Energiepreis-Protest > AVU Gevelsberg
Strompreiserhöhung der AVU Gevelsberg
Rebell:
Hallo zusammen,
die AVU erhöht mal wieder den Strompreis. Letztes Jahr im Sommer kam nur die Ankündigung der Preiserhöhung ab 10/2005. Der habe ich widersprochen, da hat man mir gesagt ich hätte ja kündigen können. Habe ich nicht getan und trotzdem den alten Preis weiterbezahlt.
Jetzt wird aber mein Vertrag zu Ende März gekündigt und mir ein neuer angeboten, mit erhöhten Preisen.
Der Wortlaut:
Wünschen Sie jedoch keine Fortsetzung der Belieferung durch uns ab dem genannten Zeitpunkt, so können Sie uns dies innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich mitteilen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie sich in diesem Fall rechtzeitig um einen neuen Stromlieferanten bemühen müssen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden
Könnt Ihr mir was zum weiteren vorgehen raten?
RR-E-ft:
@Rebell
Ob dieses Vorgehen rechtens ist, hängt davon ab, was zu Preisanpassungen konkret vertraglich vereinbart ist.
Hat der Versorger den Vertrag gekündigt oder nur mitgeteilt, dass man selbst kündigen solle/könne?
Bisher will Ihr Versorger wohl mit den alten Preisen seine Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung erfüllt haben können (in die Insolvenz ist er ja nicht gefallen).
Womit wird denn die Notwendigkeit einer Preiserhöhung begründet oder verzeichtet man gleich auf eine solche Begründung?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rebell:
Hallo RR-E-ft,
also die Verträge sind alle mit 3-monatiger Laufzeit. Sie verlängern sich jeweils um 3 Monate wenn nicht 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.
Der erste Teil des Schreibens lautet:
Sehr geehrter Herr Kranz,
die unveränderte Anspannung auf dem Energiemarkt sowie die gestiegene Belastung aus dem KWKG machen eine Anpassung Ihres Liefervertrages notwendig.
Daher müssen wir leider Ihren aktuellen Stromlieferverungsvertrag zum 31.03.2006 kündigen. Wir bieten Ihnen an, ab dem 01.04.2006 die Belieferung zu folgenden Konditionen fortzusetzen:
Monatlicher Grundpreis: 6,70 € bisher 6,70 €
Neuer Arbeitspreis pro kWh: 17,20 Ct. bisher 16,60 Ct.
Die Preise beinhalten die zurzeit gültigen Steuern und Abgaben.
Den letzten Absatz hatte ich ja schon geschrieben.
Soll ich denn auch nochmal nach Düsseldorf zum Energieministerium schreiben? Ich weis gar nicht ob die erneute Preiserhöhung genehmigt wurde.
RR-E-ft:
@Rebell
Wenn es sich um einen Sondervertrag handelt, bedarf eine Preiserhöhung keiner Genehmigung.
Wird ggf. der Preisabstand zum Allgemeinen Tarif verringert (eine solche Annäherung an den Allgemeinen Tarif kann für Unbilligkeit sprechen)?
Unter verivox Preise vergleichen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Rebell:
Hallo RR-E-ft
ob man das als Sondervertrag bezeichnen kann weis ich nicht. Es gibt bei der AVU nur 3 Vertragsmöglichkeiten.
AVU...Strom
Strom ist da. Jeden Tag.
Und damit Sie es zu Hause immer warm, behaglich und hell haben, gibt es die AVU...Strom Angebote. Sie sind genau abgestimmt sind auf Ihre Bedürfnisse.
Die AVU bietet Ihnen die Sicherheit eines etablierten Energieversorgers, dem sie vertrauen können.
Drei AVU...Strom Angebote stehen für Sie bereit:
„Komfort“, „Kompakt“ und „Kompakt XL“.
„Komfort“entspricht dabei dem „Allgemeinen Tarif“ für Privat- und Gewerbekunden.
Für die, die flexibel bleiben wollen, hält die AVU das Angebot „Kompakt“ bereit.
Sie können dabei je nach Verbrauch zwischen „Kompakt“ und „Kompakt XL“ wählen.
AVU Strom \"Komfort\" ist mit „GrünStrom“ kombinierbar.
Überzeugen Sie sich! Und treffen Sie Ihre eigene Entscheidung, denn bei der AVU... stehen Sie im Mittelpunkt.
siehe auch http://www.avu.de
Ich habe mich schon bei Verivox umgesehen.
Könnte ich denn trotzdem mit §315 argumentieren?
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