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Regulierung auf Ferngasebene überflüssig?

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Netznutzungsentgelt:
Jawohl, die vertikale Integration als Instrument der grossen der Gaswirtschaft hatte zum Hauptziel Wettbewerb zu vermeiden und  trägt stark dazu bei das Absprachen gemacht und eingehalten werden.

Aber es besteht Hoffnung auf ein umdenken einiger Stadtwerke (auf die nicht von den grossen Konzernen Einfluss genommen werden).
5 Stadwerke kein Mitglied mehr des BGW, da sie der Meinung sind das der BGW nur die Interessen der ganz grossen berücksichtigt.
mfg

RR-E-ft:
@Netznutzungsentgelt

Die fünf sind eine leider seltene Ausnahme.

Das OLG Düdo stellt doch ganz deutlich heraus, welche Folgen die vertikale Integration zeitigt:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/duesseldorf/j2005/VI_2_Kart_14_04__V_beschluss20051123.html

Darüber, dass es ihnen gelungen ist, Wettbewerb bei Industriekunden durch flexible Preisgestaltungen vollständig abzuwehren, schreiben einige Unternehmen in ihren Geschäftsberichten ganz offen.....

Der dafür notwendige Spielraum wird wohl durch überhöhte Preise im Weiterverteiler- und Haushaltskundenbereich generiert.

Netznutzungsentgelt:
@RR-E-ft
--
deine aussage:
\"Die Langfristverträge sind verboten, wie das BKartA im Beschluss gegen E.ON Ruhrgas herausstellt.
Dies gilt für alle derartigen, dort näher spezifizierten Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.\"
-------------

Gilt dieser Beschluss somit für ALLE Verträge der Ruhrgas mit  Weiterverteiler (Regional- und Ortsgasversorgern) oder nur die im Beschluss als Beigeladene gennaten Firmen?

hat dieser Bechluss Auswirkungen auf die Verträge andere Ferngasgesellschaften?

mfg
nze

RR-E-ft:
@netznutzungsentgelt

Die Verfügung selbst gilt nicht etwa gegenüber den Beigeladenen, sondern für die in der Anlage 1 aufgeführten Lieferverträge der E.on Ruhrgas.

Zudem handelt es sich um allgemeine Grundsätze, von denen auch die anderen Ferngasgesellschaften betroffen sind.

Das Verfahren gegen E.on Ruhrgas ist lediglich das Pilotverfahren.

Mit der Untersagungsverfügung wird ein bereits bestehendes gesetzliches  Verbot lediglich aktualisiert.

Deshalb der - allein aus Praktikabilitätsgründen - auf den 30.09.2006 hinausverlegte Sofortvollzug.

Cremer:
@Fricke,

der Termin 30.9.06 gilt dann auch für Verträge zwischen den Verteilern und Endverteiler, hier also zwischen Saar-Ferngas und den Stadtwerken Bad Kreuznach?

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