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BADENOVA

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smile:
.
Ich würde gerne in diesem Thread alles wichtige zu BADENOVA sammeln, z.B.:
Besondere Erfahrungen mit BADENOVA,
Bekommen alle, die die Erhöhung der Gaspreise verweigern die Sperr-Androhung
Macht BADENOVA nach Widerspruch der Sperr-Androhung einen Rückzieher
oder
Sind schon welche weiter (Anwalt, Gericht ...)
...

Gestern bekam auch ich endlich die eigentlich strafbare "Androhung der Versorgungseinstellung".
Nach Rückbuchung + Korrekturbuchung hat es jetzt ca. 2 Monate dafür gebraucht. Vorher wurde der von mir neu berechnete Abschlag und Umstellung auf "selber zahlen" problemlos akzeptiert.
Habe heute nach MusterVorlage widersprochen (per eMail + Fax) und auch eine  SCHUTZSCHRIFT mit der ganzen Korrespondenz ans Gericht gefaxt. Und wie angeraten Kopien per eMail des Vorgangs an den Bund der Energieverbraucher, die Landeskartellbehörde und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.


Grüße aus dem Badischen

smile

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Nachdem ich mir mühsam die einzelnen Daten zusammengesucht habe, hier mal alle im Paket:

diverse MusterVorlagen gibt es z.B. hier:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
http://www.freies-wort.de/nachrichten/resyart.phtm?id=914521&PHPSESSID=4271218194ca6d857170f21f668037a0
oder natürlich auch hier: http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_600__.html




BADENOVA AG & CO. KG   
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Postfach 5369
79020 Freiburg

bzw.
Tullastr.61
79108 Freiburg

Fax: 0761 / 279-2630 und
eMail: kundenservice.freiburg@badenova.de ; kundenservice@badenova.de



Amtsgericht Bühl
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
http://www.amtsgericht-buehl.de/
Anschrift
Amtsgericht Bühl
Hauptstr. 94
77815 Bühl
Telefon   07223/8085910
Fax   07223/8085934
E-Mail   Poststelle@agbuehl.justiz.bwl.de

Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.


Der Bund der Energieverbraucher e.V.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_600__.html

Rufen Sie uns an: 0 22 24 / 92 27 0 - erreichbar 24 Stunden, 7 Tage.
Kostenlose Servicenummer für Mitglieder: 0800 2333 800 oder Tastentelefon die Buchstaben: 0800 bde ev 00
Schreiben Sie uns: Bund der Energieverbraucher, Grabenstr. 17, 53619 Rheinbreitbach
Faxen Sie uns: 02224 10321
Hören Sie unsere News über Telefon: 0931 66 399 0087
Mailen Sie uns:
Die Bundesgeschäftsstelle des Vereins in Rheinbreitbach hat drei Email-Adressen
o   service@energieverbraucher.de: Mitgliederverwaltung, Service für Mitglieder
o   info@energieverbraucher.de: Inhaltliche Anliegen
o   redaktion@energiedepesche.de: Energiedepesche


Landeskartellbehörde Baden-Württemberg
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/63533
Postfach 103451
70029 Stuttgart
Tel.: 0711/123-2471
Fax: 0711/123-2094
poststelle@wm.bwl.de


Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
http://www.vz-bawue.de/UNIQ113975630431445/link27572A.html
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
Tel: 0711 66 91 10
Fax: 0711 66 91 50
E-Mail info@vz-bw.de   (keine Antwort erwarten)
eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR 1259
vertreten durch den Vorstand Beate Weiser
 
Falls Sie uns lediglich auf abmahnbare Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder vergleichbare Probleme mit Anbietern aufmerksam machen möchten und keine Antwort von uns erwarten, wenden Sie sich bitte unter der Adresse info@vz-bw.de an uns.
Stand: 15.01.2005

smile:
Heiliges Kanonenrohr!

heute mittag, also bereits einen halben tag später, trudelte ein fax ein.
sie nehmen die drohung zurück und entschuldigen sich für einen \"buchungsfehler\". sie stellen ein mahnvefahren bis zu einer juristischen klärung zurück.

ich denke, sie arbeiten nach dem prinzip:
man kann es ja mal probieren, ein paar werden wir schon klein kriegen!

gruß
smile

RR-E-ft:
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)

KUNDENVERTRAUEN
17.02.2006, 08:06 Uhr

badenova: Gaspreise bis Jahresende stabil

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium und der Freiburger Versorger badenova haben sich bezüglich der Erdgaspreise geeinigt: badenova hält die Preise bis Ende dieses Jahres stabil, dafür beendet das Wirtschaftsministerium die Untersuchung und erklärt die aktuellen Preise für unbedenklich.
...
Schon zu Jahresbeginn sei klar gewesen, dass badenova mit dem angekündigten Verzicht auf eine absehbare Preisrunde im April im Preisvergleich mit anderen Unternehmen wieder gut dastehen werde.
...

Baden-Württembergs Wirtschaftsminister lobte die gefundene Formel als einen guten Kompromiss im Sinne der Endkunden. Ernst Pfister: "Solange noch kein Gas-zu-Gas-Wettbewerb bei Privatkunden in Gang gekommen ist, funktioniert die Preiskontrolle im Lande."
...




Wo bitte, fragt man sich, funktioniert eine Preiskontrolle, wenn vorgezogene Preiserhöhungen zu kartellrechtswidrigen Preisen führen und durch einen faulen Kompromiss gleichwohl für "unbedenklich" erklärt werden.

Noch bevor die Untersuchung überhaupt abgeschlossen war, gab es den "Persil"- Schein, der jedoch für eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB ohne Relevanz ist.

Ersichtlich wird, dass die Preise allenfalls erst zum April in diesem Umfange hätten weiter steigen dürfen, die Kunden in diesem Winter bei vorgezogenen Preiserhöhungen  zuviel bezahlen sollen.

Erschüttert müsste nun nicht nur das Kundenvertrauen gegenüber dem Unternehmen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in den Schutz des Staates vor kartellrechtswidrigem Preishöhenmissbrauch sein.

Es ist ein Beleg dafür, dass eine "Preiskontrolle", die es für Gaspreise gar nicht gibt, aber auch eine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht  schlicht nicht funktioniert.

So hatte sich wohl  auch das Bundeskartellamt jüngst hinter die Fichte führen lassen, ist es doch aufgrund einer Verständigungslösung nicht gegen überhöhte Preise eingeschritten:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2670

Kartellrechtswidrige prohibitiv überhöhte Preise sind per se verboten.

Über verbotene Preise lässt sich nicht verhandeln, kann es mithin auch keine Verständigung geben.

So sieht es das Oberlandesgericht Düsseldorf:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2652

Cremer:
@Fricke,

so ähnlich auch hier.

Das Wirtschaftministerium hat ein Missbrauchsverfahren gegen die SW KH eingeleitet. Daraufhin sprach man vor, weil der Energieclub (10% Rabatt bei Einzugsermächtigung) nicht berücksichtigt wurde und man einigte sich.

Es war bisher nicht möglich den Energieclub auch bei Gas zu haben, wenn man keinen Strom bezog. Dies war in Teilen des Versorgungsgebiet auch so, weil die  SW KH in einigen Gemeinden nur Gas liefert.

Dies ist jetzt generell möglich. Sozial schwache ohne Konto können immer noch nicht Mitglied werden.

Der wahre Grund der Einigung sehe ich aber in der anstehenden Landtagswahl. MP Beck wird wohl seinen Wirtschaftminister zurückgepfiffen haben \"Arthur, mach kein Mist, wir haben in 6 Wochen Landtagswahl, da will ich Ruhe haben, schließlich wollen wir bei die Koalition fortsetzen. Einige OB\'s murren ja schon, das Wirtschaftministerium will die kleinen Stadtwerke kapput machen\"

UweHobohm:
Hallo,
seit einigen Wochen hat sich eine Gasprotestinitiative gegen die offensichtlich überhöhten Preise der Basdenova gebildet. Näheres siehe unter
http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest

Interessenten können sich bei heinzuwe@tiscali.de anschliessen.
Mit bestem Gruss
Uwe Hobohm

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