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FFM mit Preisanpassungsklausel ? Ist der §315 ohne Wirkung?

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hollmoor:
Sie haben recht. Der Anschluß hat schon existiert und ich habe die Wohnung sozusagen ´übernommen´. Das heißt doch aber noch lange nicht, daß ich auch den Vertrag des Vormieters übernommen habe.
Ich werde nochmal einen Blick in die Teilungserklärung der Hausverwaltung reinschauen, ob da was zu finden ist.
Ich berichte.[/quote]

Ich behaupte auch nicht,dass sie \"den Vertrag\" übernommen haben,wie sie lt.Zitat bemerkten.Wäre auch unüblich,habe so etwas überhaupt noch nicht gehört.Es gibt keinen Vertrag und sie machen sich unnötig Sorgen!
Somit können sie die Schreiben ihres Versorgers erst mal in die Schublade legen.

Die Ausführungen von RA Fricke sagen doch auch alles aus!

RR-E-ft:
@Gringomania

Vorsicht.

Lesen Sie die Urteile des Amtsgerichts und Landgerichts Karlsruhe.

Danach kann ein Vertrag allein durch die Entnahme von Gas über einen vorhandenen Anschluss aus dem Verteilnetz zustande kommen.

Das ist dann der Fall, wenn ein anderweitiger Vertrag nicht besteht.
In der Regel ist es so, dass der Vormieter mit Auszug seinen Vertrag gekündigt hatte.

Dan wäre der Anschluss vertragslos gewesen und Sie hätten durch die Gasentnahme einen Vertrag geschlossen, genauso wie man als Mieter einen Stromlieferungsvertrag durch erstmalige Betätigen des Lichtschalters in der neuen Mietwohnung begrünnden kann.


Darauf wollte ich deutlich hingewiesen haben.

Dann werden Sie keinen schriftlichen Vertrag finden, auch der Versorger hat einen solchen nicht und gleichwohl besteht ein Vertragsverhältnis, dessen Kunde Sie sind.

Das muss nicht so sein, kann es aber.

Deshalb sollten Sie sich ggf. von einem Anwalt vor Ort beraten lassen.

Der Versorger wird sich im Zweifel immer auf den Standpunkt stellen, Sie seien sein Kunde und schulden ihm deshalb das Entgelt für die unstreitig erbrachten Lieferungen.

An wen wollten Sie das entnommene Gas auch sonst bezahlen?

Nochmals:

Kaffeesatzleserei und Spookenkieken bringt nichts, wenn es um konkrete Rechtsprobleme geht. Gringomania ist an dieser Stelle nichts anderes zu raten als Sam.

Wenn man das ganze einfach in die Schublade legt und geforderte Rechnungsbeträge nicht zahlt - man hatte sich ja beim engagierten Herrn Cremer von der BIFEB im Internet erkundigt, auch andere hatten sich behilflich geäußert - und plötzlich ist das Gas gesperrt wie bei Sam, dann wird die Freude groß sein !!!


Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

Ich möchte mich in dieser Frage nicht dauernd wiederholen.

Und was soll ein Smile weiterhelfen, wenn jemand ein konkretes rechtliches Problem hat:

Hier meine Empfehlungen, alle Angaben ohne Gewähr (merkt man schon am Smile).



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

hollmoor:
@Fricke
Nun verstehe selbst ich ihren letzten Tread nicht mehr!

Es ging doch nicht darum,das Rechnungsbeträge nicht bezahlt werden sollen,sondern um besagte Verträge,die Preisanpassungsklauseln beinhalten sollen und mit Kunden vertraglich mit Unteschrift versehen,abgeschlossen worden sein sollen.Oder liege ich da jetzt verkehrt? Und ob ein solcher Vertrag vielleicht besteht und damit vielleicht §315 nicht greift,da ist sich Gringomania unsicher und dass war auch im weitesten Sinne nach meiner Auffassung die Frage
So habe ich den ersten Beitrag von Gringomania verstanden.
Also von Nichtzahlungen kann überhaupt keine Rede sein.Die Rechnungen wurden ja auf Basis des Widerspruches bezahlt.
Und dass tun wir doch alle,die hier vertreten sind!
Und es steht auch außer Frage,dass wir alle Kunden unserer Versorger sind,auch ohne Unterschriften f.besagte Verträge.

hollmoor:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Gringomania

Nochmals:

Kaffeesatzleserei und Spookenkieken bringt nichts, wenn es um konkrete Rechtsprobleme geht. Gringomania ist an dieser Stelle nichts anderes zu raten als Sam.

Wenn man das ganze einfach in die Schublade legt und geforderte Rechnungsbeträge nicht zahlt - man hatte sich ja beim engagierten Herrn Cremer von der BIFEB im Internet erkundigt, auch andere hatten sich behilflich geäußert - und plötzlich ist das Gas gesperrt wie bei Sam, dann wird die Freude groß sein !!!


Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

Ich möchte mich in dieser Frage nicht dauernd wiederholen.

Und was soll ein Smile weiterhelfen, wenn jemand ein konkretes rechtliches Problem hat:

Hier meine Empfehlungen, alle Angaben ohne Gewähr (merkt man schon am Smile).



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---


Die Problematik bei SAM ist ja wohl eine andere!Dort wurden Rechnungen/Abschläge nicht bezahlt und Mahnungen ignoriert und schwups,war der Zähler weg.


Zitat Fricke:Ich möchte mich in dieser Frage nicht dauernd wiederholen.

Sorry,aber die Schule haben wir,glaube ich,alle schon lange hinter uns,Herr Lehrer!Nur wenige hier haben eine juristische Ausbildung,aber deshalb stehen noch lange nicht alle an der Wand.Ich muß zugeben,auch ich habe Schwierigkeiten,ihren teilweise ellenlangen Berichten zu folgen.Am Ende weiß man nicht mehr,was man am Anfang gelesen hat.Und auch in diesen Berichten wiederholen sich sich! Freiwillig!!
Es wäre sinnvoll,Diese mal kürzer und für uns alle verständlicher zu halten.
Die hier anwesenden RA,s,mit juristischem Schriftverkehr vertraut,sind hier nur in der Minderheit vertreten.Ihre juristischen Fähigkeiten im Energierecht will ihnen auch niemand absprechen und die Anzahl ihrer Beiträge sprechen für sich.

Aber es muß in diesem Forum jedem gestattet sein,auf Beiträge zu antworten,da alle schon gewisse Erfahrungen gesammelt haben.
Man kanns aber auch lassen!
\"Kritikübung muß jedem Forumsteilnehmer gestattet und nicht        bestimmten Personen vorbehalten sein.\"


Und ich sehe,manchmal haben sie sogar Humor!


Widerspr. Gaspreiserhöhung - Angestellter im öffentl. Dienst

RR-E-ft:
@hollmoor

Ihre Kritik mit den vielen Ausrufezeichen ist angekommen.

Es tut mir leid, Sie in oft zu langen, sich oft repitierenden Beiträgen humorlos belehrt, womöglich über weite Strecken gelangweilt zu haben.

Komplexe Sachverhalte ganz kurz darzustellen fällt nicht leicht, zudem hatte ich mir  versprochen, einen Erkenntnisgewinn zu ermöglichen und zudem auch Nachfragen zu erübrigen.

Meinethalben kann hier jeder schreiben, was er möchte. Meine Vorstellung ging nur immer dahin, allen einen sicheren Weg aufzuzeigen.

Möglicherweise hatten wir in diesem Thread kurzzeitig aneinander vorbeigeredet, ging es zunächst um eine HEL-Klausel, dann um ein Vertragsverhältnis, welches ggf. übernommen oder neu abgeschlossen wurde, zudem aber auch geäußert wurde, es gäbe ein solches ggf. gar nicht.


Ich hoffe, Sie können mir verzeihen.

 


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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