@Willy
Wenn Spezialisten wie Dr. Hempel oder Freshfields Bruckhaus Deringer usw. die Gegenseite vetreten, dann sollte man in der Anwaltsliste auf die Anwälte mit den Sternchen achten.
Meine Erfahrung ist die, dass es sich bei den Kollegen in der Liste alles um Kollegen handelt, die bereit sind, Energieverbraucher engagiert zu vertreten.
Nicht alle sind indes so eng in das Netzwerk eingebunden, dass sie zu jeder Zeit über die aktuellsten Urteile auf dem Gebiet des Energierechts noch über die Fachaufsätze verfügen, noch sich vertieft damit befasst haben.
Es genügt bisher wohl, sich zur Liste anzumelden, seine Bereitschaft zu erklären, Verbraucher zu vetreten.
Manche schauen nur ab und an in der Urteilssammlung auf der Seite vorbei, die indes auch ersichtlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unbedingte Aktualität erheben kann.
Hier im Forum sind nur einige wenige Kollegen vertreten, die sich immer aktuell informieren und teilweise auch selbst Beiträge verfassen.
Möglicherweise informieren sich hier sogar mehr Kollegen von der Gegenseite.
Es ist sogar so, dass einige Verbraucher - etwa durch Lektüre des Energiedepesche- Sonderheftes teilweise umfassender mit der Materie vertraut sind, als so mancher Kollege.
Leider ist das so.
Und ich persönlich fände auch gemeinsame Veranstaltungen für Anwälte wichtiger als manches andere. Leider konnte ich mich mit anderen insoweit nicht für entsprechende Veranstaltungen durchsetzen.
Statt dessen gab es andere Veranstaltungen mit juristischem Quiz.... So haben wir uns wenigstens mal gesehen.
Kurzum:
Amtsgerichte und ihre Entscheidungen haben nicht mehr den Stellenwert, den sie am Anfang der Auseinandersetzung noch hatten.
Wo es jedoch um Verfahren vor Landgerichten geht, wo die Gegenseite auch noch ersichtlich ihre erste Garnitur aufbietet, da sollte weiter nach Möglichkeit tunlichst darauf geachtet werden, dass Kollegen mit der Vertretung betraut werden, die sich nicht nur bei Gelegenheit mit dem Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen oder gar Energierecht befassen, weil sie sonst leicht an Grenzen stoßen könnten.
Meine Meinung zu der bisherigen Anwaltsliste ist damit vielleicht hinreichend deutlich geworden und ggf. ist es hilfreich, wenn diese einmal hinsichtlich möglicher Kriterien auch von den Protestgruppen hinterfragt wird.
Wichtig ist, dass im Fall der Fälle jeder Verbraucher einen Anwalt findet, der nicht nur bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.
Auch dies ist ja schon problematisch genug angesichts der geringen Streitwerte, der geringen Gebühren und des imensen Umfanges der Schriftsätze.
Die Verbraucher können froh sein, dass mancher Kollege nicht ahnt, was auf ihn zukommt.
Ich wage von hier aus die Fernprognose, dass sich Kollege Dr. Hempel wegen der 400 EUR auf nicht weniger als 20 Seiten mit seinen Thesen in der Klageschrift verbreitet haben wird. Die Anlagen könnten mindestens noch einmal einen entsprechenden Umfang aufweisen.
Man bekommt eine Paketsendung, wundert sich und dabei ist es eine Klageschrift nebst Anlagen.
So erging es etwa schon Verbrauchern in Sachsen wegen lediglich 40 EUR Streitwert.
(Klageschriften wegen eines Streitwertes in Höhe von 250.000 EUR kommen hingegen oft mit drei bis vier Seiten aus.)
Es kommt auch vor, dass am letzten möglichen Tag gegen 19.00 Uhr das Faxgerät anspringt und einen Schriftsatz nebst Anlagen von ca. 150 Seiten entäußert, so dass man noch ein paar wenige Stunden zur fristgemäßen Stellungnahme darauf hat.
Wer auf Verbraucherseite schon einmal damit zu tun hatte, holt einfach seinen Antwortmustertext über 30 Seiten nebst Anlagen hervor und schickt diesen ab.
Wer jedoch zum ersten Mal - und vielleicht nicht alsbald wieder - damit befasst ist, wird einen Zeitaufwand betreiben müssen, der über normale Gebühren nicht abgegolten werden kann. Das ist ein Problem, welches weiter besteht und für welches es immer noch keine Lösung gibt.
Es steht nicht zu erwarten, dass der beauftragte Kollege, sich ggf. notwendigerweise know how einholt und sein schon unangemessen kleines Honorar im Gegenzug auch noch teilt.....
Am besten wäre es also, wenn etwa Protestgruppen von Anfang an einen Kollegen in der Nähe wählen, welcher der ständige Begleiter in allen Lagen ist und sich allein deshalb immer wieder mit dem Thema befassen muss und zudem regelmäßig ein Erfahrungsaustausch zwischen diesen Kollegen gepflegt würde.
Das gilt überall, nicht nur in Emsdetten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt