Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Watzl:
Wann war der TÜV-Prüfer bei ihnen und welche Plakette wurde da auf den Tank geklebt? Wurden andere Prüfungen durchgeführt, wie z.B. die zehnjährige Prüfung? We lange steht der Tank schon bei ihnen und wie lange wurde der Tank von ihnen genutzt? Wie sind sie überhaupt in den Besitz des Tanks gekommen?
H. Watzl
v.kimmlinger:
Der Prüfer hat eine 2jahres Plakette draufgeklebt. Der Tank steht seit ca. 2,5Jahren bei mir rum und wird nicht genutzt, da ich eine Ölheizung einbauen ließ. An den Tank gekommen bin ich, da er beim Hauskauf einfach auf dem Grundstück stand. Das Haus wurde mit Gas beheizt. Im Kaufvertrag steht nix über den Tank und der ehemalige Besitzer hat auch nichts gesagt.
Soll ich ihn einfach weiter stehen lassen um keine schlafenden Hunde zu wecken??
Watzl:
Schlafende Hunde sollte man niemals ekcen, da haben sie recht.
Die Plakette für die 2-jährige Prüfung war sicherichnicht vom TÜV, sondern von einem sachverständigen, der deise Prüfung durchführen darf. Mit großer wahrscheinlichkeit war dieser von der Vertragfirma beauftragt worden.
Das bedeutet aber auch, dass die Firma von der Existenz des Tank noch weiß.
Sie haben aber auch bei bestehendem Liefervertrag keine Verpflichtung Gas abzunehmen, zumal sie ja gar nicht dafür eingerichtet sind. Ein Liefervertrag bedeutet, sie müssen, wenn sie Gas kaufen wollen, das Gas bei der Vertragsfirma kaufen.
Wenn alo der Tank nicht im Weg ist, nicht stört, dann lassen sie diesen einfach da stehen. Sie haben überhaupt keine Verpflichtung in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Mengen Gas abnehmen zu müssen.
Offensichtlich ist es beim Kauf von gebrauchten Immobilien doch so, dass ein bestehender Gasvertrag mit allen Lasten und Pflichten auf den Käufer übergeht.
Also Ruhe behalten und abwarten.
H. Watzl
Frank Busch:
Leider gibt es (wie bei fast allen Verträgen) immer zwei Vertragspartner. Das bedeutet, das auch die Gasfirma zur Kündigung berechtigt ist. Dies wird sie sicher auch tun, wenn sie erfährt, dass da nix mehr zu verkaufen ist. Dann geht die Debatte über die Kosten des Rücktransports los. Bin mal gespannt, daher weiter berichten ...
v.kimmlinger:
Werd ich machen. Bin mal gespannt wann die sich melden...
Hab wegen der ganzen Sache ein mulmiges Gefühl.
Es kann doch nicht sein dass ahnungslose Hauskäufer Verträge übernehmen müssen, die weder im Kaufvertrag noch mündlich vom Verkäufer erwähnt werden. Und dann evtl. auch noch den Rücktransport bezahlen müssen!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?!
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