Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
ben100:
Bei mir is nix angekommen und ich widerspreche seit 2004 *fg* (Die trauen sich nicht!)
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von ben100
Bei mir is nix angekommen und ich widerspreche seit 2004 *fg* (Die trauen sich nicht!)
--- Ende Zitat ---
:rolleyes: Vielleicht könntest Du uns interessierten Lesern auch kurz erklären, aus welchem Grund ein Versorger einen Mahnbescheid für eine Forderung schicken sollte, die vorgeblich bereits Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gewesen ist -
und dessen Revision läuft ???
Preissenkung
--- Zitat ---Original von ben100
Nein! Nicht in der laufenden Revision!!!
Wenn Du meine Beiträge richtig gelesen hättest würdest Du wissen das es da um die Jahre 2004-2006 geht.
Mir geht es jetzt um die Abrechnung 2007 und folgend.
--- Ende Zitat ---
Bei Dir ist wohl wirklich nichts angekommen!
ben100:
Wie Du weißt habe \"ich\" geklagt.
Den Rest sollen Dir Juristen erklären *fg*
Nur soviel: Meine Klage hat mit Sicherheit keine aufschiebende Wirkung für die Gegenseite!!!
Kampfzwerg:
BGH, Urt. v. 24.03.10 VIII ZR 304/08 HEL-Klausel unzulässig
PM des BGH
--- Zitat ---Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (\"HEL\") binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können.
--- Ende Zitat ---
In der WAZ vom 25.03.2010 wurde das BGH-Urteil mit Bezug auf den Platzhirsch am Niederrhein, die NGW GmbH, b.z.w. deren Mutter Gelsenwasser AG, folgendermassen interpretiert:
BGH-Urteil zur Preis-Koppelung lässt Gaskunden kalt
--- Zitat ---Seit Jahrzehnten ist die Koppelung von Gas- und Heizölpreis für Verbraucher ein Ärgernis: Diese von den Anbietern praktizierte Bindung hat jetzt mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Knacks bekommen – aber auch nicht mehr.
Denn der BGH hat am Mittwoch keineswegs die „Ölpreisbindung für Gaskunden gekippt“, wie gestern in vielen Medien berichtet wurde. Betroffen sind nur spezielle Privatkunden-Sonderverträge, in denen der Gasanbieter den Preis ausschließlich an den Heizölpreis bindet. Internationale und nationale Vereinbarungen zwischen Gas-Produzenten und -Versorgern, die eigentlich das Gaspreisniveau bestimmen, sind davon nicht berührt.
Die Auswirkungen des BGH-Urteils schätzen Branchenvertreter meist als gering ein. So sei die Gelsenkirchener Gelsenwasser, die über die Tochter NGW am Niederrhein rund 41.100 Kunden in 16 Gemeinden mit Gas versorgt, gar nicht betroffen, sagt eine Sprecherin. Die entsprechende Klausel gebe es in den Verträgen der beiden Unternehmen nicht. Das ist, wie Sprecher versicherten, auch bei den Stadtwerken in Bochum und Essen so.
Wie überschaubar die Zahl der zu ändernden Gasverträge sein kann, zeigt das Beispiel Wesel. Bei den dortigen Stadtwerken stehe die bemängelte Koppelung an leichtes Heizöl lediglich in etwa 50 von insgesamt 14 300 Verträgen, sagt Geschäftsführer Franz Michelbrink.
--- Ende Zitat ---
Offensichtlich alles eine Frage der Interpretation!
NGW und Gelsenwasser scheinen sich auf das Wörtchen \"allein\" in der PM des BGH zu stützen.
--- Zitat ---die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (\"HEL\") binden,
--- Ende Zitat ---
Aus \"allein\" wird dann im Presseartikel \"auschliesslich\".
Und wieder einmal wird der Verbraucher zum Idioten erklärt! X(
Denn diese lt. BGH eine unwirksame Klausel ist, in einem sehr großen Teil der Sonderbedingungen der Alt-Sonderverträge der NGW/Gelsenwasser lediglich eine von vielen Klauseln, um deren Wirksamkeit es ebenfalls mehr als \"nur\" schlecht bestellt ist!
Eine der letzten lautet z. B. folgendermassen:
Wenn und soweit die NGW Preiserhöhungen aufgrund dieser Preiseänderungsklausel nicht durchgeführt haben, bleiben diese jederzeit vorbehalten, soweit sie nicht später aus dieser Klausel sich ergebende Preisermässigungen ausgeglichen werden.
Viele Klauseln, von HEL-Bindung über Löhne, über Strompreise, über Steuern etc. - frei nach dem Motto \"eine wird schon wirksam sein\"?!
Und die Aussage in der WAZ
--- Zitat ---Internationale und nationale Vereinbarungen zwischen Gas-Produzenten und -Versorgern, die eigentlich das Gaspreisniveau bestimmen, sind davon nicht berührt.
--- Ende Zitat ---
ist ebenfalls Unfug!
Seit Jahren frage ich mich verstärkt, welchen Verbindungen und/oder Sponsoring wir die seit langer Zeit wiederholt sehr einseitige Berichterstattung der WAZ zulasten des Verbrauchers und zugunsten der Gaswirtschaft zu verdanken haben?!
RR-E-ft:
@kampfzwerg
Die WAZ hat recht. Es sind von beiden Urteilen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen, bei den der Gaspreis ausschließlich an den HEL- Preis gekoppelt wird.
Weitere Klauseln, die zB. das LG Köln für unwirksam erklärt wurden, schafften es auch nicht vor dem OLG Köln, anders als jene ausschließlichlichen HEL- Kopplungen, die der BGH nun kassierte.
Nicht betroffen sind sog. Spannungklauseln in Individualverträgen. Andere AGB- Klauseln sind aus anderen Gründen unwirksam. Die für unwirksam erklärten Klauseln waren transparent, aber wegen der bestehenden Möglichkeit der nachträglichen Gewinnerhöhung unangemessen benachteiligend. Andere Klauseln widerum sind intransparent und deshalb unangemessen benachteiligend.
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