Energiepreis-Protest > eprosa - Stadtwerke Schwarzenberg
Wie sollen wir bezahlen?
Beluma:
Wir haben Euren Musterbrief an unseren Gasversorger geschickt und ihm darin mitgeteilt, daß sich unsere Einzugsermächtigung lediglich auf den bisherigen Betrag plus zwei Prozent akzeptale Gaspreiserhöhung beschränkt. Nun teilt dieser uns mit, daß dies nicht möglich ist und sie unsere Einzugsermächtigung gelöscht haben. Wie sollen wir nun zahlen. Können wir auf Einzug des Betrages bestehen oder müssen wir nun monatlich überweisen? Kann uns dadurch ein zusätzlicher Preisnachteil entstehen?
Bitte antwortet so schnell wie möglich, da die erste Zahlung nach Einspruch bereits am 1.2. fällig wird.
Vielen Dank für eure Hilfe....
hollmoor:
@Beluma
Solltet ihr schon die Jahresrechnung haben,nach altem Preis ausrechnen
und Abschlag am jeden 1. des Monats selbst überweisen!
Ein zusätzlicher Preisnachteil entsteht nicht.Sie werden euch eine neue Kundennummer für Gas geben,falls ihr auch noch Strom,Wasser über den gleichen Versorger bezieht.
So wurde auch bei mir verfahren!
Monaco:
@Beluma
Zunächst kommt es darauf an, ob für die Wahl Ihres Tarifes das Lastschriftsverfahren von Bedeutung ist. Einige Versorger knüpfen günstigere Tarife an die Bedingung des Lastschriftverfahrens.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, dann haben Sie gar keine Probleme. Sie überweisen einfach den zugestandenen Betrag unter Angabe Ihrer Kundennummer und des Verwendungszweckes (z.B. Abschlag 01/2006) auf das Konto Ihres Versorgers. Dadurch haben Sie keine Nachteile, wenn man einmal den Aufwand der Überweisung außer Betracht lässt.
Falls die Einzugsermächtigung jedoch Bedingung für einen Tarif ist, dann wird es schon schwieriger. Letztlich ist es jedoch nicht Ihr Problem, dass Ihr Versorger \"gekürzte\" Abschläge nicht einziehen kann. Wenn Sie Einspruch auf Basis §315 eingelegt haben, ist der erhöhte Betrag zunächst einmal nicht fällig, mit der Folge, dass Ihr Versorger auch nicht auf höhere Abschläge pochen darf. Wenn er Sie deshalb aus einem güstigeren Tarif \"herauswirft\", dann wird er ggf. selbst vertragsbrüchig und diskriminiert Sie.
Da Sie jedoch weiterhin auf Basis 09/2004 bezahlen, kann es Ihnen zunächst einmal egal sein, in welchen Tarif Sie Ihr Versorger eingruppiert. Dennoch halte ich es für wichtig, dass Sie auf Ihren vertraglichen Tarif bestehen. Ihr Versorger hat nämlich keine rechtlich vertretbaren Gründe, Sie aus diesem zu entfernen. Entziehen Sie daher Ihre Einzugsermächtigung nicht, sondern begrenzen diese weiterhin nur. Eine Klausel, die eine Begrenzung der Einzugsermächtigung verbietet, gibt es nämlich nicht und falls es sie gäbe, wäre sie vermutlich nichtig.
Teilen Sie Ihrem Versorger also mit, dass Sie natürlich bereit sind, die (begrenzten) Abschläge fristgerecht zu entrichten. Wenn er diese nicht einziehen will, ist es seine Sache. Er soll Ihnen dann aber mitteilen, wie er sein Geld haben möchte. Geben Sie nur selbst niemals Anlass, aus dem günstigerem Tarif \"zu fliegen\".
Bei mir ist es derzeit übrigens genauso. Mit dem Unterschied, dass ich seit Dezember 2005 gar keine Abschläge mehr zahle, weil mein Versorger mir bisher nicht mitgeteilt hat, wie er denn die Abschlagszahlungen haben möchte. Ihm liegt von mir eine gültige Einzugsermächtigung vor. Der bestehende Tarif (Bedingung Einzugsermächtigung) ist auch noch nicht gekündigt. So liegt es ganz allein am Versorger, zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Schauen Sie ruhig Mal in das erste Forum (Versorger ...), dort in den Threed \"MITGAS, Sachsen-Anhalt\". Dort sehen Sie, welche \"Blüten\" das Ganze \"treiben\" kann ...
Beluma:
Hallo und danke für euren Rat.
Aber heute haben wir von unserem Gasversorger - Stadtwerke Schwarzenberg - erneut ein Schreiben erhalten, in dem diese zum ersten Mal richtig Bezug auf unseren Einspruch nehmen. Sie teilen uns mit
...Wir haben Verständnis dafür, dass Sie als Kunde über diese von uns leider unausweichlichen Erhöhungen der Erdgaspreise nicht glücklich sind...Wir erhöhen die Gaspreise nicht um eine höhere Gewinnmarke zu realisieren, sondern lediglich, um die höheren Einkaufskosten, die auf die höheren Gaspreise in den Importverträgen der ausländischen Gasproduzenten und den deutschen Ferngasgesellschaften zurückzuführen sind, zu kompensieren...
Ungeachtet dessen haben wir unsere Preisanpassung für Ihre Abnahmestelle noch einmal überprüft. Aufgrund der Eingabe der aktuellen Gaspreise in unser neues Abrechnungssystem wurden diese neuen Vorauszahlungsbeträge (wir sprechen hier von mtl. 214,--€, 2004 waren es 106 € und 2005 bereits 156€ trotz geringerem Verbrauch)ermittelt. In dieser Abrechnungssoftware sind Verbrauchsnormen für ein Normaljahr vom Temperaturverhalten hinterlegt.
Was sollen wir jetzt davon halten? Reicht dies als offenlegende Begründung aus? Im gleichen Atemzug schlagen sie uns nunmehr einen mtl. Abschlag von 176€ vor. Sollen wir jetzt darauf eigehen? Immerhin wäre auch dieser Betrag noch eine Erhöhung von 12,8 %. Wir haben jetzt für Abschlag 02/2006 unseren Vorjahresabschlag 156€ plus diese empfohlenen 2 % an unseren Versorger überwiesen.
Was meint ihr, wie sollen wir jetzt auf das Angebot reagieren? Denn wenn wir gar nicht reagieren sieht der Versorger das als stillschweigendakzeptiert an.
Vielen Dank schonmal, bis bald...
BerndA:
Hallo Beluma,
bitte gehen Sie nicht auf \"irgendwie\" ermittelte Abschläge Ihres Energieversorgers ein, besonders nicht auf irgendwelche neuen Verträge über Festpreise über ein Jahr oder ähnlich.
Wenn Sie die unterschreiben, können Sie nie wieder Widerspruch nach § 315 BGB einlegen, weil Sie dann einen Vertrag auf Gegenseitigkeit abschließen.
Ermitteln Sie stattdessen den zu zahlenden Abschlag aufgrund der Preise von 09/04, die für Ihren Tarif gültig sind. Multiplizieren Sie dafür ganz einfach Ihren letzten Jahresverbrauch in kw/h mit diesem Preis in cent/kwh und teilen Sie ihn durch die Anzahl der monatl. Zahlungen (11 oder 12).
Nur diesen Betrag zahlen Sie in Zukunft als Abschlag.
Allerdings müssen Sie Ihren Jahresverbrauch beobachten. Wenn er stark zurückgeht, müssen Sie die Abschläge weiter kürzen, da Ihr Versorger Ihnen evtl. Guthaben in Zukunft nicht mehr auszahlen wird.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B. Ahlers
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