Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst

Widerspruch zu Gaspreiserhöhung

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Kampfzwerg:
Liebe Andrea,

dass man sich informiert b e v o r Widerspruch eingelegt wird ist natürlich selbstverständlich und völlig richtig.
Aber jeder Fall wird erst dann
--- Zitat ---individuell und ist nicht mehr nach einem Muster zu beantworten
--- Ende Zitat ---
n a c h d e m Widerspruch eingelegt wurde.
Davon abgesehen braucht man auch vor einem Widerspruch nicht wirklich dringend Hilfe.

Wie Pinguin korrekt ausgeführt hat, ist der Abrechnungszeitraum für die neue Periode nicht gleichzusetzen mit der Jahresendabrechnung für die alte.
Nachdem die Jahresabrechnung gefordert und beglichen wurde ist natürlich nichts mehr zu machen, das Geld hat dann der Versorger und es ist weg.
Oder, wie Herr Fricke immer sagt: Es ist nicht wirklich weg, es haben nur die anderen!
Trotzdem kann man rückwirkend Widerspruch gegen den ,(Arbeits -und Grundpreis) zum Stichtag z.B wie empfohlen 30.09.2004, bei Ihnen dann 30.09.05, einlegen.
Der Widerspruch gilt dann quasi für die neue Abrechnungsperiode nach dem Zeitpunkt der letzten Rechnungsbegleichung und Sie rechnen mit den alten Preisen vor der Erhöhung.


--- Zitat ---Wenn wir nun im Feb. 06 gegen die Erhöhungen Okt. 05 und Jan. 06 widersprechen, was passiert dann mit den bereits gezahlten zu hoch berechneten Abschlagsbeträgen von Okt. 05 bis jetzt?
--- Ende Zitat ---

Was soll damit passieren? Vernünftig wäre es, die Abschläge gemäß der Verbrauchswerte Ihres alten Verbrauchsjahres aber mit den Preisen vor der Erhöhung selbst zu berechnen und die Höhe der Abschläge dann anzupassen, damit in der neuen Abrechnungsperiode kein Guthaben entsteht.
Oder die Abschläge weiterhin zu zahlen (wichtig: mit Verwendungszweck, natürlich nur bei Überweisung möglich) und den Verbrauch selbst im Auge zu behalten, damit die letzten Abschläge dann ggf. gekürzt, oder einbehalten werden können, ebenfalls damit kein Guthaben entsteht. Wie Sie möchten.
Wichtig ist das Verrechnungsverbot für den Versorger(Musterbrief).


--- Zitat ---Und wie gehen wir vor, wenn die Jahresabrechnung im Aug. 06 kommt und die SWD mit zu hohen Preisen abrechnet? Berechnen wir dann neu und reklamieren die Gesamtabrechnung? Rechnen wir mit den Preisen vor der Erhöhung von Okt. 05 an
--- Ende Zitat ---

Ganz genau, aber bis dahin ist so viel Zeit vergangen, dass Sie bestens informiert sind.

--- Zitat ---oder erst von dem Moment an, in dem wir Widerspruch eingelegt haben, also von Februar 06 an?
--- Ende Zitat ---
Nein!


Immer noch ...

07010714:
Hallo Ihr Lieben,
vielen herzlichen Dank an alle, die mir so schnell und verständlich geantwortet haben! Jetzt habe ich die Klarheit, die mir fehlte.
Herzl. Grüße
Andrea

07010714:
Hallo zusammen,
Da bin ich noch einmal. Mir fällt auf, dass immer wieder nachdrücklich auf die Nennung des Verwendungszweckes bei der Überweisung der Abschläge hingewiesen wird. Ich habe eine Vertrags-Nr. für Gas und Wasser. Entsprechend überweise ich jeden Monat einen Gesamtbetrag per Dauerauftrag. Eine Einzugsermächtigung hat es nie gegeben. Muss ich in dieser Praxis nach meinem Widerspruch etwas ändern?
Liebe Grüße
Andrea

hollmoor:
@andrea
Ich würde die Überweisungen getrennt veranlassen.Wasser extra u.Gas extra.
Und dann bei den Gas-Überweisungen immer deklarieren:Abschlag für
Monat ...... und Kundennummer natürlich.Lass dir für Gas eine eigene
Kundennummer zuteilen.Getrennte Abrechnungen sind immer besser.So kommen die Versorger nicht in Versuchung,mit anderen Bezügen,wie Wasser o.Strom zu verrechnen.(Was leider auch immer wieder passiert)

Monaco:
@07010714

Ich möchte noch einmal auf Ihre Eingangsfragen zurückzukommen.

Korrekt ist, dass Sie den Preisen auch noch rückwirkend (3 Jahre)widersprechen können. Die Preise der letzten Abrechnungsperiode müssen Sie damit nicht unbedingt gebilligt haben. Da Ihnen das rückwirkende Widerspruchsrecht zusteht, könnten Sie dies auch nutzen. Problematisch ist nur, das Geld tatsächlich erstattet zu bekommen. Hier müssten Sie einen wahrscheinlich wenig erfolgversprechenden Rückforderungsprozess anstrengen. Dennoch rate ich Ihnen, die \"alte\" Forderung mit einem Widerspruch und Rückzahlungsaufforderung noch \"offen\" zu halten. Vielleicht kommt es ja demnächst zu einer gerichtlichen Klärung der Preises Ihreres Versorgers. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass die Preise 2004/05 tatsächlich zu hoch waren, können Sie Ihre Ansprüche auch noch später geltend machen.

Nur verrechnen dürfen Sie die alte Forderung eben nicht!

Bei den Abschlägen sollten Sie zunächst wie folgt rechnen:
Jahresverbrauch 2004/05 x Preise 09/2004 = Summe der Abschläge 2005/06. Von diesem Betrag ziehen Sie Ihre bisher in dieser Abrechnungsperiode geleisteten Abschläge ab und teilen den Rest durch die verbleibenden Monate. Dies wäre Ihr möglicher zukünftiger Abschlag bis zur Jahresrechnung 2005/06.

Beispiel:

Summe der Abschläge (alte Preisbasis): 1.200,- €
6 entrichtete Abschläge a 120,- € = 720,- €
Restbetrag = 480,- € geteilt durch 6 (Restmonate) = 80,- €

Teilen Sie dies aber vorher unbedingt Ihrem Versorger mit, damit dieser weiß, woran er ist. Schicken Sie ihm ruhig auch eine möglichst detaillierte Berechnung mit.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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