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Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk

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maekbublau:
Hallo,
heute habe ich wieder eine Mahnung des Gasversorgers bekommen, mit Mahngebühren , einer Frist und bei Nichtzahlung die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Was ist nun weiter zu tun???
Außerdem habe ich von Verivox eine Mitteilung erhalten, dass man nun zu einem anderen Gasanbieter wechseln kann. Wenn man dies nun veranlasst, bekommt man ja sicherlich eine Endabrechnung des bisheigen Gasversorgers mit den von ihm geforderten Nachzahlungen, wie verhält man sich dem gegenüber. Gilt dann immer noch der Einspruch der Unbilligkeit des Gaspreises?? Ich bin ein wenig beunruhigt, das der Gasbetreiber doch am längeren Hebel sitzt und sollte er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wer kommt dann letztendlich für die Kosten auf?? Ich bitte um schnellstmögliche Antwort , alle, die bisher die gleichen Erfahrungen gemacht haben.
Gruß
maekbublau

Schwalmtaler:
Hi maekbublau,

nicht beunruhigen lassen. Mahngebühren sind nicht fällig, da Forderung bis zu einer gerichtlichen Preisfestsetzung nicht fällig ist.
Wenn Sie den Versorger etwas "ärgern" wollen und zuviel Zeit und Geld (auch 0,55 € pro Brief sind zuviel!) haben, können Sie ihm antworten und um die sofortige Klageeinreichung seitens des Versorgers bitten. Dies wird er nicht tun!
Daher können Sie dieses Schreiben auch einfach nur abheften!

Sobald allerdings eine Gassperre angedroht wird, wie hier im Forum beschrieben sofort reagieren!!!

Nur eine Frage, wie weit haben Sie denn die Abschläge gekürzt? Sie sollten eine eigene rechnung erstellen mit den Preis vom Oktober 2004 und dem geschätzten Jahresverbrauch. Diesen Gesamtwert durch die Anzahl der Abschläge teilen und schon haben sie ihren neuen Abschlag!

Gruß
Schwalmtaler

maekbublau:
Hallo, ich habe die Abschläge eigentlich gar nicht gekürzt, sondern zahle weiterhin den bisherigen Abschlag ohne die geforderte Erhöhung . Und meine Nachzahlung habe ich mit dem Gaspreis von 2005 selber errechnet und auch bezahlt.
Aber was passiert nun wenn man den Gasanbieter wechselt??
Abrechnung des alten Gasversorgers?? Kann der Einspruch aufrecht erhalten werden??
Gruß maekbublau

Cremer:
@maekbublau,

beim neuen Gasversorger müßten Sie ebenso neu Widerspruch einlegen.

Aber warum wechseln?

Wenn Sie letztes Jahr Widerspruch eingelegt haben, nehmen Sie die Preissenkungen jetzt mit, sofern diese Preise sich unter diejenigen bewegen werden, worauf Sie Widerspruch eingelegt hatten.

Bei Erhöhungen bleiben Sie auf den miedrigen Niveau.

Ebenfalls dürften die heutigen immernoch Preise wesentlich höher liegen als die Preise vor einem Jahr und davor.

Deshalb lohnt es sich nicht, wenn man in 2005 Widersprucheingelegt hatte und auf dieser Basis entsprechende eigene Jahresrechnungen erstellt, den Gasvbersorgerf zu wechseln.

Der Preis von 3,61 Cent/kWh aus Sept. 2004 ist immernoch wesentlich günstiger als die zum 1.4.07 gesenkten Preis von 5,18 Cent/kWh.

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