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Gebühren für Kondenswasser

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Roland 1:
nur zum verständnis mein Kessel ist ein Kessel nach dem \"Vetter prinzip\"
das heist die Temperatur des Abgases liegt niemals über 45° C und braucht
einen Lüfter damit das Abgas aus dem LAS gefördert werden kann .Er hat auch einen Kunstoffwärmetauscher.
must dich mal umschauen nach Vollbrennwerttechnik im Internet
dann verstehst du es vielleicht (www.vollbrennwerttechnik.de zum beispiel )
wenn es dich interesiert!
mit meinem \" problem\" hat dies aber nichts zu tun da hast du recht dieses
gilt für alle Brennwertkessel .Ach ja und diese nach Vetter brauchen auch keine kalten Rücklauftemperaturen.Und vielen dank das sich hier noch jemand gedanken macht
mfg Roland !

Roland 1:
So ein Jahr sind jetzt um und ich bin bei meinen
Messungen zu folgendem ergebnis gekommen :
ca.1550 liter Kondenswasser bei ca 2800 m³ Gasverbrauch .
Der Gasverbrauch ab diesem Jahr wird aber eher niedriger ausfallen weil
 wir im letzten Jahr ein grossteil des Hauses gedämmt haben, also werde ich
noch weniger Kondenswasser in den Abfluss leiten !
Mit dem Zweckverband habe ich versucht nochmals zu reden
"unsere Berechnungen sind korrekt" meinten die nur
und meine messungen würden nur mit einem geeichtem Zähler anerkannt
    mfg Roland 1

taxman:

--- Zitat von: \"Roland 1\" ---"unsere Berechnungen sind korrekt" meinten die nur
und meine messungen würden nur mit einem geeichtem Zähler anerkannt
--- Ende Zitat ---


Ich denke, genau hier liegt das Problem!

Im Endeffekt brauchst du für beides einen geeichten Zähler.

Ich glaube mit einem Rechtsanwalt kommt man in dieser Sache nicht viel weiter, da hier absolutes Spezialwissen beim Rechtsanwalt vorhanden sein müsste. Dies glaube ich dann eher doch nicht.

Was kostet so ein Zähler? Ist vielleicht der "Versorger" nicht verpflichtet diesen zu stellen?

Wie findest du das Thema "Unbilligkeitseinwand" bei Wasser/Abwasser!
Schaue doch mal hier: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo93718.htm

taxman

Roland 1:
Hallo Taxman

ich habe in dieser sache weitestgehend resigniert da ich der einzige
in meinem Umkreis (Nachbarn ,Freunde die in der selben Stadt wohnen
und eine Brennwertheizung haben (6haushalte))bisher keine solche Rechnung
erhalten haben ,habe ich also auch keinen mit dem ich zusammen vor Gericht
gehen könnte alleine habe ich warscheinlich gar keine Chance dort ein offenes
Ohr zu finden (Siehe auch das schreiben der anderen
Brennwertkesselbesitzerin welches nicht nur fürs Internet Anonymisiert ist

sondern auch für mich so weiss ich natürlich nicht wer noch so ein schreiben bekommen hat und wer nicht .

Zähler, Behälter und Pumpe und was ich noch alles brauchen würde müste ich ja auch kaufen und somit vielleicht
 genauso teuer werden als wenn ich es so lasse wie es ist (zur zeit läuft es mit Gefälle und somit ohne Pumpe im das Siel
(keine stromkosten ,Pumpe kann also schon mal nicht ausfallen)

Ich wollte hier nur die Daten des Kessels für interessierte z.B.augu etc.
einstellen und hoffte auf gleichgesinnte die mehr erfolg hatten .
Danke aber trotzdem
mfg Roland 1

taxman:
Bei der Kontrolle der Energiepreise wird immer darauf abgestellt, dass der Versorger Nachweispflichtig ist, da nur dort das Knowhow und die Daten vorhanden sind.

Jetzt frag ich mich, wie du dies beim Abwasser nachweisen solltest.

Wer muss, in deinem Fall, was beweisen?

Vielleicht hilft dir dies weiter.

Grüße
taxman

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