Hallo , bin heute neu hier im Forum, habe aber schon am 17.01.2006 mit Musterbrief gegen die Gaspreise Einspuch erhoben. Seit dem habe ich jetzt schon 3 mal Briefwechsel mit meinem Stadtwerk Tauberfranken in Bad Mergentheim gehabt. Die erste Antwort war wie bei den meisten ein freundliches Rückschreiben mit Bedauern der Gaspreise und einem hübschen Prospekt mit vielen Bildern warum der Gaspreis gestiegen ist. Mit Hilfe dieses Forums habe ich dann geantwortet und erneut meinen Wiederspruch geltend gemacht. Diesmal war die Antwort etwas juristischer mit vielen Paragraphen und Gerichtsurteilen gespikt. Darunter berief sich der Versorger auch auf §30 AVBGasV und dem Heilbronner Urteil vom 19.01.2006. Desweiteren bestreiten die Stadtwerke immer wieder einen unbilligen Preis zu haben ohne jemals eine richtige Kalkulation vorgelegt zu haben.
Die von mir wiederrufene Einzugsermächtigung mußte ich allerdings wieder erteilen, da diese Bestandteil meines Tarifvertrages ist und ich sonst in einen anderen Tarif gefallen wäre. Allerdings habe ich die Höhe der Abschläge begrenzt.
In meinem 3. Schreiben habe ich nun auch noch den Gesamtpreis gerügt und zahle diesen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt.
Auf den Bezug auf das Heilbronner Gerichtsurteil bei dem sich die Stadtwerke wie die größten Sieger vorkommen habe ich wie folgt reagiert:
In dem von ihnen aufgeführten Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19.01.2006
( Az: 6 S 16/05 Ab) ist nur eine bestimmte Preiserhöhung der Heilbronner Versorgungs GmbH für billig befunden worden. Andere Preiserhöhungen oder gar der Gesamtpreis wurden in diesem Urteil nicht behandelt. Des Weiteren kann man davon ausgehen, dass sich ihre Preiskalkulation von der Heilbronner Versorgungs GmbH wesentlich unterscheidet.
Gegenstand der Klage war nur diese eine Preiserhöhung zum 01.10.2004. Deshalb sah das Gericht keine Veranlassung der weiteren Offenlegung der Kalkulation.
Weiter möchte ich auf Seite 9 Absatz d) desselben Urteils verweisen in dem es lautet:
d)
Dem Kläger steht somit die von ihm gewählte Möglichkeit rechtlich zu, eine verlangte
Erhöhung seines Gaspreises zunächst zurückzuhalten, nur den bisher geschuldeten
Betrag weiter zu entrichten und – wie geschehen – die Angemessenheit der Erhöhung
durch Erhebung einer Feststellungsklage der gerichtlichen Kontrolle zuzuführen.
Meine Frage:
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Hätte ich was besser machen können?
Was soll man tun, wenn die Stadtwerke weiter einen auf unschuldig machen und immer wieder behaupten ihr Preis wäre billig ?
Ich muß allerdings zugeben, dieses Spielchen macht langsam richtig Spaß