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Autor Thema: Widerspruch zurückziehen  (Gelesen 5233 mal)

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Offline swBERLIN

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Widerspruch zurückziehen
« am: 23. Februar 2006, 22:56:03 »
Vorweg ich bin neu hier und bitte um Nachsicht. FRAGEN: ich habe, ohne mich leider erschöpfend informiert zu haben, der GASAG, Berlin am 17.01.2006 angekündigt in Zukunft nur noch unter Vorbehalt die Abschläge zu bezahlen, mich bei dem Widerspruch leider nicht auf § 315 Abs. 3 BGB  bezogen. Kann ich diesen Vorbehalt zurückziehen und in Zukunft unter Berufung auf den o. g. Paragrafen die Erhöhung nicht zahlen?

Ich habe im Monat Dezember 2005 die Jahresabrechnung mit Guthaben erhalten und im Monat Januar einen Abschlag unter Vorbehalt bezahlt.
Wenn ich das richtig mitkommen habe, kann ich wohl rückwirkend dann das Guthaben nicht neu bzw. verrechnen und auch den Januar-Abschlag dann wohl nicht mehr verrechnen?

Offline Cremer

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Widerspruch zurückziehen
« Antwort #1 am: 24. Februar 2006, 07:38:56 »
@swBerlin

Verrechnung von Guthaben aus Jahresrechnung rechtlich nicht möglich. Abschlag Januar wird ja in die jahresrechnung 2006 einfliesen, somit wird die erhöhte Abschlagszahlung ja dann mit einfliesen und angerechnet.

Nach Widerspruch gemäß Musterbrief verwenden und einlegen, ist hier im energienetz.de erhältlich.

Abschläge kürzen, damit am Berechnungszeitraumende mit der jahresrechnung eine Nachzahlung rauskommt und man seine eigene Rechnung aufmacht und nur die Differenz dazu leistet.

Lesen Sie bitte cdie Threads der etwa vergangenen  3 Wocehn und informieren Sie sich unter www.energienetz.de unter Fragen und Antworten ausführlich. Es ist uns Moderatoren nicht möglich bei allen neuen Lesern eine ausführliche Erklärung abzugeben.

haben Sie bitte dazu Verständnis
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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