Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg

Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg

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Morgaine:
Hallo,

und ich bin neu hier. Auf direkten Kontakt zu AVU-Verweigerern hat mir bisher keiner geantwortet.
Habe auch diese Pseudo-Kündigung erhalten und insofern nicht fristgerecht reagiert, weil sie m. E. nicht fristgerecht seitens der AVU war. Außerdem war es lt. Veröffentlichung / Homepage nur eine normale Erhöhung des Tarifs, nur für Verweigerer war\'s ein Neuvertrag.
Jetzt drohen sie mir mit Versorgungssperre ohne erneute Ankündigung, wenn ich bis 31.05.06 nicht zahle. Da ich nun davon ausgehe, daß ich für 01.06. mit einer Sperre zu rechnen habe, will ich erstmal Rücknahme verlangen.
Mal sehen, was als nächstes passiert.

Grüße,   Morgaine

Morgaine:
Hallo zusammen,

gönnt Euch bei Gelegenheit mal einen Blick auf die Homepage. Wie von Geisterhand ist nun ein allg. Tarif (Grundversorgungstarif) entstanden.
Beim Gas entspricht der einem der bestehenden, beim Strom ist der neu und natürlich teurer als die besagten Auswahltarifer bisheriger Strickart. Dürfen die denn kündigen und einen dann nur zu dem höheren Tarif weiter beliefern? Wäre das nicht ein Indiz, daß der zuvor angeblich gewinn- und kostendeckende mengenbezogene Tarif dann ein Dumpingangebot, und damit wettbewerbswidrig, gewesen sein muß?

Grüße,     Morgaine

RR-E-ft:
@Morgaine

Möchten Sie hier Handlungsoptionen und Wirkweisen der AVU diskutieren und denen eine Risikoabschätzung an die Hand geben oder weshalb stellen Sie solche Fragen?

Man mag sich daran erinnern, dass es sich hier um ein öffentliches Forum handelt und selbstredend die Versorger mitlesen.

Offensichtlich sind Sie einem elementaren Denkfehler aufgesessen:

Die Preise waren noch nie unzulässige Dumpingpreise, sondern immer schon hoch genug, wenn nicht erheblich überhöht.

Wie man im Falle eines Falles  deshalb am besten verfährt, ist hier im Forum schon mehrfach umfassend  besprochen.

Es ist nicht ersichtlich, was ein Kunde für sich daraus herleiten könnte, wenn nun endlich feststünde, dass die Preise schon immer zu niedrig lagen, er viel zu wenig bezahlt hatte.

Aber vielleicht hatten Sie ja irgendeine Idee, wie Sie dies für sich als stichhaltiges Argument verwenden könnten.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Morgaine:
Entschuldigung.
Stelle keine mehr.

Übrigens habe ich nur festgestellt, daß es diesen Tarif inzwischen gibt. Vorher halt nicht.

FrankH:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Allein ein Grundversorgervertrag (vormals Allgemeiner Tarif) darf wegen der gesetzlichen Versorgungspflicht nicht gekündigt werden.

Selbiges gilt m.E. für Heizstromverträge, bei denen eine Monopolstellung vorliegt.
--- Ende Zitat ---
Werter Herr Fricke, genau dieser Umstand treibt mich in Ermangelung ausreichender Informationen in den Wahnsinn.

Wir beziehen hier u.a. den günstigeren Nachtstrom und Pressemitteilungen zufolge hat die AVU Strompreiserhöhungen angekündigt, die aber noch nicht beziffert.

Nun könnte man ja zu einem günstigeren Anbieter wechseln, keine Frage, das Dumme ist nur, daß außer der AVU hier keiner den Nachtstrom anbietet.

Somit kommt mir der Verdacht, der AVU ausgeliefert zu sein.

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