HALLO
Herr Cremer
Und Experten
Wer führt eine Sammelklage gegen Erdgas Schwaben ?
Habe einen interessanten schönem Brief bekommen.
Erdgas Schwaben maßt sich das Recht an, eigenmächtig über den Köpfen des
Gesetz, meinen Einspruch nach § 315 BGB, den Gaspreis für 2005 gegenstandlos
zu erklären.
Weiterhin verenterten Sie die Abschlagzahlung.
Laut Schreiben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche
hat nach Analyse unser Einkaufs- und Verkaufspreise aus den Jahren
2004 und 2005 bestätigt, dass wir Kostensteigerungen stets nur teilweise
an unsere Kunden weitergegeben haben.
Aus diesen Grund gehen wir nach wie vor davon aus, dass unsere Gaspreis
der Billigkeit nach § entsprechen und betrachten somit Ihren Widerspruch
gegenstandslos.
Sie Schreiben weiter
Um in der Buchhaltung zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, haben wir Ihren
monatlichen Abschlag rückwirkend ab Oktober 2005 von 109 € auf 87 €
Gesenkt. Da für den Abschlag Oktober 05 bereits 109 € eingegangen sind,
Werden wir die Differenz von 22 € auf den Abschlag November 2005 umbuchen.
Somit beträgt der Restabschlag für Nov. 65 € Bitte umgehend fälligen Betrag begleich.
Trotz Auflistung der Rechnung. Mann könnte dabei gleich in die Luft gehen
Die gekürzte Jahresberechnung 04 / 05 über die bestrittene Restforderung in Höhe
Von 30,40 € bleibt bis zur gerichtlichen Klärung bestehen
Habe eine 14 tätig Frist gesetzt die verstrich war dies ein Fehler ?
Wäre dies schon eine Hauptverhandlung ? od. ein Rückforderungsprozess ?
War ein schnell Schuss?
Antwort zur Erhöhung der Servicepauschale:
Zum 01. Oktober 2003 haben wir unsere Preissystem verändert, da die Service-
pauschale für die Deckung der Fixkosten nicht mehr ausreichend war.
Die Bereitstellung der Anlage, den 24 Stunden-Service bei Störungen bei der
Gaslieferung oder bei Gasgeruch die Energieberatung und die Bereitstellung
der bestellten Nennwärmeleistung ( NWL) Gleichseitig wurde die Arbeitspreise
gesenkt , so dass im Durchschnitt (Erhöhung der Servicepauschale und
Senkung des Arbeitspreises) die Preissenkung um 0,35 ct/kwh realisiert wird
konnte. In Ihren Tarif betrug die reine Arbeitspreissenkung 0,4 ct/kwh
Abschläge zum alten Preis
Abrechnungszeitraum Abschlag OKT. 80 € NOV. 74, 24 , DEZ. 74,24 €
Die Abschlagzahlungen wurden von Erdgas Schwaben eigenmächtig geändert
Aber Hallo!
Aber trotzdem Zahle ich weiterhin meinen Abschlag, zum alten Preis.
Ab 01.01.2006 wird ein Neues Abrechnungssystem bei Erdgas Schwaben eingeführt.
Abrechnungszeitraum von 01.01.2006 bis 31.12.2006
Gasablesen Selbst oder Mitarbeiter Ablesezeitraum bis 31.01.2006
Verteuerung der Arbeitspreise zum 01.01.2006 um 0,408 ct / kwh
Voraussichtliche Preiserhöhung 01.04.2006
Die monatlichen Abschläge werden wir automatisch um 7 % (gerundet auf volle € Beträge
anheben) ist dies überhaut rechtens ?
Für das Jahr 01.01.2006 wurde schon nach § 315 BGB nach alten Preis widerrufen.
Bin gespannt wie Erdgas Schwaben darauf reagiert ?
Wichtige Frage
Wenn am ersten Januar 2006 die neue Preisrunde und Allgemeinegaslieferbedingungen
in Kraft gehen, auf welche versteckten Klauseln soll man darauf achten, damit nicht Böses
Widerfährt, gilt dann noch § 315 BGB ?
Frage
Wie soll ich mich auf diesen Attacken verhalten? od. gibt es andere Möglichkeiten?
Werde ein Protestschreiben verfassen und noch mal nach § 315 BGB zum alten Preis
für das Jahr 2005 widersprechen oder müsste andere Argument aufgeführt werden?.
wen ja- dann welche? Was muss ich dabei beachten ?
Ab Januar wird ein neues Abrechnungsschema eingeführt.. Das Abrechnungsjahr
beginnt ab 01.01. bis 31.12.2006 Altsystem von Okt. 2005 bis Sept.2006 oder
weiterzahlen wie gehabt Wie ist es Ratsam?
Ein Danke schön im Voraus
Viele Grüße
Blume