Hallo Leute,
habe inzwischen wieder 2 mal Post von meinem Versorger bekommen.
Im ersten Brief vom 31.01.06 schrieb mir mein Versorger: \"Eine Beschränkung der Einzugsermächtigung der Erdgaskosten auf den Bestandteil vor den Preisanpassungen ist technisch nicht möglich\" und machte mir folgenden Vorschlag:
1. Jahresendabrechnung2005 darf komplett vom Kontao abgebucht werden
2. Im Gegenzug wird dann zugesichert, dass ein Vorbehalt auf die Zahlung der Jahresendabrechnung2005 anerkannt wird und der von mir geforderte Abschlag in Höhe von 40 EURO wird aktzeptiert, allerdings mit dem Hinweis, dass die Abschläge nur Anzahlungen auf den Jahresbetrag2006 sind und in der Jahresendabrechnung2006 dann gemäss deren Preisanpassung abgerechnet werden. Nicht vergessen wurde, darauf hinzuweisen, dass dann mit einen höheren Nachzahlungsbetrag zu rechnen ist.
Es wurde noch, mit Hinweis auf die bevorstehenden Zahlläufe, um eine kurzfristige Mitteilung zum 06.02.06 gebeten, in der ich mein Einverständnis für den Vorschlag abgeben sollte.
Reagiert habe ich, aber nicht so wie es sich mein Versorger gewünscht hat. Habe nochmals meinen Standpunkt dargelegt und ihren Vorschlag abgewiesen. Der monatlichen Abbuchung des Abschlagsbetrages in Höhe von 40 EUR habe ich aber zugestimmt, da dies eben auch einer meiner Forderungen ist.
Den Antwortbrief habe ich mit folgendem Absatz abgeschlossen:
\"Sollten Sie auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages bestehen, so müssen Sie auf Zahlung klagen und tragen dabei die vollständige Darlegungs- und Beweislast. Bis zur Rechskraft eines Urteils, welches den \"billigen Preis\" bestimt, besteht keine fällige Forderung (BGH NJW 2005, 2919)\"
Daraufhin kam dann am 10.02.06 ein weiteres Schreiben meines Versorgers, in dem er angibt, dass es keine rechtliche Verpflichtung aus seiner Sicht gibt, die es erfordert die Angemessenheit seiner Preiserhöhung nachzuweisen. Daraufhin folgte BlaBla, BlaBla und dass keine Rede davon sein kann, dass die Preise und Preiserhöhungen als unbillig in Sinne von §315 BGB anzusehen sind.
Dann wird noch Bezug genommen auf des Heilbronner Urteil vom 19.01.06, auf §30 AVBGasV und ein Urteil des LG Berlin vom 14.06.05.
Zum Abschluss noch einen schönen Satz den man eigentlich nicht verstehen kann, sondern nur erahnen, was der Versorger eigentlich meint: \"Obwohl nur der für Sie dem Teil unseres Vorschlags zustimmen, der Ihnen zum Verteil gereicht, erklären wir uns entgegenkommenderweise mit der Reduzierung der Abschlagszahlung einverstanden\" (hoffentlich schmeißt mich der admin nun nicht wegen des unverständlichen Satzes aus dem Forum) Natürlich wird noch erwähnt dass der Versorger auf seinen Preisforderungen besteht und er es sich vorbehält bislang eingetretene und womöglich zukünftig weiter eintretende Rückstände geltend zu machen.
Was mich nun noch wundert, dass mein Versorger bis heute noch keine Nachzahlung auf das Abrechnungsjahr 2005 von meinem Konto abgebucht hat. Einen Teil der Nachforderung habe ich ihm per Briefmitteilung schon zugestanden (auf Preisbasis Sep04), mehr jedoch nicht.
Auf den Brief vom 10.02.06 werde ich nicht antworten. Wollen wir mal sehen wie es weitergeht.
broma