Hallo
alle Miteinander!
Bräuchte von Euch einen weiteren Rat?
Erdgas Schwaben. Mahnte mich um eine \"noch offen geglaubte\" Abschlagzahlung
Für Dezember 2005, die schon längst bezahlt wurde.
Werde dies mit dem Kontoauszug beweisen.
Meine frage? Reicht hier ein Einspruch noch aus?
oder ist es höchste Eisenbahn? mit dem Musterbrief:
\"Androhung die Versorgung einzustellen \" abzusenden.
und wo finde ich das Schreiben: \" eine Verfügung des Amtsgericht
München in ähnlicher Sache füge ich zu\" ?
Habe schon nachgeschaut aber leider nicht gefunden ?
Laut Schreiben?
Können wir innerhalb der nächsten 14 Tage über den Gesamtbetrag verfügen
behalten wir uns vor, die Unterbrechung der Gaslieferung gem. Abs 2 AVBGas
kostenpflichtig vorzunehmen. Zahlung ist bis 24.01.2006 berücksichtigt
währe mir dabei sicherer zu Mute
besten Dank im Voraus
Blume