Energiepreis-Protest > Gasgesellschaft Kerken- Wachtendonk
Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
hugobertram:
Hallo zusammen
auf meinen Widerspruch wurde mit demselben Schreiben reagiert. Eine eigene Rechnung, bei der die letzte Erhöhung herausgerechnet wurde, ergab einen nur geringfügig abweichenden Rechnungsbetrag. Der beschriebene Hinweis auf das Testat hat für mich keine Bedeutung. Hier bekommt der Auftraggeber wohl das bestätigt, was er letztlich haben möchte. Dem aktuellen Schreiben folgt erneut eine kurze Stellungnahme. Fordern kann die Gasgesellschaft den Differenzbetrag gerne, aber ob ein tatsächlicher Anspruch besteht, werden wir mal sehen. Das tatsächlich eine Klage eingereicht wird , bezweifle ich stark. Zumindest entscheidet dann eine andere Stelle… Langsam wird’s spannend.
Viele Grüße
Hugobertam
:idea:
maekbublau:
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und entschuldige mich direkt, falls ich etwas nicht richtig verstanden habe oder schreibe.
Zu dem Thema Gasabrechnung möchte ich folgendes anmerken,
ich habe nach dem die Abrechnung vom Versorger kam, sofort Einspruch mit Hinweis auf § 315 BGB eingelegt, die geforderte Nachzahlung selbst errechnet und korrigiert, sowie darauf hingewiesen, das ich die Abschläge in der bisherigen Höhe zahlen werde.
Der Gasversorger hat nun geantwortet und mir mit Mahnungen und Mahnverfahren gedroht.
Das besagte Testat war auch dabei, allerdings kann ich nicht viel damit anfangen.
Den Vorwurf der Unbilligkeit hat der Gasversorger strikt abgelehnt.
Also liebe Mitstreiter, was ist nun weiter zu tun??
Gruß maekbublau
taxman:
--- Zitat von: \"maekbublau\" ---Hallo zusammen,
ich bin neu hier und entschuldige mich direkt, falls ich etwas nicht richtig verstanden habe oder schreibe.
--- Ende Zitat ---
Angenommen :D
--- Zitat von: \"maekbublau\" ---Der Gasversorger hat nun geantwortet und mir mit Mahnungen und Mahnverfahren gedroht. Das besagte Testat war auch dabei, allerdings kann ich nicht viel damit anfangen. Den Vorwurf der Unbilligkeit hat der Gasversorger strikt abgelehnt.
--- Ende Zitat ---
Dies muss vorab geklärt sein:
Sind Sie Sondervertragskunde oder Tarifkunde?
Weiteres siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
und hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697
Bitte beides gründlich studieren :!: und falls weitere Fragen auftauchen einfach wieder stellen! :D
Viele Grüße
taxman
maekbublau:
Hallo taxmann,
ich bin ganz normaler Tarifkunde!! Wie geht man nun weiter vor??
Gruß maekbublau
taxman:
--- Zitat von: \"maekbublau\" ---Hallo taxmann,
ich bin ganz normaler Tarifkunde!! Wie geht man nun weiter vor??
Gruß maekbublau
--- Ende Zitat ---
Hier steht es:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1702/
Zur Verdeutlichung noch dieses:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
Mit dem Einwand wird die Preisgestaltung des Versorgers in der Gesamthöhe als nicht angemessen gerügt. Dies gilt sowohl für Grundpreis, Servicepauschale, Arbeitspreis, oder wie es sonst noch heißt.
Wie hoch die angemessenen Preise überhaupt sein können, liegt nach dem Einwand, weder an der Feststellung des Versorgers und schon gar nicht an der, des Verbrauchers, sondern wird durch Urteil festgestellt.
Die Antwort der Versorger verweist oftmals auf vorliegende Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Wer diese Aussage mit Bedacht liest, wird feststellen, dass sich die Gutachten i.d.R. auf die Preiserhöhung, aber nie auf die Höhe des Verbrauchspreises insgesamt bezieht. Unabhängig davon, bleibt es bei der Festlegung durch Urteil.
Woher soll der Verbraucher diese Preise auch kennen ??? In diesem Zusammenhang sollte es der Verbraucher tunlichst vermeiden den Begriff angemessen zu verwenden. In jedem Fall sollte eine bestehende Einzugsermächtigung gegenüber dem Versorger widerrufen werden.
Ab dem Zeitpunkt, wo dem Versorger der Unbilligkeitseinwand vorliegt, gibt es keine berechtigte Forderung seinerseits. Der geschuldete Preis für seine erbrachte Leistung ist strittig. Zahlungskürzungen erst nach Übersendung an den Versorger. Am Besten per Einschreiben mit Rückschein.
Dann noch die Ergebnisse dieser Diskussion verinnerlichen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2995
Eben wegen der Kohle! :D
Und dann müssten Sie eigentlich alles zusammen haben um selbst eine Protestinitiative ins Leben zu rufen. :D :D
Spass beiseite, ich hoffe Sie kommen klar! Wenn nicht eben wieder melden!
Viele rebellische Grüße
taxman
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