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Autor Thema: Stadtwerke wehren sich mit starkem Briefwechsel  (Gelesen 5990 mal)

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Offline bosshemming

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Stadtwerke wehren sich mit starkem Briefwechsel
« am: 20. Februar 2006, 16:38:03 »
Hallo , bin heute neu hier im Forum, habe aber schon am 17.01.2006 mit Musterbrief gegen die Gaspreise Einspuch erhoben. Seit dem habe ich jetzt schon 3 mal Briefwechsel mit meinem Stadtwerk Tauberfranken in Bad Mergentheim gehabt. Die erste Antwort war wie bei den meisten ein freundliches Rückschreiben mit Bedauern der Gaspreise und einem hübschen Prospekt mit vielen Bildern warum der Gaspreis gestiegen ist. Mit Hilfe dieses Forums habe ich dann geantwortet und erneut meinen Wiederspruch geltend gemacht. Diesmal war die Antwort etwas juristischer mit vielen Paragraphen und Gerichtsurteilen gespikt. Darunter berief sich der Versorger auch auf §30 AVBGasV und dem Heilbronner Urteil vom 19.01.2006. Desweiteren bestreiten die Stadtwerke immer wieder einen unbilligen Preis zu haben ohne jemals eine richtige Kalkulation vorgelegt zu haben.
Die von mir wiederrufene Einzugsermächtigung mußte ich allerdings wieder erteilen, da diese Bestandteil meines Tarifvertrages ist und ich sonst in einen anderen Tarif gefallen wäre. Allerdings habe ich die Höhe der Abschläge begrenzt.
In meinem 3. Schreiben habe ich nun auch noch den Gesamtpreis gerügt und zahle diesen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt.
Auf den Bezug auf das Heilbronner Gerichtsurteil bei dem sich die Stadtwerke wie die größten Sieger vorkommen habe ich wie folgt reagiert:

In dem von ihnen aufgeführten Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19.01.2006
( Az: 6 S 16/05 Ab) ist nur eine bestimmte Preiserhöhung der Heilbronner Versorgungs GmbH für billig befunden worden. Andere Preiserhöhungen oder gar der Gesamtpreis wurden in diesem Urteil nicht behandelt. Des Weiteren kann man davon ausgehen, dass sich ihre Preiskalkulation von der Heilbronner Versorgungs GmbH wesentlich unterscheidet.
Gegenstand der Klage war nur diese eine Preiserhöhung zum 01.10.2004. Deshalb sah das Gericht keine Veranlassung der weiteren Offenlegung der Kalkulation.
Weiter möchte ich auf Seite 9 Absatz d) desselben Urteils verweisen in dem es lautet:

d)
Dem Kläger steht somit die von ihm gewählte Möglichkeit rechtlich zu, eine verlangte
Erhöhung seines Gaspreises zunächst zurückzuhalten, nur den bisher geschuldeten
Betrag weiter zu entrichten und – wie geschehen – die Angemessenheit der Erhöhung
durch Erhebung einer Feststellungsklage der gerichtlichen Kontrolle zuzuführen.

Meine Frage:
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Hätte ich was besser machen können?
Was soll man tun, wenn die Stadtwerke weiter einen auf unschuldig machen und immer wieder behaupten ihr Preis wäre billig ?

Ich muß allerdings zugeben, dieses Spielchen macht langsam richtig Spaß :D

Offline Cremer

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Stadtwerke wehren sich mit starkem Briefwechsel
« Antwort #1 am: 20. Februar 2006, 23:02:46 »
@bosshemming,

ist soweit alles richtig.

Diese Prozedur haben wir bereits schon durchgemacht.

Richtig schön wird es, wenn die Stadtwerke ihre Jahresrechnung schicken.

Haben Sie auch die A>bschläge gekürzt, dies ist die Hauptsache?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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Stadtwerke wehren sich mit starkem Briefwechsel
« Antwort #2 am: 21. Februar 2006, 10:03:08 »
@bosshemming

Vermutlich haben die wenigsten Versorger dieses Urteil wirklich auch gelesen. Man betrachtete bereits den grundsätzlichen Berufungserfolg als Anlass, dieses Urteil in seine Textbausteine aufzunehmen.

So kam es zu solch abstakten Situationen, dass man den Kunden zunächst das Einspruchsrecht nach §315 BGB absprach und im Satz danach auf das besagte Urteil verwies. Dilettantischer kann man sich wohl kaum verhalten.

Wenn die Gaspreise mit ebensoviel \"Sachverstand\" kalkuliert wurden, kommt man wohl der Erklärung der derzeitigen Situation schon etwas näher.

Wenn es Ihnen inzwischen sogar etwas Spass macht, sich in ein \"Schriftduell\" mit Ihrem Versorger einzulasssen, sollten Sie am Austausch von Briefen festhalten. Hier im Forum finden Sie genügend \"Munition\", um stets wieder neue Argumente vorzubringen.

Zur begrenzten Einzugsermächtigung:
Mich würde einmal interessieren, ob Ihr Versorger schon davon Gebrauch gemacht hat, oder ob er (wie bei uns) einen Einzug auf dieser Basis verweigert. Auch wir haben einen Tarif, für den die Einzugsermächtigung Bedingung ist. Weil keine Partei bisher nachgeben wollte, zahlen wir seit Dezember 2005 im Übrigen gar keine Abschläge mehr. Eine (begrenzte) Einzugsermächtigung ist jedoch durch uns aktuell erteilt und als \"Überweiser\" würden wir \"vertragsbrüchig\".

Fazit: Zeigen Sie, dass Sie auf der Höhe des Geschehens sind, dann wird Ihr Versorger schon bald mit der weißen Fahne winken.

Weiterhin viel Glück und immer gute Argumente.

Viele Grüße

Monaco.

Offline breuneko

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Stadtwerke wehren sich mit starkem Briefwechsel
« Antwort #3 am: 23. Februar 2006, 21:37:35 »
@bosshemming

Hallo,
ob es etwas bringt, den Gesamtpreis nur noch unter Vorbehalt zu bezahlen? Zuviel bezahltes Geld muss dann vom Versorger wieder zurückgeklagt werden. Wenn denn einem der Gesamtpreis schon als zu hoch erscheint, dann ist es doch besser z.B. auf Preisbasis vom Sep04 eine neuen Wert auszurechnen und nur diesen zu bezahlen. Soll doch dann der Versorger klagen und somit alle Risiken auf sich nehmen!

Ich bin übrigens auch bei den Stadtwerken Tauberfranken und kenne die Briefchen. Auf den letzen Brief mit Verweis auf §30 AVBGasV und dem Heilbronner Urteil vom 19.01.2006, werde ich überhaupt nicht mehr antworten. Ich habe meinen Standpunkt in vorherigen Schriftwechseln zum Ausdruck gebracht und warte nun erst einmal ab was sich sonst noch ergibt (siehe auch Eintrag \"Gaspreiserhöhung - Sondervertragskunde\" vom 28.1.06).

Gerne würde ich mich aber, bei Interesse, mehr mit Ihnen unterhalten. Vielleicht finden sich in diesem Forum sogar noch mehr Verbraucher zusammen, die bei den Stadtwerken Tauberfranken der Gaspreiserhöhung widersprochen haben?

Gruss an alle die mitmachen

broma

 

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