Energiepreis-Protest > Spreegas

Spreegas

<< < (2/3) > >>

userD0005:
Spreegas erhöht zum 15.10. den Arbeitspreis auf brutto 6,14 Cent/kwh.

Begründung "Entwicklung der Marktpreise für leichtes Heizöl."

Frage zwischendurch:

was ist den nun aus der Sammelklage gegen Spreegas geworden?

Gruß
Pitti

Fidel:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16495

RR-E-ft:
@pitti

http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaft/art1067,1407515.html?fCMS=85814c4df7b9f611e94e68db5cde77d9

http://www.spreegas.de/medienservice/aktuelles_live.php?id=75

Große Quizfrage:

Hatten sich denn 2003/2004 sinkende Heizölpreise und gesunkene Erdgasimportpreise bei der Spreegas zeitverzögert ausgewirkt oder gibt es einen solchen Zusammenhang gar nicht?

http://www.vng.de/content/pdf-erdgasmarkt/hel_gasimportpreise.pdf

Ein solcher Zusammenhang geht schon bei genauer Betrachtung  trotz des suggestiven Slogan aus den Preiskurven des einzigen Vorlieferanten VNG nicht hervor.

Das Landgericht Cottbus wird über die Sammelklage gegen Spreegas am 28.11.2006 verhandeln.

userD0005:
wenn man die Pressemitteilung der Spreegas richtig liest dann findet man im zweiten Teil das folgende:

"Dem neuen Energiewirtschaftsgesetz sind weitere Veränderungen geschuldet, sie ergeben sich im Zusammenhang mit folgenden zwei Begriffen:
Grundversorgung: Grundversorger ist das Gasversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushalte ohne Mengenbegrenzung. Ebenso zählen zu grundversorgten Kunden Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh.
Ersatzversorgung meint, dass ein Kunde aus dem Erdgasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Gasbezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet von SpreeGas ist dies SpreeGas) durchgeführt und endet spätestens drei Monate nach Beginn.
Den neuen gesetzlichen Anforderungen folgend fasst SpreeGas zum 15. 10. 2006 den Kleinverbrauchs- und den Grundpreistarif zu einem Allgemeinen Tarif für Grund- und Ersatzversorgung zusammen. Der jährliche Grundpreis beträgt hierfür 45 EUR netto (52,20 EUR brutto), der Arbeitspreis 6,66 ct/kWh netto (7,73 ct/kWh brutto).
Für Jahresverbräuche über 5.000 kWh ist der Sonderpreis bis 30 kW günstiger. Um diesen günstigeren Preis zu erhalten, muss mit SpreeGas ein Gasliefervertrag abgeschlossen sein. Wer einen solchen Vertrag noch nicht unterschrieben hat, wendet sich einfach per E-Mail an abrechnung@spreegas.de oder ruft an unter der Telefonnummer 0355 7822-416."

 :?: Ist es nun das neue Energiewirtschaftsgesetz oder vielleicht doch die derzeitige Rechtsprechung die Spreegas hierzu in Zugzwang bringt.

 :?: Darf mich Spreegas, wenn ich mich nicht melde und somit auch nichts unterschreibe in den Grundversorgungstarif einstufen?

Danke und Gruß
pitti

ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"pitti\" ---"Ersatzversorgung meint, dass ein Kunde aus dem Erdgasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Gasbezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet von SpreeGas ist dies SpreeGas) durchgeführt und endet spätestens drei Monate nach Beginn."
--- Ende Zitat ---

Das halte ich für Augenwischerei. Meines Wissens kommt ein Gasliefervertrag durch sog. konkludentes Verhalten, d.h. der Entnahme von Gas zustande.


--- Zitat von: \"pitti\" ---"Den neuen gesetzlichen Anforderungen folgend fasst SpreeGas zum 15. 10. 2006 den Kleinverbrauchs- und den Grundpreistarif zu einem Allgemeinen Tarif für Grund- und Ersatzversorgung zusammen. Der jährliche Grundpreis beträgt hierfür 45 EUR netto (52,20 EUR brutto), der Arbeitspreis 6,66 ct/kWh netto (7,73 ct/kWh brutto)."

--- Ende Zitat ---

Halte ich auch für Blödsinn. Das ist nichts anderes als eine Zwangseinstufung vorhandener Kunden in den Allgemeinen Tarif ohne eine Änderungskündigung, die der Zustimmung des Kunden bedarf. Die wollen uns nur weissmachen, sie wären gesetzlich dazu verpflichtet.


--- Zitat von: \"pitti\" ---"Für Jahresverbräuche über 5.000 kWh ist der Sonderpreis bis 30 kW günstiger. Um diesen günstigeren Preis zu erhalten, muss mit SpreeGas ein Gasliefervertrag abgeschlossen sein. Wer einen solchen Vertrag noch nicht unterschrieben hat, wendet sich einfach per E-Mail an abrechnung@spreegas.de oder ruft an unter der Telefonnummer 0355 7822-416."
--- Ende Zitat ---

Fortsetzung von oben. Bisherigen Sondertarifkunden, die gerade eben in den allgemeinen Tarif zwangseingestuft wurden, wird nun ein neuer - selbstredend teurerer Tarif - "angeboten".
Vorsicht! Dieser Tarif wird voraussichtlich nicht wesentlich günstiger sein als der Allgemeine Tarif. Möglicherweise sind Vertragsklauseln zugunsten des Versorgers enthalten, die eine Einrede nach §315 BGB erneut erschweren sollen. Ziemlich sicher aber wird ein Preis von über 7 Cent/kWh auf lange Zeit zementiert.


--- Zitat von: \"pitti\" --- :?: Darf mich Spreegas, wenn ich mich nicht melde und somit auch nichts unterschreibe in den Grundversorgungstarif einstufen?

--- Ende Zitat ---

Wenn die das tun, dann auf jeden Fall erstmal widersprechen und sofort den Preis des Allgemeinen Tarifs von Anfang an als unbillig rügen. Bei Kunden im Allgemeinen Tarif ist die Anwendbarkeit von §315 in jedem Fall unumstritten.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln