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BADENOVA

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Cremer:
@Salomee,

Sie können nicht aufrechnen!!

D.h. wenn Sie die Abschläge zu wenig eingekürzt hatten und dadurch ein Guthaben nach Ihrer Jahresberechnung entstanden ist, können Sie dieses nicht durch Verrechnung mit den neuen Abschlagen jetzt vornehmen.

Das Geld ist weg.

RR-E-ft:
@Salomee

Man kann mit dem Unbilligkeitseinwand nicht zu spät sein. Vorbehaltlose Zahlungen belegen keine Akzeptanz und hindern keine Rückforderungen, die jedoch ggf. gerichtlich geltend gemacht werden müssen (LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449; LG Mühlhausen, Urt. v. 12.04.2005:


http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Muehlhausen_050412_2S83-2004.pdf



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
Weil Bürger sparen, steigen die Gebühren
Stuttgarter Zeitung (Abonnement) - 3. Aug. 2006
Vor Jahren schon hat ein Badenova-Mitarbeiter angekündigt: wenn jeder so viel Strom spare wie nur möglich, müssten irgendwann die Preise erhöht werden. ...

Wie man´s macht,..... die Strompreise steigen.

Salomee:
Aber hallo!

jetzt machen sie ernst! Heute lag ein Brief im Kasten, wonach ein Mitarbeiter uns leider nicht angetroffen habe um den Gashahn zuzudrehen.

Jetzt erst lese ich hier im Forum (bin ja nicht jeden Tag hier, es gibt auch andere schöne Plätze auf der Erde), daß in Freiburg "Recht" gesprochen wurde vor kurzem.  Wann genau wird nicht gesagt. Jedenfalls mitten in der Urlaubszeit.

Die Höhe ist jedoch, daß gesagt wird, sie hätten mich bereits am 10.08.angemahnt... ich hab nie eine Mahnung erhalten!

es ist vielleicht auch überflüssig, jetzt herumzufeixen "dass die Lust am Prozessieren und Boykottieren nachlässt " (Zitat von der webseite)

ob bereits Berufung eingelegt wurde, ist mir nicht bekannt.
Ob der Kläger die Sammelklage von Uwe Hohbohm war, ist mir auch nicht bekannt.

Ebenfalls ist mir nicht bekannt, inwieweit das Urteil sofort rechtsgülige Forderungen für alle Boykotteure nach sich zieht. Die müssen ja quasi am selben Tag noch die angeblichen Briefe rausgehauen haben...

Der Höhe des Betrags nach handelt es sich vermutlich um die Summe meiner bisherigen Kürzungen... plus der Gebühr für den netten Mann der den Hahn zudrehen wollte.

Vermutlich werde ich also erstmal unter Protest blechen.
Denn eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung nützt wohl nichts, oder?

Da kann ich nur hoffen daß man bald seinen Versorger wählen kann! Aber von der Ecke höre ich auch nichts mehr....

S.

RR-E-ft:
@Salomee

Wenn man selbst nicht auf Zahlung verklagt wurde, hat ein anderes Urteil keinerlei Bindungswirkung für einen selbst.

Es ist also alles vollkommen offen.

Es hat sich überhaupt nichts geändert:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=9491FFC763734E038F34567316483514&docid=189307

Kein Grund hektisch zu werden oder in Panik zu verfallen.

Der vom OLG Karlsruhe geforderte Nachweis muss einem selbst gegenüber erst einmal  nachvollziehbar und prüffähig erbracht werden, sonst ist der Anspruch nicht fällig, so lange Streit über die Billigkeit besteht.

Die Versorgung darf dann nicht eingestellt werden.

So sehen es die Kollegen von den Gegenseite:

http://www.zfk.de/zfk/knowhow/pdf_zum_nachlesen/hintergrund0105_2.pdf


Ganz klare Aussage der Freiburger Kollegen:

Eine Versorgungseinstellung ist unzulässig.


Wäre das Urteil des Amtsgerichts Freiburg wirklich ein so alle überzeugender Erfolg für das Unternehmen, hätte man dieses allerorten veröffentlicht, zuerst auf der eigenen Website zum Download online gestellt usw.

Hat man aber nicht !

Warum?!

Wer "unter Protest erst einmal blecht", muss wohl oder übel später auf Rückzahlung klagen undzwar zeitnah innerhalb der Verjährungsfrist.

Sonst bleibt das Geld mit Sicherheit für immer weg.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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