Energiepreis-Protest > Stadtwerke Garbsen

Willkür ?

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Pedder:
Richtig, bisher hatten wir noch keinen Wiederspruch gegen die Erhöhung des Abschlages eingelegt. Im Januar 06 wurden auch bei uns die Gaspreise erhöht. Auch den Wiederspruch hiergegen haben wir noch nicht abgeschickt.

Gruß
Pedder

Pedder:
Wir hatten die Abschlagszahlung nur in der alten Höhe geleistet und gleichzeitig in einem Brief erläutert, dass wir die Erhöhung der Abschläge nicht nachvollziehen können. Nun kam folgende Antwort.
„Da eine Änderung der Abschlagszahlungen von Ihnen gewünscht bzw. aufgrund einer Zwischenablesung notwendig wurde, bestätigen wir Ihnen nachstehend diese Änderung“….!

Merkwürdiger Weise haben wir nun weniger verbraucht und daher wurden die Abschlagszahlungen um 12.- Euro gesenkt.
Gleichzeitig bekamen wir eine Mahnung im Bezug auf die Abschlagszahlungen des Februar. Eingefordert wird trotz der Neuberechnung der Abschläge(nun 130.-) die alte Abschlagssumme von 143.- Euro. Dazu kommen 8.- Euro Mahngebühr. Die erste Abschlagszahlung würde daher also nach der ersten Neiuberechnung gezahlt werden müssen, obwohl die zweite Berechnung ja offensichtlich einen niedrigeren Verbrauch ergeben hat.

Meine Fragen:
Müssen wir trotz Neuberechnung den ersten Abschlag in voller Höhe bezahlen, obwohl dieser scheinbar falsch berechnet wurde ?

Ist die Mahngebühr zulässig ? Diese Gebühr wurde ja quasi mit der ersten Antwort auf unser Schreiben aufgeschlagen.

Wie verhalten wir uns nun weiter ?





Vielen Dank für die Antwort.
Pedder

Pedder:
Wenn irgendjemand einen Tipp für die Vorgehensweise hätte, wäre ich dankbar..

Pedder

Cremer:
@Pedder,

war 1 Woche nicht erreichbar

Mahngebühr ist nach Widerspruch gemäß § 315 nicht zulässig. Die EVU berechnen trotzdem die Gebühr, bzw. stellen sie in Rechnung.

Wenn Sie den ersten Abschlag erhöht bezahlt haben, können Sie diesen bei dem nächsten Abschlag in Abzug bringen, zumal der Versorger ja den geringeren Abschlag akzeptiert

Pedder:
Hallo Herr Cremer,
wir hatten den ersten Abschlag nur in alter Höhe bezahlt und in einem Schreiben erwähnt,dass wir die neue Abschlagshöhe nicht bezahlen können und dies auch nicht einsehen. Darauf wurde scheinbar neu berechnet, offensichtlich mit einem anderen Ergebnis da die Abschlagsrate gesenkt wurde. Allerdings wurde gleich die Mahngebühr draufgeschlagen.Allerdings soll die erste Rate noch in voller Höhe bezahlt werden.

Gruß
Pedder

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