Energiepreis-Protest > Stadtwerke Delmenhorst
Widerspruch zu Gaspreiserhöhung
Kampfzwerg:
--- Zitat von: \"Monaco\" ---
Dennoch rate ich Ihnen, die \"alte\" Forderung mit einem Widerspruch und Rückzahlungsaufforderung noch \"offen\" zu halten. Vielleicht kommt es ja demnächst zu einer gerichtlichen Klärung der Preises Ihreres Versorgers. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass die Preise 2004/05 tatsächlich zu hoch waren, können Sie Ihre Ansprüche auch noch später geltend machen.
--- Ende Zitat ---
@Monaco
jetzt habe ich ein kleines Verständnisproblem :?:
Gehört eigentlich in Grundsatzfragen glaube ich, aber na ja...
falls nötig, kann es vielleicht verschoben werden.
Wir hatten die Rg. 04 (Okt.04) auch schon beglichen, bevor wir Widerspruch (Dez.04) eingelegt hatten und zahl(t)en jetzt die Rg. 05 und die weiteren Abschläge auf der Preisbasis 30.09.04.
Reicht der Widerspruch zur \"Offenhaltung\" der bereits beglichenen Jahresendabrechnung 2004 dann aus, oder hätte man explizit eine \"Rückzahlungsaufforderung\" stellen müssen, um Ansprüche 2004 auch noch, ev. nach erfolgender Rechtsprechung, geltend machen zu können?
07010714:
Hallo hollmoor und monaco,
vielen Dank für die ergänzenden Hinweise. Ich werde sie in jedem Fall berücksichtigen!
Liebe Grüße
Andrea
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