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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?

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RR-E-ft:
Nun ist auch bekannt, dass die Regulierung der Ferngasebene auf Wunsch des E.on Ruhrgas- Chefs ausgenommen sein soll, wenn nur ein Gutachten belegt, dass Wettbewrb funktioniert:

http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2003073,00.pdf

Was lag da wohl näher, als sich deshalb nach Bremen zu wenden.

Netznutzungsentgelt:
Meiner Ansicht nach ist  auf der Ferngasebene schon etwas Wettbewerb vorhanden.
Beispiel: Der Bau von Leitungen der Wingas auf der Ferngasebene.
Die werden auch von den Russen beliefert, weil es ein Unternehmen von Gasprom und der BASF ist.
Problematisch auf der Ferngaseben ist, die Belieferung also der Inport des Gases aus dem Ausland, dort Ruhrgas eine grosse Macht und ich bin überzeugt das Absprachen gemacht werden zwischen Ruhrgas und den Lieferanten aus dem Ausland bzgl. Belieferung anderer Interessenten.
Schuld sind die die es soweit haben kommen lassen das E.ON Ruhrgas zu dieser Grösse angewachen ist.
gruss

RR-E-ft:
@Netznutzungsentgelt

Thüringen wird parallel von einer großen  Wingas- und einer großen  Ruhrgas- Leitung durchzogen.

Ersichtlich werden der Regionalversorger E.ON Thüringen und die Stadtwerke gleichwohl fast ausschließlich von der EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (50 % E.on Ruhrgas/ 50 % VNG) beliefert.

Die Gaspreise sind vergleichsweise hoch, von einem Wettbewerbseffekt durch den parallelen Leitungsbau ist also auf dem Weiterverteiler- und Endverbrauchermarkt wenig zu spüren.

Dies könnte auf entsprechende Absprachen hindeuten.
Andernfalls sollte sich ein Wettbewerb bemerkbar machen.

Dies hat jedoch nichts mit einem Wettbewerb um Transportkapazitäten zu tun.

Zum sehr bescheidenen Durchleitungswettbewerb und dessen Ursachen vgl. hier:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf

Entsprechende Feststellungen des OLG Düsseldorf in folgender Entscheidung:

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: VI-2 Kart 14/04 (V)
Entscheidungsdatum: 23.11.2005


unter:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/duesseldorf/j2005/VI_2_Kart_14_04__V_beschluss20051123.html


Damit wir folgender Beschluss des BKartA bestätigt:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Fusion/Fusion04/B8-27-04.pdf

Dieser enthält entsprechende Feststellungen in Textziffern 26 bis 32 (30!).



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Netznutzungsentgelt:
@RR-E-ft
deine aussage:
\"Ersichtlich werden der Regionalversorger E.ON Thüringen und die Stadtwerke gleichwohl fast ausschließlich von der EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (50 % E.on Ruhrgas/ 50 % VNG) beliefert. \"
---
Das hat aber doch vielmehr mit den langfristigen Verträgen(20-30 Jahren) der Stadtwerke und der Lieferanten(BSP Ruhrgas) zu tun.
Bei Industriebetrieben, sind die Vertragslaufzeiten meiner Ansicht nach nicht so lang, etwa 1-2 Jahren.
Die können/würden dann wechseln, wenn ein günstigerer Anbieter in Ihrer Region ihn mit Gas beliefert.
---
Die Gaspreise sind vergleichsweise hoch, von einem Wettbewerbseffekt durch den parallelen Leitungsbau ist also auf dem Weiterverteiler- und Endverbrauchermarkt wenig zu spüren.
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Wenn du mit Endverbraucher den Privatkunden meinst dann gebe ich dir völlig recht. Aber auf Industriekunden trifft diese Aussage wie oben erläutert nicht zu.
gruss

RR-E-ft:
@Netznutzungsentgelt

Deswegen wird der Endkundenmarkt ja auch sachlich unterteilt in die Märkte für Weiterverteiler,  Gas- Großkunden und Gas- Kleinkunden.

Die Bilder zeichnen sich unterschiedlich.

Die Weiterverteiler sind auch durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Beteiligungen \"gebunden\":

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

Bei den Industriekunden mag sich ein ganz anderes Bild zeichen, nur erfährt man darüber wenig.

Oft dürften Margen im gebundenen Bereich dazu verwendet werden, Wettbewerb auf diesem Markt abzuwehren.

Die Langfristverträge sind verboten, wie das BKartA im Beschluss gegen E.ON Ruhrgas herausstellt.

Dies gilt für alle derartigen, dort näher spezifizierten  Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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