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BADENOVA

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Cremer:
@UweHobohm,

ist eine Umkehr der "Beweislast" (anderer Begriff??)

Dies widerspricht

- § 226 BGB schikaneverbot
- § 242 BGB Treu und Glauben

Den Fall hatte ich bereits mit unseren lieben SW Kreuznach im februar 2005 schon gehabt. :D  :D  :D

RR-E-ft:
Die Badenova irrt:

http://www.energate.de/news/88364

Kunden dürfen nicht nur dann in den Genuss einer Preissenkung kommen, wenn sie eine zuvor nicht bestandene Vertragsbindung von 12 Monaten gegen sich gelten lassen.

Sinken die Kosten, sind die Preise zu senken. Punkt.

Einer weitergehenden Knebelung der Kunden bedarf es nicht.
Die untergejubelete Vertragsbindung ist geeignet, einen entsprechenden Marktverschluss zu zeitigen und kann deshalb sogar kartellrechtswidrig und mithin nichtig sein.

Dies gilt dann für das gesamte Konstrukt, so dass deshalb ggf. die Kartellbehörde eingeschaltet werden sollte.

kamaraba:
Hier die Stellungnahme der badenova:
https://www.badenova.de/web/de/www-badenova-de_internet/internet-presse/pressemitteilungen-presse/Pressedetailseiten_1_245.html

Besonders drollig, der letzte Satz:

--- Zitat ---Letztlich profitieren die betroffenen Kunden in Form einer über dreiprozentigen Preissenkung.

--- Ende Zitat ---


Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

cliffmc:
Hallo liebe Mit-Streiter,ich habe nach den guten Ratschlägen hier im Forum
schon mittels einer Vorlage ca. Ende 2005 meine Abschläge eingefroren
und nur noch diesen festen Betrag überwiesen. In dem Schreiben hab ich auch darauf hingewiesen, dass ja Mahnungen etc. und Androhung des Gasstopps nicht zulässig sind.
Bisher gab es seitdem viel hin und her Geplänkel, aber nichts ernsthaftes.
Das Angebot in einen anderen Tarif unzusteigen , habe ich nicht wahrgenommen.
Jetzt mahnen mich die Bade(meister)nova(isten) an.
Ich hätte laut Verbrauchsabrechnung vom 17.10.2006 noch 41,89 zu zahlen. Androhung erfolgt in Mahnstufen nach "§18 GVV/§33 AVBV":
- Sperrung nach Ablauf der Frist (25.05.2007)
- sofortige Sperrung / Einleitung Mahnverfahren

Eine von mir (wie von vielen anderen hier) geforderte Offenlegung ihrer
Berechnungsgrundlage habe ich nicht bekommen.

Habe ich da einen in der Öffentlichkeit geschehenen Schritt
verpasst?
Was wäre die beste Reaktion auf diese Mahnung?

Ich danke allen guten Ratgebern herzlich im Voraus.

Viele Grüße

Cliff

Cremer:
@cliffmc,

nun, das tun, was in diesem Fall zu tun ist.

Es ist eine konkrete Sperrandrohung.

Schutzbrief am Amtsgericht hinterlegen, Hausverbot aussprechen.

siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/



Schriftliche Aufforderung mit Terminsetzung, die Sperrandrohung bis 3 Tage vor Ablauf des Sperrtermins zurückzunehmen, anderenfalls erfolgt umgehend Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. (Hilft m.E. schon in vielen Fällen)

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