Energiebezug > Vertragliches
Hilft der Prozesskostenfonds auch bei Flüssiggasbeziehern?
Laza:
Hallo an alle und besonders die Moderatoren!
Ich habe ja vor der Preiserhöhung zu wiedersprechen! Weiterhin habe ich keinen Einzeltank sondern bin an einem Gemeinschaftstank mit einem Rohrnetz verbunden!
Meine Frage nun: Da ja der Bund d. Energieverbraucher gegen meinen Anbieter wegen seiner Preisklausel vor Gericht schon zwei mal gewonnen hat (Berufung läuft) stellt sich für mich nun die Frage, ob ich bei einer Klage meines Anbieters auf den Prozesskostenfonds des BdE zählen kann?
Bin Mitglied des Bundes d. Energiev. und habe auch in den Fonds eingezahlt!
Leider erwähnt der Bund nur Erdgaskunden aber keine Flüssiggaskunden. Dann wäre der Beitrag ja für die Katze!
Wie man ja dem Forum entnehmen kann, bin ich nicht der einzige sondern es gibt noch mehrere wie z. B. Odin, Ready XL die das gleiche Problem haben.
Laza
Odin:
Hallo Laza. Versuch bitte alles in eimem Thema unterzubringen und nicht
immer ein Neues aufmachen. Damit auch andere wissen um was es geht.
Es ist nur schade, dass wir \"Neulinge\" gegenseitig unser Leid klagen aber
kein \"Mod\" oder jemand mit erfahrung uns einen Rat gibt. Ich dachte,
dafür ist dieses Forum da. :!:
Ich habe es auch bei der Anwaltshotline probiert aber da wird man nur hingehalten,ohne Erfolg weitergeleitet und soll es dann später noch einmal probieren. \"\"Hallo\"\", für 1,86€ die Minute,das nenn ich Abzocke!! :evil:
Dem Bund beizutreten zögere ich noch denn man liest immer nur über
Erdgas, selten was über Flüssiggas und wenn, dann nur mit dem Tip,
den Anbieter zu wechseln. Geht bei uns natürlich nicht, ich sage nur
\"Gemeinschaftstank\"
MfG
Watzl:
Nachgefragt:
weshalb sollte ein Wechsel bei einem Gemeinschaftstank nicht gehen?
Leider ist es so, dass so mancher Hausverwalter seine Arbeit zwar perima erledigt, im Bereich Flüssiggas aber denn abgedroschenen Standpunkt vertritt, dass das eben eine teuere Sache sei.
Mehr Information würde auch hier sehr angebracht sein.
Gemeinschaften müssen nicht VERTRAGSKUNDEN sein.
In den ölbetriebenen Miets- und Eigentumshäusern muss da ja auch nicht sein.
H. Watzl
Odin:
Wie soll ich den Anbieter wechseln :?: Ich hänge an seinem Rohrnetz
mit dran. Der Gemeinschaftstank ist weiss ich wo. Die einzige Möglichkeit
wäre, dass ich mir einen eigenen Tank in den Garten stelle. Was mit einer
Menge Erdarbeiten ( auch Kosten) verbunden wäre. Ich bin gerade fertig
mit bauen und das Geld ist knapp. Hinzu käme die Kosten für den Rückbau
des alten Anbieters!
Ich habe letzte Zeit sehr viel mit lesen in diesem Forum und auf der Homepage verbraucher.de verbracht und festgestellt, dass das Konzept
mit Gemeinschaftstank und Flüssiggas noch keine klaren rechtlichen Aussagen aufweisst!
Bin trotzdem für jeden Tipp dankbar. :wink:
MfG
Laza:
Hallo!
Hintergrundinformation:
Der Gemeinschaftstank steht auf einem etwas abgelegenen Feld. Alle angeschlossenen Einfamilienhäuser sind über ein Rohrnetz mit diesem verbunden und haben jeder für sich einen Einzelvertrag.
Demnach die gleichen Voraussetzungen wie bei Erdgas = Rohrnetz über welches die Kunden mit dem Anbieter verbunden sind und alle haben einen Einzelvertrg! Beide könnten sich für einen eigenen Öltank bzw. Flüssiggastank entscheiden jedoch ist dies mit enormen Kosten verbunden.
Alle in meinem Ort die diesen Anbieter haben, zahlen den gleichen Preis und erhalten die gleichen Erhöhungen (Bei Erdgas doch genauso!). Das Problem ist, dass keiner den Preis verhandeln kann da über die Preisanpassungklausel dem Anbieter das Recht zugestanden wird die Preise bei gestiegenen Beschaffungskosten an die Verbraucher weiter zu geben (wie bei Erdgas!). Da ich jedoch festgestellt habe, dass mein Anbieter die Preise von Ort zu Ort prozentual unterschiedlich anhebt, könnte man nachweisen, dass hier nicht nur die Beschaffungspreise weiter gegeben werden sondern auch Gewinne mitgenommen werden.
Aus den oben erwähnten Gründen bin ich der Auffassung, dass der Prozesskostenfonds auch mir zusteht, da die gleichen Eigenschaften wie bei Erdgas vorliegen.
Gruß
Laza
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