Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Stadtwerke Emsdetten

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Willy:
Hallo,

zwei Tage vor dem Gerichtstermin beim Kartellgericht Dortmund
(18.10.06 um 11.00 Uhr)  war heute das Fernsehen (WDR 3) im Hause
des von den Stadtwerken Emsdetten beklagten "Gaspreisrebellen".

Laut Redakteur will man morgen noch eine Stellungnahme des
Geschäftsführers der Stadtwerke einholen.

Sendetermin: Morgen abend, 17.10.06 um 19.30 Uhr WDR3
---------------Aktuelle Stunde - Lokalzeit Münsterland.

Bundesweit über Digitalfernsehen!

Willy:
Hallo

Aus Wochen-Anzeiger für Emsdetten, ....

Gas-Rebellen vor Gericht
Verfahren der Stadtwerke gegen säumige Zahler wird heute eröffnet

Emsdetten • Für die Emsdet-
tener „Gas-Rebellen" wird\'s
ernst: Heute beginnt vor dem
Dortmunder Landgericht das
Verfahren, ob ihre eigenmäch-
tige Kürzung der Gaspreise
von den Stadtwerken, die als
Kläger auftreten, hingenom-
men werden muss.

„Wenn wir da nicht nachhaken
würde das ja bedeuten, dass wir
das hinnehmen", erklärt Stadt-
werke-Geschäftsführer Helmut
Lehmann, warum der Energie-
lieferant zu diesem Mittel greift.
„Auch im Interesse unserer an-
deren Kunden, die den norma-
len Preis bezahlen, wollen wir
endlich Rechtssicherheit."

Auf etwa. 50 bis 70 Kunden

schätzt Lehmann die Zahl de-
rer, die ihre Rechnungen ei-
genmächtig um bis zu 31 Pro-
zent gekürzt haben - auf ein
Maß, dass sie selbst für richtig
hielten. Gegen einen von ihnen
wird heute das Verfahren er-
öffnet, das Modellcharakter für
die anderen zahlungsunwilligen
Kunden haben wird.

Obwohl es bereits einige
Urteile mit unterschiedlichen
Ausgängen in Bezug auf eigen-
mächtige Kürzungen der Gas-
rechnungen gibt, mag Lehmann
dem Ausgang des Verfahrens
nicht vorgreifen. „Die treffen
alle nicht unseren Sachverhalt.
Bis jetzt gibt es kein Grundsatz-
urteil, das unserem Fall gleich-
kommt."

Dass die Stadtwerke im Zuge
des  Gerichtsverfahrens  ih-
re Preiskalkulation offenlegen
müssen - wie von einigen Bür-
gern bereits längst gefordert
- kann sich der Geschäftsführer
nicht vorstellen. „Damit würden
ja Betriebsgeheimnisse offenge-
legt." Anders sehe es aus, wenn
die Preiserhöhungen dargelegt
werden sollten. „Damit haben
wir keine Probleme. Jeder kann
das nachvollziehen und nach-
rechnen."

Offenbar nicht, sonst würde
es landauf, landab nicht immer
wieder zu heftigen Protesten
gegen die deftigen Preiserhö-
hungen kommen. Dass das

Landgericht bereits heute eine
Entscheidung fällt, ist eher un-
wahrscheinlich. „Ich gehe nicht
davon aus. Zunächst wird das
Gericht wohl erst einmal mehr
Zahlen und Fakten einfordern."
Geben die Richter dem Stand-
punkt der Stadtwerke recht,
werden diese reagieren. „Dann
wird ein ganz normales Mahn-
verfahren gegen die säumigen
Zahler eingeleitet. Und durch-
gesetzt."

Wie auch immer das Verfah-
ren ausgehen mag - es wird
mit Sicherheit von vielen En-
ergielieferanten und Gaspreis-
aktivisten mit großem Interesse
beobachtet.


Wochenanzeiger für Emsdetten
18.Oktober 2006

Willy:
Quelle WDR2 Regional Münsterland:

"Gaspreisrebell" vor Gericht
Die Klage der Stadtwerke Emsdetten gegen einen Kunden, der die
Zahlung eines höheren Gaspreises verweigert, wird in den kommenden
Monaten vor der Kartellkammer des Dortmunder Landgerichtes
fortgesetzt. Das Gericht erklärte sich für zuständig, weil es um die
kartellrechtliche Frage gehe, ob die Gaspreiserhöhungen zulässig seien.
Der Emsdettener verweigert seit zwei Jahren die höheren Zahlungen.

RR-E-ft:
Es ist nicht so, dass vor den Kartellgerichten andere Gesetze gelten würden.

Der 2. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hatte in einem Berufungsverfahren am 12.04.2006 bereits klargestellt, dass gem. § 315 BGB die Kalkulation offen zu legen sei.


Gerade  haben die Prozessbevollmächtigten der Stadtwerke Huntethal Post vom OLG Celle bekommen, wonach die Kammer in dem Berufungsverfahren nach dem Urteil des LG Verden davon ausgeht, dass die Preiskalkulation für den gesamten Gaspreis offen gelegt werden muss, Verhandlungstermin dort 19.12.2006 - einen Tag vor der BGH- Verhandlung.

Willy:
Die Stadtwerke haben zum 1. Februar die Preise der „Indivi­dualabkommen für Stromlieferun­gen" erhöht.  
Kunden dieser Sondertarife, die gegen die Preiserhöhung pro­testieren und die Einzugsermäch­tigung einschränken,
bekommen Post von den Stadtwerken.
Darin heißt es: „Aufgrund des Widerru­fes/Beschränkung der Einzugsermächtigung entziehen
sie dem Individualabkommen die Grundlage, so dass wir Ihre Stromverbräuche ab dem 1.1.2007
nach den Allgemeinen Preisen abrech­nen werden."
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass die Indi­vidualabkommen günstiger seien als der Allgemeine Tarif
zur Grundversorgung. Selbst dieser Allgemeine Tarif sei vom Wirtschaftsministerium des Landes NRW genehmigt worden.
„Die darunter liegenden Preise des Individualabkommens können schon vor diesem Hintergrund
nicht in der von Ihnen vorgenom­menen Form angegriffen wer­den", heißt es in dem Schreiben der Stadtwerke.

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