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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?

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Monaco:
Liebe Forenmitglieder,

nach einigem \"hin und her\" mit unserem Versorger habe ich für Mitte März ein Angebot für ein Gespräch erhalten.

Ich möchte dieses Gespräch auf den Themenbereich \"Begrenzte Einzugsermächtigung, Wahrung von Sonderbedingungen bei Tarifen mit Einzugsermächtigung, Berechtigung von Lastschrifteinzügen ausschließlich für fällige Forderungen ...\" begrenzen.

Eine Angemessenheit des Gesamtpreises kann ich selbst ja kaum beurteilen. Daher werde ich auf dieses Thema beim Zusammentreffen nicht eingehen.

Um einige Argumente zu sammeln, bitte ich um Informationen, welche Versorger sich auf begrenzte Einzugsermächtigungen einlassen bzw. ob es schon anderweitig zu Tarifkündigungen wegen der Begrenzung von Einzugsermächtigungen gekommen ist.

Möglicherweise bringt ein persönliches Gespräch in dieser Frage mehr, als ein langer Schriftwechsel.

Natürlich weiß ich um die Gefahr, die solche Gespräche mit sich bringen können, dennoch wage ich mich nicht in die \"Höhle des Löwen\", um diese \"Eingeknickt\" wieder zu verlassen.

Mit der Hoffnung auf einige Argumentationshilfen verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Anonymous:
Mal ne ganz blöde Frage:

Mich wundert, dass so viele Diskussionspartner im Forum Einzugsermächtigungen erteilt haben. Verlangen das Eure Versorger zwingend? Falls ja, dann habe ich mit meinem Versorger wohl (noch?) Glück.

Ich überweise die Abschlagszahlungen monatlich selbst per Dauerauftrag, und zwar jeweils von Februar (im Anschluss an die Vorjahresabrechnung) bis Dezember (Begrenzung des DA auf 11 Monatsraten). Nach der Abrechnung des Versorgers schicke ich ihm meine Korrektur der Abrechnung (auf Basis der von mir als billig akzeptierten Gaspreise) und meine daraus berechnete Höhe der 11 Abschlagszahlungen fürs neue Jahr. Das Guthaben (oder in Zukunft hoffentlich nur noch einen Nachzahlungsbetrag) verrechne ich dann mit der ersten Abschlagszahlung - also in der Regel eine Einzelüberweisung für Februar, einen Dauerauftrag für März bis Dezember (neuerdings beschränke ich den DA auf November, um eine Überzahlung auszuschließen - aber auch das wäre nicht schlimm: ich verrechne die Überzahlung ja mit dem Februar- und wenn\'s sein muss März-Abschlag).

Ich halte das für die bequemste Art, nur das zu bezahlen, was ich für billig erachte.

Interessant für mich wäre nun: Fordern die meisten Versorger wirklich Einzugsermächtigungen, die man dann nicht so leicht beschränken kann, wie viele Beiträge im Forum zeigen?

Anonymous:
@schof

Oft sind Sondervereinbarungen (Sondertarife) an eine Einzugsermächtigung geknüpft. Für unseren Tarif gibt es dafür eine \"Gutschriftstaffel\" von 25,- €, 30,- €, 35,- € für das 1., 2., 3. und jedes weitere Vertragsjahr. Nicht wahnsinnig viel, aber immerhin. Und da wir sowieso so ziemlich alles per Lastschrift bezahlen, war dieser Tarif für uns in Ordnung.
Eine begrenzte Einzugsermächtigung will unser Versorger jedoch nicht (mehr) akzeptieren und hat den bestehenden Vertrag gekündigt. Der \"neue\" Preis ist zwar der Selbe, die Gutschrift würde jedoch wegfallen.
Besonders interessant ist Übrigens, dass man uns nicht etwa in den Allgemeinen Tarif, sondern in einen anderen Sondertarif eingestuft hat. Ohne entsprechende Vereinbarung!
Da es auch im letzten Jahr möglich war, eine begrenzte Einzugsermächtigung zu akzeptieren, möchte ich dies nun auch für dieses Jahr durchsetzen. Seit 12/05 zahle ich nun gar nichts mehr, habe auch noch keine konkrete Mahnung und am Telefon wurde mir zugesichert, dass die Forderungen bis auf Weiteres ausgesetzt sind.

Ich bin gespannt, was mein Versorger im Anbetracht des bisherigen Verlaufs der Dinge entgegensetzen will. Selbst einige zusätzliche Argumente zu besitzen kann aber auch nicht schaden. Daher mein Hilfegesuch.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Cremer:
@Monaco

Ich empfehle erfahrungsgemäß dringend immer zu zweit zu solchen Gesprächen zu gehen, denn die Gegenseite sitzt auch zu zweit da.

Anonymous:
@cremer

Ich werde schon bei meiner schriftlichen Terminbestätigung darauf hinweisen, dass ich mich auf Diskussionen zum Preis (Gesamtpreis, Preissteigerungen etc.) nicht einlassen werde. Da hätte ich zu wenig Sachverstand, es bestünde ein Kräfteungleichgewicht.
Für meine Argumentation gegen den gekündigten Tarif fühle ich mich dagegen einigermaßen gewapnet. Sonst hätte ich mich darauf wohl auch nicht eingelassen. Schließlich kam die Initiative von mir. Manchmal ist eben auch Angriff die beste Verteidigung ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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