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Gebühren für Kondenswasser
Roland 1:
Leider wird vom ZV immer darauf verwiesen das ihre Berechnungen vom Gericht abgesegnet sind .Ich habe immer wieder versucht mit denen vernünftig zu reden aber leider ....
Habe aber das Geld nur unter vorbehalt gezahlt und natürlich wiederspruch eingelegt welcher natürlich abgelehnt wurde ....
Muss ich den wiederspruch eigentlich jedes Jahr neu einreichen oder genügt einmal ? Vielleicht klagt ja eines tages doch mal jemand .
Wie ich das nachweisen soll ?? ich weis es auch nicht .
Roland 1
Sukram:
htd- Thread über "Abwassergebühr für Brennwertkondensat"
http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=38562&headline=Abwassergebühr für Brennwertkondensat
Roland 1:
Hi Sukram ,
ach mitlesen tust du immer noch ;-) trotz Veritherm.
taxman:
--- Zitat von: \"Roland 1\" ---Leider wird vom ZV immer darauf verwiesen das ihre Berechnungen vom Gericht abgesegnet sind .
--- Ende Zitat ---
Lass dir das Gerichtsurteil mal geben!
Roland 1:
Das Urteil steht ziehmlich am Anfang des (leider sehr ) langen textes den ich hier schrieb.
Kann man dadurch natürlich schnell übersehen :wink:
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