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Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?

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Watzl:
Hier der Text zu diesem Fond.
Nachzulesen auch üer folgenden LINK

http://www.energienetz.de/pre_cat_2-id_131-subid_983-subsubid_1166__.html



Bund der Energieverbraucher richtet Prozesskostenfonds ein


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Zehn Euro für Ihre Sicherheit: Der Prozesskostenfonds
Der Bund der Energieverbraucher hat ein Sonderkonto eingerichtet, um im Fall von Gerichtsverfahren oder einer drohenden Versorgungseinstellung den betroffenen Vereinsmitgliedern die Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.

Der Prozesskostenfonds übernimmt die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten,

wenn Sie von Ihrem Versorger auf Zahlung verklagt werden,
oder wenn Ihnen die Einstellung der Versorgung konkret angedroht wird,
weil Sie als Privatkunde Ihre Gas- oder Stromrechnung entsprechend unserer Empfehlungen gekürzt haben und
wenn Sie, bevor Sie auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden zehn Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt und
das Sonderkonto die entsprechende Deckung aufweist.
Der Prozesskostenfonds hat nicht den Charakter einer Rechtsschutzversicherung, sondern es handelt sich um eine vom Bund der Energieverbraucher für seine Mitglieder organisierte Solidargemeinschaft. Durch den Prozesskostenfonds gewinnen alle teilnehmenden Verbraucher einen besseren Schutz und können ihre Interessen mit höherer Sicherheit durchsetzen. Der Fonds beteiligt sich auch an Sachverständigenkosten entsprechend den verfügbaren Mitteln.

Und so wird’s gemacht:

Zehn Euro auf das Sonderkonto einzahlen oder per Einzugsermächtigung: Anruf unter 02224-9227-0 oder per email info@energieverbraucher.de abbuchen lassen (gilt für 12 Monate)
Wenn Versorgungseinstellung mit konkreten Datum angedroht oder Zahlungsklage gegen Sie erhoben wird: Zusage über Deckung gemäß Stand des Sonderkontos beim Verein einholen.
Anwalt beauftragen.

Der Bund der Energieverbraucher hat 10.000 Euro auf das Sonderkonto eingezahlt!

Watzl:
Hallo Laza,

was ist passiert? Wurde ihnen Hilfe aus dem Fond ausgeschlagen?
Weshlab die Beschwerde?


H. Watzl

Laza:
Hallo!

Nein ausgeschlagen nicht direkt! Aber der Fonds bezieht sich auf Erdgaslieferungen und eben nicht auf Flüssiggas.

Aber jetzt hat mir eine sehr nette Dame vom Bund zugesichert, man würde dies nochmal überprüfen, da ja das System bei Gemeinschaftstanks und Erdgas ziemlich ähnlich ist.

Also ich melde mich sobald ich eine Antwort erhalte.

Gruß

Laza

Laza:
P.S.

Meine Beiträge sollen keinesfalls als Beschwerde sondern als Frage verstanden werden.  :D
Bisher habe ich mit dem Bund keine Probleme gehabt.

Bis dann

Laza

Laza:
Hallo alle zusammen!

Wie schon oben erwähnt habe ich vor ca. 2 Wochen den Bund d. E. angerufen und nachgefragt, ob der Prozesskostenfonds auch  Gemeinschaftstankkunden wie bei mir und den vielen anderen in diesem Forum hilft.
Und jetzt habe ich die Antwort bekommen und weis nicht ob das ein Witz zum Karneval :?:  sein soll.

Man sandte mir doch tatsächlich den Beitrag aus dem aktuellen Energiedepesche zum Thema Flüssiggaspreise und Preisklauseln zu und verwies darauf, dass ich als Mitglied für schlappe 50,00 Euros  :shock: meinen Vertrag überprüfen lassen könnte. :?:  

Also das kann ich auch und sogar für 0,00 Euros:
1. Ja mein Vertrag hat eine unwirksame Klausel.  
2. Ja ich kann der Erhöhung widersprechen.

Habe bei meiner Ausbildung in Recht aufgepasst und viel über dieses Thema gelesen usw..

Aber warum geht man auf mein Frage, ob mir der Fonds bei einem Rechtsstreit hilft, nicht ein? Ich habe auch in den Prozesskostenfonds eingezahlt und es wäre sehr viel leichter einen starken Partner hinter sich zu haben, falls mein Lieferant mich wegen des Widerspruchs verklagt bzw. die Versorgung einzustellen droht. Ein Wechsel zu anderen Anbietern ist mit enormen Kosten verbunden. Erdgaskunden darf ja wegen des Widerspruchs auch nicht ein Abbau der Gasanlage und Neuinstallation eines Ölbrenners zugemutet werden.
Der Bund rät doch zum Widerspruch genau wie den Erdgaskunden aber darüber hinaus will er seinen Mitgliedern (zumindest Flüssiggaskunden) nicht zur Seite stehen.  :cry: Stattdessen rät er Anwälte zu kontaktieren damit man sich bestätigen lässt, dass man Widerspruch einlegen kann.

Ich werde jetzt den Vorstand anschreiben und auf Anwort warten. Wenn man diesen Beitrag beim Bund liest, und dann meinen Brief erhällt, wird man zumindest dort wisssen, wer sich hinter  \"Laza\" verbirgt, aber das ist jetzt egal. Ich denke, dass dieses Forum auch für Kritik am Bund d. E. ist und auch dieser über seine Pflichten gegenüber seinen Mitgliedern sich bewusst werden sollte. Entweder er steht zu seinen Ratschlägen und Vorschlägen oder er verkricht sich und lässt die Mitglieder im Stich.

To be continued.....

Gruß euer momentan wütender  :twisted:  :evil:

Laza

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