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Autor Thema: Rückbuchung ja/nein?  (Gelesen 6582 mal)

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Offline Detlef

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Rückbuchung ja/nein?
« am: 12. Januar 2006, 19:50:17 »
Hallo zusammen,

die Profi\'s werde ich jetzt langweilen, aber ich bin mir halt nicht sicher.

Am 02.01.2006 habe ich den Musterbrief an die Ergas Schwaben mit Rückschein abgeschickt. Laut Rückschein wurde der Brief am 04.01.2006 in Empfang genommen. Am 03.06.2006 haben die Herrschaften die \"Nachzahlung\" von 105 Euro abgebucht.

Darf ich jetzt diese Nachzahlung rückbuchen?

Die kommenden Abschlagszahlungen brauch ich ja nur mit den Preisen aus 10/2004 zu berechnen und überweisen?!

Auszu aus dem Antwortschreiben von Ergas Schwaben:
\"...Daher können wir Ihrem Widerspruch nicht akzeptieren...\"

Muß ich darauf antworten?

Außerdem verweisen Sie auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, welche angeblich die Kostensteigerung bestätigt.

Das ist doch Bullshit.

Hier noch meine Gaspreisentwicklung:

+66% seit 2000. Sie haben wohl ein Rad ab?!

Viele Grüße
Detlef

Offline rlc

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Rückbuchung ja/nein?
« Antwort #1 am: 12. Januar 2006, 20:25:37 »
Sie geben leider nicht an, wofür die Nachzahlung ist. Hat Ihr Versorger eine JVA (wann ?) geschickt nach neuen Preisen ? Und in bezug auf Ihre Gegenrechnung auf Basis Preise 2004 ergibt sich nun diese Nachzahlung ?

Dann schreiben Sie doch Ihrem Versorger, das er gemäss Widerspruch keinen Anspruch auf die Nachzahlung hat, und wenn er nach x Tagen nicht von sich aus zurückbucht, Sie dieses vornehmen werden, auf seine Kosten.

Sehr wahrscheinlich wird Ihr Versorger daraufhin die Einzugsermächtigung nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.

Offline Detlef

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Rückbuchung ja/nein?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2006, 06:52:02 »
Also Erdags Schwaben hat mir eine Preiserhöhung angekündigt.




Auf Seite 2 heißt es:
\"Die Gaspreise setzen sich zusammen aus: ....\"
Soll das bereits der Nachweis sein, der eine Preiserhöhung rechtfertigt?

Eine Gegenrechnung habe ich bislang noch gar nicht gemacht.

Was ist eine JVA? Jahresabrechnung?

Und noch was.
In dem Musterbrief steht:
\"Hiermit geschränke ich die Ihnen erteile Einzugsermöchtigung nur zum
Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen.
Darüber hinaus gehende Abbucheungen sind nicht von der Einzugsermöchtigung gedeckt.\"

Was bedeutet bisherige Preise? Die Preise von 2005? Eigentlich müsste man sich doch auf dei Preise von 2004 beziehen?


Viele Grüße
Detlef

Offline Detlef

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Rückbuchung ja/nein?
« Antwort #3 am: 13. Januar 2006, 06:55:47 »
ach so, wollte ja noch meine Jahresabrechnung reinstellen:




Viele Grüße
Detlef

Offline rlc

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Rückbuchung ja/nein?
« Antwort #4 am: 13. Januar 2006, 08:21:30 »
Sie haben es versäumt, rechtzeitig Ihre Abschläge zu reduzieren, sodass eine Nachzahlung entsteht. Ihre Abschläge mit 1224 Euro sind höher als das was sie bezahlen müssen, € 1081,76.

Die Jahresabrechnung für 2005 ist für Sie gelaufen. Lassen Sie sich diese notfalls detailliert vom Versorger erklären, sodass Sie Ihre Gegenrechnung realisieren können.

Errechnen Sie anhand Ihres Vorjahresverbrauches und den Preisen aus Ende 2004, hier vor dem 1.10.2004, 3,71 ct/Kwh Arbeitspreis sowie Servicepauschale, ihre neuen Abschläge. Fordern sie sodann eine Reduzierung Ihrer Abschläge.
Nur wenn Sie Nachzahlungen haben, und kein Guthaben, fehlt dem Versorger das Geld.

Sie müssen seit 2004 allen erfolgten Preiserhöhungen widersprechen, also per 1.10.2004, 1.7.2005 und 1.1.2006 !
Haben Sie den Zählerstand vom 1.1.2006 ? Melden, damit Ihr Versorger diesen nicht ermitteln muss.

Bitte lesen Sie noch einmal gründlich die Anleitungen und Fragen/Antworten bei Energieverbraucher. Ggfs. finden Sie Mitstreiter die Ihnen mithelfen.

Offline Cremer

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Rückbuchung ja/nein?
« Antwort #5 am: 13. Januar 2006, 17:46:44 »
@Detlef,

wie rlc bereits sagte, Aufforderung zur Rückerstattung der 105 €, anderenfalls lassen Sie eine Rückbuchung durchführen.

Für neuen Zeitraum, Abschläge minimieren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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