Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
Monaco:
@gerpie
Lassen Sie sich doch einfach einmal die Passage in Ihren Vertragsbedingungen zeigen, in der festgeschrieben steht, dass Ihr Versorger stets den von ihm verlangten Betrag abbuchen darf.
In den meisten Vereinbarungen steht wohl nur: \"Teilnahme am Lastschriftverfahren ...\". Von einer Nichtakzeptanz begrenzter Einzugsermächtigungen steht dort nichts.
Und es dürfte wohl einigermaßen selbstverständlich sein, dass Sie nur fällige Beträge abbuchen lassen möchten - und das tun Sie ja.
Somit hat Ihr Versorger die bestehende Vereinbarung wohl zu unrecht aufgekündigt. Lesen Sie hier im Tread, dass es auch anders geht.
Rechnen Sie einfach weiter nach den alten Preisen und Vertragsbedingungen ab. So hat ihr Versorger auch nicht mehr Geld und sogar noch mehr Aufwand beim Zuordnen der Überweisungsbeträge.
Überweisen Sie jedoch stets genau \"zweckgebunden\": z.Bsp. Kundennummer: XY, Abschlag April 2006 für Abrechnungsperiode 2005/06, Fälligkeit: 30.04.2006.
Unser Versorger (MITGAS) hatte nämlich zuletzt alle Überweisungsbeträge zunächst benutzt um \"Altschulden\" (auch aus der letzten Abrechnungsperiode!) auszugleichen. So kam es, dass wir eine Mahnung für zwei offene aktuelle Abschläge bekamen, obwohl wir diese längst bezahlt hatten.
Der Fairnesshalber: Inzwischen hat MITGAS dieses Vorgehen gestoppt und ordnet die Abschläge korrekt zu.
Man glaubt es kaum - diese Thema scheint unerschöpflich ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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