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FFM mit Preisanpassungsklausel ? Ist der §315 ohne Wirkung?

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Gringomania:
Ich habe mich auch gegen die Preiserhöhung gewehrt und eines dieser ausführlichen Musterschreiben an meinen Gasversorger aus Frankfurt M. geschickt.
Den - für die Jahresabrechnung 2005 - zuletz abgebuchten Betrag hatte ich derwei bei meiner Bank zurückerstatten lassen und die \"richtige - korrigierte\" Restzahlung wieder zurückgebucht.
Inzwischen hat der Gasversorger aus Frankfurt meine Eizugsermächtigung gelöscht und ich muß wohl jetzt jeden Monat selbst meine reduzierte Abschlagszahlung überweisen.

NUN kommt meine Sorge Die Preisanpassungsklausel !
Nebenbei wundert es mich doch, daß hier so wenige aus Frankfurt und überhaupt aus Großstädten im Forum zu finden sind. Daher konnte ich auch noch keine Meinungen einholen.

Der Gasversorer beruf sich ist seinem Rückschreiben bei der \"Ölpreisbindung auf die Preisapassungsklausel, die beim Absinken der HEL-Wertes zu einer Senkung des Erdgaspreises führt.\"

Was bedeutet das ?

In den Tips wird oft erwähnt, daß das mit der Preisanpassungsklausel sehr selten vorkommt und damit der Paragraph 315 in diesem Fall nicht wirksam ist. Sollte die Stadt Frankfurt wirklich den einzigen Anbieter haben, der so etwas macht ?

RR-E-ft:
@Gringomania

Welche Klausel haben Sie denn in Ihrem Vertrag, die eine HEL- Bindung vorsieht?


Oft sind solche Klauseln unwirksam.

Dass auch eine solche Preisgleitklausel oft nicht geeignet ist, die Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB abzuwenden, können Sie etwa diesem Urteil entnehmen:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Neuruppin_050603.pdf

Zwar besteht bei der Gasversorgung grundsätzlich kein Anschluss- und Benutzungszwang, jedoch hat der Versorger eine Monopolstellung inne, was auf das gleiche hinausläuft.

Von Mainova war wiederholt zu lesen, dass diese in die kartellrechtliche Überprüfung geraten sein soll.

Entsprechende Beiträge finden Sie über die Suche- Funktion zu Mainova.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Gringomania:
Mit erschrecken habe ich festgestellt, daß ich keinen Vertrag (bzw. Abschrift) habe. Das einzige was ich habe, ist die Kopie des \"Antrag zur Inbetriebnahme einer Gasanlage und Versorgung mit Gas\". Diese ist damals - vor 3 Jahren, als ich die Wohnung gekauft und renoviert habe - vom Heizungsmonteur ausgefüllt, abgestempelt und an alle zuständigen Stellen (Mainova, Bez.Schornsteinfeger) verschickt worden.

Selbst in diesem Antrag steht nichts von einer Klausel oder einer HEL-Bindung.

Auf den WEB-Seiten der Mainova sind zwar die \"AVB GasV\" als PDF abgelegt, aber auch da kein Wort von einer Klausel oder HEL-Bindung.

Inzwischen höre und lese ich immer öfter, daß - sollte es eine solche Klausel geben - diese unwirksam und nicht rechtens ist.
Also gehe ich mal davon aus, daß es in diesem Fall nicht anders sein wird.

Sollte ich nun meinen Versorger freundlich auf diesen Mißstand der \"unrechtlichen Preisgleitklausel\" hinweisen, oder den Brief in die Schublade legen und darauf hoffen, daß die das von alleine Merken ?

hollmoor:

--- Zitat von: \"Gringomania\" ---Mit erschrecken habe ich festgestellt, daß ich keinen Vertrag (bzw. Abschrift) habe. Das einzige was ich habe, ist die Kopie des \"Antrag zur Inbetriebnahme einer Gasanlage und Versorgung mit Gas\". Diese ist damals - vor 3 Jahren, als ich die Wohnung gekauft und renoviert habe - vom Heizungsmonteur ausgefüllt, abgestempelt und an alle zuständigen Stellen (Mainova, Bez.Schornsteinfeger) verschickt worden.

Selbst in diesem Antrag steht nichts von einer Klausel oder einer HEL-Binduund
--- Ende Zitat ---


Bei diesen Formularen handelt es sich ausschließlich um schriftliche Belege zum Betrieb von Gasanlagen,die bei Schornsteinfegern u.Versorgern eingereicht werden müssen.Darin werden Angaben zur Installation wie Gas/Flüssiggas,Neuanschluß o.nur Änderung,Einfamilienhaus o.mehr,Materialart der Rohrl.etc. sowie Angaben über die installierten Geräte lt.Herstellerschild gemacht.

Diese \"Anmeldung zur Ausführung einer Gasanlage\" müssen von einem
Gas-u.Wasserinst.Mstr.gestellt werden und haben nichts mit irgendwelchen Gasverträgen zu tun.Nur die Nennwärmebelastung lt.Herstellerschild ist für den Versorger relevant,da meist der Grundpreis nach der max.Nennwärmbelastung berechnet wird.
Wenn sich ihr Versorger auf eine Preisanpassungsklausel berufen will,müßten sie also bei Ihm einen entsprechenden Vertrag unterschrieben haben.Wenn dem nicht so ist,gibts keine Preisanpassungsklausel,die sie zu akzeptieren haben.

Cremer:
@Gringomania,

ich würde an Ihrer Stelle mal dahingehend mit dem Versorger Kontakt aufnehmen.

M.E. müßte da was existieren.

Sonst bräuchten Sie ja garnichts bezahlen, weil kein Liefervertrag besteht. :wink:

Lassen Sie sich eine Kopie geben.

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