Energiepreis-Protest > eprosa - Stadtwerke Schwarzenberg
Wie sollen wir bezahlen?
Monaco:
@Beluma
Immerhin hat Ihnen Ihr Versorger aufgezeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, geringere als \"maschinell\" ermittelte Abschläge einzuziehen. Wenn er statt 214,- € nunmehr 176,- € akzeptieren kann, dann dürfte es ihm auch nicht schwer fallen, die Mittelziffer statt mit 7 nunmehr mit 5 einzugeben. Mehr stehen sie ihm sowieso nicht zu. Und wenn er weiterhin vom kostengünstigen Lastschriftverfahren profitieren will, dann nur so. Oder er weist Ihnen die Billigkeit des Gesamtpreises entsprechend nach. Aber das will er ja auch nicht.
Bleiben Sie daher bei Ihrem Standpunkt und geben Sie nicht Ihren wichtigsten Trumpf aus der Hand - Ihr Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Beluma:
Guten Tag,
erst noch einmal ein dickes Lob und vorallem DANKE für eure Seite und natürlich eure Hilfe. Ohne Euch wären wir wahrscheinlich schon in die Knie gegangen und hätten brav diesen hohen Betrag bezahlt.
Heute kam dann dieses Schreiben
\"In unserem Schreiben vom 01.02.06 haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir § 315 BGB vorliegend nicht für anwendbar halten, hiermit ist zunächst keine Offenlegung der Kalkulation verbunden. Ggf. müssten Sie um gerichtliche Feststellung, verbunden mit einem Rückforderungsprozess klagen, wobei dann das Gericht auf Verlangen des Kunden die Billigkeit der Preise überprüfen kann. Ers wenn eine Unbilligkeit von einem Gericht tatsächlich festgestellt werden sollte, wären die Preise unverbindlich.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ebenfalls darauf hinweisen, daß nach § 30 AVBGasV eine Zahlungsverweigerung nur dann zulässig ist, wenn die Abrechnung einen offensichtlichen Fehler aufweist. Hierzu zählen nur auf den ersten Blick erkennbare Rechen- u. vergleichbare Fehler. Dies ist jedoch vorliegend zu verneinen. Insbesondere stellt eine notwendige Preisänderung kein Fehler in diesem Sinne dar.
Das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Landeskartellbehörde überprüft regelmäßig unsere Gaspreise nach einer missbräuchlichen Preisgestaltung. Bisher hat diese Behörde an unseren Preisen keine Beanstandungen festgestellt.
Angesichts der vorstehenden Ausführungen haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir den Inhalt Ihres Schreibens (Wir haben lediglich geschrieben, dass uns die Ausführungen deren Schreibens nicht als offenlegung genügt und auch die neu errechneten 176,-- € nicht zahlen!) in dieser Form nicht akzeptieren können. Wir fordern Sie daher auf, künftig wieder den vollen von uns in Rechnung gestellten Betrag fristgemäß auf unser Rechnungskonto zur Überweisung zu bringen. Sollten Sie dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen, müssten wir dort unsere Rechtsposition nachhaltig vertreten.\"
Wie bitte sollen wir das jetzt verstehen? Aus allen Statements, die ich in eurem Forum fand ging hervor, dass, sollange wir unseren bisherigen Abschlag zahlen, der Energieversorger vor Gericht müsse, um seinen vollen von ihm geforderten Abschlag zu bekommen. Sind das nur lehre Drohungen unseres Anbieters oder hat er mit seinem Schreiben recht? Und welche Rolle spielt dieser § 30 AVBGasV in diesem Falle wirklich. Außerdem stehen uns vom vergangenen Jahr noch eine Rückzahlung von über 17,- € zu. Können wir die einfach vom Anbieter verlangen oder haben wir die durch unsere Aktion eingebüst?
Ich hoffe ich nerve nicht mit meinem Unwissen und bin über jeden Rat echt dankbar. Liebe Grüße...
Cremer:
@Beluma,
jetzt zieht Ihr Versorger dieses Register. Das war schon vor 6 Monaten in der Argumentationm \"out\"
Vielleicht knicken Sie doch vor lauter Aufzählung von §§§ ein :wink:
Urteil von Heilbronn besagt, dass man nicht erst eines Teiles seines Vermögens hingeben muss, um es dann zurückzufordern.
Natürlich findet das Wirtschaftsministerium keine Beanstandung, wenn der Preis nicht exorbitant hoch gegenüber den anderen Gasanbietern liegt. Das Wirtschaftsministerium prüft nicht die Kalkulationspsnannen und Gewinnen!!!
rlc:
Sie brauchen auch keine 2% Aufschlag zu gewähren, das hat sich überholt.
Pelikan:
moin moin,
@Beluma,
prüfen Sie doch mal mit der Gradtagtabelle gem. VDI 2067, Blatt 1
Januar 170 Gradtage Juli 13,33 Gradtage
Februar 150 Gradtage August 13,33 Gradtage
März 130 Gradtage September 30 Gradtage
April 80 Gradtage Oktober 80 Gradtage
Mai 40 Gradtage November 120 Gradtage
Juni 13,33 Gradtage Dezember 160 Gradtage
ob Ihr Versorger da richtig rechnet.
Eventuell versucht er ja die Abschläge \"hochzurechnen\".
Mit Gruß vom
Pelikan
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