Energiepreis-Protest > Stadtwerke Garbsen

Willkür ?

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Cremer:
@ Fricke,

soll heißen, dass die AVB\'s fortgeschrieben werden und dem EnWG angepasst werden?

Pedder:
Guten Tag!
Ich muss dazu sagen, dass es sich um einen Altvertrag handelt. Der Versorger ist der gleiche wie vor dem Umzug. Uns geht es vor allem darum, dass die Abschlagszahlungen erhöht wurden.


Gruß
Pedder

Cremer:
@Pedder,

ich glaube, es ist ein neuer Vertrag, da die Lieferadresse eine andere ist, obwohl es der gleiche versorger ist.

Wichtig:
Hat sich die Kundennummer geändert?
Wenn ja, neuer Vertrag
Wenn nein, könnte man ggf. auf Fortsetzung des Altvertrages bestehen/hoffen. Sollte man mit dem Versorger klären

Pedder:
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Altvertrag handelt. Dir Kundennummer hat sich nicht geändert. Wir sind absolut nicht bereit, solch hohe Abschläge zu bezahlen. Wie verhalten wir uns am besten ?

Gruß
Pedder

Cremer:
@Pedder,

verweisen Sie auf den Vertrag in der alten Wohnung. Es hat sich nichts geändert, höchstens die Quadratmeterzahl der neuen Wohnung.

Ich gehe davon aus, dass Sie bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben.

Dann verhandeln Sie mit dem Versorger über die Abschlagshöhe

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