Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
biene:
@ Fricke
Hallo Herr Fricke,
wo kann man den genauen Wortlaut des Rostocker Urteils vom Dez. finden?
Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ: 41 C 310/05
Gruß Biene
RR-E-ft:
@biene
hermi hat das Urteil und kann es an den Bund der Energieverbraucher unter 02224- 10321 faxen, damit es dort eingescannt und online gestellt werden kann.
Auch die anderen Urteile werden nicht vollkommen uninteressant sein.
Er kann es auch selbst im Wortlaut hier ins Forum stellen, was natürlich recht aufwendig ist. Der erstere Weg ist besser.
Schlussendlich kann auch jeder hermi nett bitten, ob er jedem Interessenten gegen Freiumschlag/ Rückporto und Kopierkosten eine Kopie zuschickt.
(hermi müsste verrückt sein, sich darauf einzulassen, weil er dann ein halbes Jahr zu nichts anderem mehr käme)
Von dem Urteil hatten wir schon Anfang Dezember gehört.
Ich habe nicht mehr in Erinnerung, ob Berufung zugelassen war/ eingelegt wurde.
Amtsgerichtsurteile spielen angesichts der in Kürze veröffentlichten landgerichtlichen Urteile nun auch bald keine große Rolle mehr.
Aber nützlich sind auch Entscheidungen, wo Verbraucher auf die Nase gefallen sind, weil man auch aus Fehlern für die Zukunft lernen kann.
@hermi
Bitte faxen Sie die Entscheidungen Goslar/ Oldenburg und Rostock an den Bund der Energieverbraucher unter o. g. Nummer.
Recht herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
biene:
@ Fricke
Danke Herr Fricke,
Dann kann ich dieses weiterreichen als Tipp!
Liebe Grüße aus Ganderkesee
Biene
RR-E-ft:
@hermi
Es kann niemand Ihren Versorger daran hindern zu klagen.
Nur vor Gericht kann ja auch die Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhungen abschließend geklärt werden.
Eine Klage ist also etwas ganz normales und hat nichts mit einem \"vor Gericht zerren\" zu tun.
Die Gerichte sind gerade dafür geschaffen, um Streit zu entscheiden, so dass niemand mit einem Knüppel losziehen muss und darf, um sein Recht zu suchen.
Es sieht aber nach über einem Jahr Preisprotest immer noch nicht so aus, als wollten die Versorger wirklich klagen.
Fest steht nämlich schon, dass die Gaspreise einer gerichtlichen Kontrolle unterfallen.
Wenden Sie vorsorglich noch die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis ein und zahlen Sie die alten Preise weiter.
Ich habe noch kein Urteil gesehen, wo ein Versorger geklagt hat und recht bekommen hat und welches rechtskräftig wäre.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
hermi:
Herzlichen Dank für die Antworten.
Leider \"spinnt\" mein Fax, sodass ich das Urteil Rostock eingescannt und per e-Mail an service@energieverbraucher. de gesandt habe.
Die beiden anderen Urteile habe ich abgetippt und ebenfalls per Mail an o.a. Mailadresse gesandt.
MfG,
Herbert Michels
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