Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst

Widerspruch zu Gaspreiserhöhung

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07010714:
Zunehmend stolpert man über Aufforderungen zum Widerspruch. Nun möchte ich mich auch anschließen. Da es keine einheitlichen Aussagen zur Vorgehensweise gibt, bleiben für mich noch einige Fragen offen:
Unsere 1. Delmenhorster Abrechnung (Sommer 04 zugezogen) erhielten wir Aug. 05. Seit 1. Oktober zahlen wir die neuen Abschäge (mit erhöhten Preisen). Wenn wir nun im Feb. 06 gegen die Erhöhungen Okt. 05 und Jan. 06 widersprechen, was passiert dann mit den bereits gezahlten zu hoch berechneten Abschlagsbeträgen von Okt. 05 bis jetzt? Können die mit den kommenden Abschlägen verrechnet werden? Und wie gehen wir vor, wenn die Jahresabrechnung im Aug. 06 kommt und die SWD mit zu hohen Preisen abrechnet? Berechnen wir dann neu und reklamieren die Gesamtabrechnung? Rechnen wir mit den Preisen vor der Erhöhung von Okt. 05 an oder erst von dem Moment an, in dem wir Widerspruch eingelegt haben, also von Februar 06 an? Kann uns da jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße
Andrea

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Da es keine einheitlichen Aussagen zur Vorgehensweise gibt, bleiben für mich noch einige Fragen offen:
--- Ende Zitat ---


Liebe Andrea,

es gibt sehr wohl eine empfohlene, einheitliche Vorgehensweise.

Bitte lesen Sie zunächst einmal folgende Informationen

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&

insbesondere die FAQ`s und nutzen Sie doch auch einmal die Suchfunktion.

Dann erledigen sich einige Fragen im Nu.

07010714:
Hallo Kampfzwerg,
die Seite ist mir nicht neu, ich habe mich natürlich bereits vor der Einstellung meiner Fragen durch die genannte Seite und den \"Dschungel\" an Fragen und Antworten gearbeitet. Für mich ist die Sache trotzdem nicht so klar. Warum gibt es sonst z. B. besagtes Urteil in Oldenburg. Und bevor ich hier einen Widerspruch einlege, möchte ich genau informiert sein. So steht z. B. an einer Stelle des Fragen/Antwort-Kataloges, dass man sogar rückwirkend gegen die Erhöhung von 2004 Widerspruch einlegen kann. An anderer Stelle widerum heißt es , dass man für bereits geleistete Zahlungen rückwirkend nichts mehr machen kann. Wofür widerspreche ich dann den Erhöhungen rückwirkend? Daher diese detaillierten Fragestellungen! Jeder Fall ist doch wieder individuell und nicht nach einem Muster zu beantworten.
Gruß
Andrea

Pinguin:
Man kann rückwirkend Widerspruch einlegen. Es wird empfohlen, der Preiserhöhung im Herbst 2004 zu widersprechen, so dass man den Preis vor der Erhöhung in den eigenen Berechnungen zugrunde legt.
An den bis zur letzten Jahresabrechnung gezahlten Beträgen kann nicht mehr geschraubt werden. Die sind gezahlt und damit akzeptiert.
Anders ist das im laufenden Abrechnungszeitraum. Mit der Zahlung von Abschlägen stimmt man nicht automatisch dem aktuellen Preis zu. Abschläge sind keine Rechnungen. Also kann man für den aktuellen Abrechnungszeitraum sagen: \"ich akzeptiere nur die Preise von vor der Erhöhung im Herbst 2004\".
Da der Versorger Ihren Abschlag nach den aktuellen Preisen ermittelt, zahlen Sie momentan wahrscheinlich zu viel, erwirtschaften so (laut Ihrer Berechnung) ein Guthaben und das bekommen Sie vom Versorger wohl eher nicht ausgezahlt.
Also entgegenwirken: Widerspruch -> rechnen -> Abschläge reduzieren.

Ich hoffe ich habs einigermaßen verständlich rübergebracht.

RR-E-ft:
@07010714

Zu den Stadtwerken Delmenhorst gibt es doch bereits einen Thread, in den auch diese Fragen eingestellt werden können:

Stadtwerke Delmenhorst

In diesem Thread antworten auch Kollegen aus der Region, die sicher gern weiterhelfen.




Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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