbraucher habe keine Chance.
Das lag allein an der immer wieder reproduzierten Meinung der Kollegen aus der Energiewirtschaft, denen kaum andere Meinungen entgegengestellt wurden. Nicht anders hatte es sich mit der Billigkeitskontrolle der Stromnetzentgelte verhalten.
Mögen auch alle anderer Meinung sein, so muss diese Meinung ja nicht richtig sein. Die besseren Argumente setzen sich am Ende durch.
Sehen Sie bloß, wie sich die Rechtsprechung der Gerichte zur Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen allein innerhalb des letzten Jahres entwickelt hat in der klaren Tendenz zugunsten der Verbraucher.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---
Hallo Herr Fricke,
ich wollte auf keinen zu nahe treten. Wenn es so rüber kam entschuldige ich mich dafür. Ich war nur recht entäuscht, da ein Laie wie ich so langsam den Überblick verliere.
Würden Sie auch meine Mandantschaft übernehmen?
Schönes Wochenende
Hoto
RR-E-ft:
@Randy
Auch wenn es Ihren heftigen Widerspruch findet:
Vorsicht mit rigorosen Antworten.
Es mag ja sein, dass es in der Mathematik häufig nur eine Lösung gibt.
Das ist jedoch nicht immer so.
Die Quadratwurzel aus 4 ist eindeutig 2, wenn man sich bei der Lösung auf diesen Zahlenbereich der natürlichen Zahlen als Randbedingung beschränkt.
Wer sich dieser (künstlichen) Beschränkung nicht unterzieht, erfährt:
2 * 2 = 4, aber ebenso
(-2) * (-2) = 4
Schon die Quadratwurzel aus 4 hat also zwei Lösungen, wenn man mit ganzen Zahlen arbeitet.
8/4 oder 16/8 oder oder 32/16 oder (- 64/32) .... wären jedoch auch geeignete Lösungen, wenn man auch Bruchzahlen als Lösung zuläßt.
Möglicherweise trifft Ihre Aussage sogar auf die wenigsten mathematischen Aufgaben zu:
Stellen Sie sich vor, Sie sollten alle Zahlen ermitteln, welche mit Null multipliziert Null zum Ergebnis haben......
Um es nicht ausufern zu lassen, sollte sich die Lösung auf den Bereich der natürlichen Zahlen beschränken (Randbedingung). :)
Wieviele Lösungen hätte diese Aufgabe?
Oder suchen Sie (ebenfalls aus dem Bereich der natürlichen Zahlen) die Zahl, die sich nur durch 1 oder sich selbst teilen lässt....
Wieviele Lösungen gibt es dazu?
Schummelhilfe:
http://www.emath.de/pmwiki/pmwiki.php?pagename=Mathe-Lexikon.Primzahlen
Sind es am Ende mehr oder weniger Lösungen als bei der ersten Aufgabe?
Schon bei letzter Frage, sollte es eine eindeutige Antwort geben.
Indes könnte man auch darüber philosophieren.
Die Welt ist vielfältiger, als wir denken, wenn wir uns nicht künstlich beschränken.
(quod erat demonstrantum) :)
Nicht umsonst beginnen die meisten Antworten von Juristen in ihrem Fach:
\"Es kommt darauf an.......\"
Mit einer solchen Antwort liegt man oft richtig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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